Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, dafür gibt es sogar eine gesetzliche Regelung. Außerdem ist festgelegt, welche Bedingungen ein Arbeitszeugnis erfüllen muss:
- Der Inhalt muss der Wahrheit entsprechen
- Das Zeugnis muss wohlwollend sein
Natürlich können diese Vorgaben im Widerspruch zueinander stehen. In einem solchen Fall steht der Wahrheitsgehalt über dem Wohlwollen.
§ 109, Absatz 2 der Gewerbeordnung legt auch fest, wie die Formulierung eines Arbeitszeugnisses auszusehen hat:
„Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“
Der Code hinter den Phrasen
In Anbetracht der Tatsache, dass Arbeitszeugnisse in einem bestimmten Code geschrieben werden und mitnichten das bedeuten, was sie auf den ersten Blick auszusagen scheinen, erscheint diese Formulierung nicht mehr ganz zeitgemäß.
Tatsächlich streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder um Formulierungen im Arbeitszeugnis. Grund dafür ist eben dieser Code, der sich im Laufe der Zeit für die Formulierung von Arbeitszeugnissen entwickelt hat. Die einzelnen Phrasen können im Prinzip mit den Schulnoten eins bis sechs gleichgesetzt werden; und schon lange ist die tatsächliche Bedeutung hinter den nett klingenden Formulierungen kein Geheimnis mehr.
Zur vollsten Zufriedenheit? – Die Zeugnissprache
Typische Formulierungen für die Leistungsbeurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters sind beispielsweise folgende:
- Wer „stets zur vollsten/größten/äußersten Zufriedenheit“ gearbeitet hat, kann sich über eine 1 im Zeugnis freuen
- Fehlt hingegen das „stets“ in der Phase sinkt die Benotung bereits auf eine 1 – 2 („Zu unserer vollsten Zufriedenheit“)
- Wurde „stets zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet, bedeutet das eine glatte 2
- Und auch in dieser Phrase sinkt die Note um einen Schritt auf eine 3, wenn kein „stets“ enthalten ist („Zur vollen Zufriedenheit“)
- Arbeit „zu unserer Zufriedenheit“ würde im Schulzeugnis mit einer 4 ausgedrückt werden
- Und mit einer 5 muss rechnen, wer „insgesamt/im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ gearbeitet hat.
- Eine klare 6 bekommt, wer eine Phrase wie folgende in seinem Zeugnis findet: „Er bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen.“
Codierung des Verhaltens im Arbeitszeugnis
Auch das Verhalten von Arbeitnehmern wird im Arbeitszeugnis codiert formuliert. Was sich auf den ersten Blick wie ein Lob liest, ist bei genauerer Betrachtung unter Umständen eine starke Kritik am Angestellten. Wer laut seinem ehemaligen Arbeitgeber „kontaktfreudig“ oder „erfrischend offen“ ist, wurde vermutlich eher als übergriffig und vorlaut wahrgenommen. Es gibt eine handvoll Formulierungen, die besser nicht im eigenen Arbeitszeugnis auftauchen sollten:
Floskel | Bedeutung |
„Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.“ | Der Angestellte war bei den meisten Kollegen unbeliebt. |
„Bei ihren Kollegen galt sie als tolerante Mitarbeiterin.“ | Auf den ersten Blick eine gute Beurteilung. Allerdings fehlt die Erwähnung der Vorgesetzten, weshalb anzunehmen ist, dass es zwischen der Angestellten und den Vorgesetzten Probleme gab. |
„Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“ | Hier hat man es mit einem vorlauten Angestellten zu tun, der unter Kollegen und Vorgesetzten wenig beliebt war. |
„Sie war mit ihrer Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild.“ | Pünktlichkeit sollte im Zeugnis keine Erwähnung finden. Ist das doch der Fall, liegt das daran, dass sich sonst kaum etwas Positives über die Angestellte sagen lässt. |
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?
Arbeitszeugnisse können in unterschiedlicher Form ausgestellt werden. Zum einen können sich Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, wenn sie weiterhin in der Firma beschäftigt sind, aber die Position oder die Abteilung gewechselt haben.
Wer nur ein einfaches Zeugnis verlangt, bekommt nicht viel mehr als einen Nachweis über die Art und Dauer der ehemaligen Beschäftigung.
Ausführlicher ist daher das qualifizierte Zeugnis. Hierin sind nicht nur die Aufgabenbereich und Position vermerkt, sondern es wird auch eine Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens vorgenommen.
Anspruch auf ein Zeugnis
Auch wenn Arbeitnehmer per Gesetz Anspruch auf ein Zeugnis haben, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Ausstellung von sich aus zu veranlassen. Es liegt also am Arbeitnehmer selbst sich um die Ausstellung des Zeugnisses zu kümmern.
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht bis zu drei Jahre nach Ende eines Arbeitsverhältnisses. Empfehlenswert ist dennoch, zeitnah um ein Zeugnis zu bitten, da fraglich ist, wie gut der Arbeitgeber die geleistete Arbeit nach drei Jahren noch beurteilen kann.
Übrigens hat der Chef nicht völlige Narrenfreiheit, was die Ausstellung des Zeugnisses anbelangt. Da es sich um ein offizielles Dokument handelt, müssen einige formale Ansprüche erfüllt werden.
Geltende Zeugnis-Normen
Ein Arbeitszeugnis muss dem ehemaligen Angestellten grundsätzlich in ausgedruckter Form vorgelegt werden. Eine Mail alleine reicht nicht aus.
Auch sollte aus dem Dokument hervorgehen, dass es sich um ein individuelles Zeugnis handelt, das nicht eins zu eins für jeden anderen auch angewendet werden könnte. Dazu gehört, dass sich das Zeugnis durch konkrete Personenangaben dem Angestellten zuordnen lässt. Wichtig ist auch die Darstellung des Aufgabenbereichs und der Position, die der Arbeitnehmer innehatte.
Kommentare zu Urlaubs- oder Krankheitszeiten hingegen haben nichts im Zeugnis verloren.
Ob sich der Arbeitgeber abschließend bei seinem ehemaligen Angestellten für die Arbeit bedankt, oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht, bleibt jedem selbst überlassen. Hier gibt es keine festen Vorgaben.
Unter das Dokument gehört die Unterschrift des bisherigen Personalverantwortlichen. Bei Vorständen muss der Vorsitzende des Aufsichtsrates unterschreiben; geht der Geschäftsführer, ist es am Gesellschafter oder dessen Vertreter das Zeugnis zu unterschreiben.
Dokument mangelhaft?
Werden diese Formalia nicht eingehalten, haben Arbeitnehmer das Recht, eine Korrektur des Zeugnisses einzufordern.
Auch ein unterdurchschnittliches Zeugnis – d. h. ein Zeugnis, das schlechter als „gut“ ausfällt – darf zurückgewiesen werden. Das liegt daran, dass ein Arbeitszeugnis grundsätzlich mindestens „gut“ sein muss, in allen anderen Fällen muss der Arbeitgeber seine Beurteilung Begründen und Nachweise für sein Urteil erbringen.
Arbeitnehmer haben außerdem auch einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis verspätet oder gar nicht ausstellt. Denn ein fehlendes Zeugnis erschwert die Jobsuche und kann daher zu finanziellen Verlusten führen.