Jeden Tag haben wir direkt und indirekt mit Dienstleistern zu tun. Jemand bringt uns ein Paket an die Haustür. Ein anderer kommissioniert im Großlager die Waren, die wir später im Supermarkt kaufen. Ein weiterer schlachtet das Tier, das an einem Sommerabend auf unserem Grill landet. Manche dieser Personen sehen wir, begegnen ihnen persönlich. Oft haben sie das Logo eines bekannten Unternehmens auf der Kleidung. Aber sind sie bei diesem Unternehmen auch angestellt? Erhalten sie mindestens den Mindest- oder gar einen Tariflohn? Gilt für sie das deutsche Arbeitsrecht?
Lohndumping bei Subunternehmen
Immer öfter ist genau das nicht der Fall. Gerade in den unteren Lohnsegmenten arbeiten Heerscharen an Menschen für Subunternehmer von denen viele im Ausland sitzen. Sie bekommen Dumpinglöhne, von denen sich keine Existenz bestreiten lässt, leisten unzählige unbezahlte Überstunden, stehen stets mit einem Fuß in der Arbeitslosigkeit – und haben keine Chance, sich zu wehren.
Das ist deshalb möglich, weil ihre Auftraggeber Subunternehmen anheuern – und diese mitunter dann wieder andere Subunternehmen. Der Grund dafür ist simpel: Kosten sparen, Gewinn maximieren. Auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft. Immer, wenn Unternehmen von Medienvertretern auf diese Praxis angesprochen werden, kommen gleichlautende Antworten: Jede Verantwortung wird abgewiesen, an allem seien die Subunternehmer schuld, und die könne man ja nicht richtig kontrollieren.
Zweifelhaft, ob das neue Gesetz wirkt
Skandale diesbezüglich gab es mehrfach bei deutschen Schlachthöfen, auf denen osteuropäische Arbeiter beschäftigt sind – angestellt bei Subunternehmen. Das will der Bundestag nun ändern. Künftig soll auch bei diesen Arbeitnehmern das deutsche Arbeitsrecht durchgesetzt werden und die Auftraggeber sollen verpflichtet sein, ihre Subunternehmer dahingehend zu kontrollieren. Da das oft tatsächlich kaum möglich ist, so wohl der Hintergedanke der Neuregelung, müssen die Unternehmen in Zukunft mehr Arbeitnehmer selbst anstellen und auf das exzessive Outsourcing verzichten.
Ob diese Rechnung aufgeht, ist aber zweifelhaft. Denn die Einhaltung müsste amtlich kontrolliert werden – und das geschieht ohnehin so sporadisch, dass es heute für Arbeitgeber ein Kinderspiel ist, das Arbeitsrecht zu unterwandern, wie Recherchen immer wieder zeigen. Hinzu kommt die spannende Frage, weshalb man sich nur die Fleischindustrie herausgepickt hat, anstatt die Regelung bundesweit für alle Betriebe verbindlich einzuführen. So ist das Gesetz zwar gut gemeint, dürfte aber einen allenfalls überschaubaren Effekt haben.