1. Home
  2. Karriere
  3. Das kleine 1×1 Arbeitsrecht: Die Probezeit

Das kleine 1×1 Arbeitsrecht: Die Probezeit
Die Probezeit gilt für Arbeitnehmer als Zitterpartie. Wird man am Ende übernommen oder nicht? Bekommt man ein festes Arbeitsverhältnis oder landet man in der Arbeitslosigkeit? Aber abseits der Sorgen gibt es auch Chancen: Man hat Gelegenheit, sich zu beweisen. Und man kann selbst herausfinden, ob man zum Unternehmen passt. Aber was gilt arbeitsrechtlich?
von Gerrit Wustmann
Das kleine 1×1 Arbeitsrecht: Die Probezeit
© Jakub Jirsak / 123rf

In der Regel dauert die Probezeit ein halbes Jahr. In diesem Zeitraum kann dem Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Es ist eine Art Einarbeitungs- und Kennenlernphase. Der Arbeitgeber macht sich ein Bild von seinem neuen Mitarbeiter: Ist er tatsächlich so qualifiziert, dass er alle Aufgaben bewältigen kann? Wie gut und engagiert arbeitet, wie zuverlässig ist er oder sie? Wie gut kommt er mit den Kollegen klar? Funktioniert die Kommunikation oder gibt es Reibungspunkte?

Probezeit dauert in der Regel 6 Monate

Dasselbe gilt umgekehrt für den Arbeitnehmer: Auch er kann sehen, ob der neue Job ihm Spaß macht und seinen Vorstellungen entspricht, ob er ein gutes Verhältnis zu den Kollegen entwickelt und ob der Betrieb ihm bietet, was er bieten sollte.

Die Dauer der Probezeit wird vorab im Arbeitsvertrag geregelt und kann auf Wunsch einer oder beider Seiten auch nachträglich auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Der Verlängerung müssen beide Seiten zustimmen, der Arbeitgeber kann sie also nicht eigenmächtig festlegen. Alles was über neun Monaten liegt ist unüblich. Wichtig zu wissen: Egal wie lange die Probezeit dauert – nach sechs Monaten gelten dieselben Kündigungsfristen und der selbe Kündigungsschutz wie für bereits fest angestellte Arbeitnehmer. Während der ersten sechs Monate der Probezeit gilt in aller Regel eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Regeln, die man kennen sollte

Ist über die Probezeit hinaus kein Anstellungsverhältnis vertraglich geregelt, endet die Anstellung automatisch mit dem Ende der Probezeit. Es ist also sinnvoll, eine Weile vor diesem Termin offen und direkt das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Auch in anderen Fällen von Unsicherheit ist es angebracht, dies anzusprechen und nachzufragen.

Außerdem gelten für Arbeitnehmer in der Probezeit einige Regeln, die man kennen sollte:

  • Während der ersten 6 Monate muss eine Kündigung nicht begründet werden
  • Besteht ein Betriebsrat, muss dieser einbezogen werden
  • Krankheit kann zur Kündigung führen
  • Schwangeren Frauen darf in der Probezeit nicht aufgrund der Schwangerschaft gekündigt werden
  • In der Probezeit hat man normalen Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen Regelungen
von Gerrit Wustmann

Schreibe einen Kommentar

Kommentar*
Name*
E-Mail*
Website
© 2024 qmedia GmbH.
bbx newsletter
Bleiben Sie aktuell mit unserem Newsletter - so verpassen Sie garantiert nie wieder ein günstiges Angebot.
Mit bbx sind Sie stets top informiert über wichtige Verbraucherthemen - vom günstigsten Stromanbieter bis zum Gehaltsrechner für Werkstudenten.
Risikofrei: jederzeit kündbar. Kein Spam.