2004 war das Jahr umwälzender Reformen auf dem Arbeitsmarkt und der Einführung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie Zeitarbeit und Minijobs nahmen sprunghaft zu, und vor allem in den unteren Einkommenssegmenten stagnierten seither die Löhne, während die Arbeitsbelastung nicht weniger wurde. Dass die Zahl stressbedingter Krankheitstage in der Folge massiv zunahm, verwundert also kaum. Doch welche Rechte haben betroffene Arbeitnehmer, wie können sie sich gegen Stress und Druck, die letztlich ihrer Gesundheit schaden, wehren? Dürfen die Arbeitgeber wirklich immer mehr von ihren Mitarbeitern verlangen? Wo liegen die Grenzen?
Eine wesentliche Frage ist auch, warum sich bei Arbeitgebern noch immer nicht herumgesprochen hat, dass – wie mehrere Untersuchungen belegen – Mitarbeiter, die unter Stress stehen und schlecht bezahlt werden, dauerhaft demotiviert sind und schlechtere Leistung bringen, was das Unternehmen im Strich deutlich mehr Geld kostet als eine Verbesserung der Rahmenbedingungen.
Pausen sind Pflicht
Aus dem Stressreport Deutschland 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geht beispielsweise hervor, dass rund ein Viertel der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit keine Pause machen darf. Dass dadurch die physische und psychische Leistungsfähigkeit in Mitleidenschaft gezogen wird, ist nur logisch. Doch müssen Arbeitnehmer akzeptieren, wenn ihnen Pausen verweigert werden? Die Antwort ist ein eindeutiges Nein! Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden vor, dass mindestens 30 Minuten Pause eingeräumt werden muss. Diese 30 Minuten können auch gesplittet werden. Verweigerung von Pausen ist ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht.
Überstunden sind klare Grenzen gesetzt
Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer fühlt sich außerdem durch Überstunden belastet. Doch wie viele Überstunden darf der Chef eigentlich verlangen? Sofern der Arbeitsvertrag keine klare Regelung zu dem Thema enthält, besteht in der Regel keine Verpflichtung, Überstunden zu leisten. Tut man es doch, müssen diese wie die übrige Arbeitszeit bezahlt werden. Klauseln im Vertrag, die besagen, dass auch Überstunden im festgelegten Monatsgehalt enthalten sein sollen, sind grundsätzlich ungültig. Alternativ kann man auch verlangen, die Überstunden durch zusätzliche Urlaubszeit „abzufeiern“. Wichtig ist in jedem Fall, jede Überstunde zu dokumentieren, damit man im Streitfall einen Nachweis und / oder Zeugen hat.
All das gilt nicht nur für sozialversicherungspflichtig Festangestellte, sondern ebenso für Zeitarbeiter und Minijobber. Deren Verträge sind arbeitsrechtlich in sehr vielen Fällen problematisch oder enthalten offene Verstöße.
Kündigung wegen Krankheit?
Viele Arbeitnehmer gehen auch bei Krankheit zur Arbeit, weil sie fürchten, sonst ihren Job zu verlieren. Das schadet nicht nur der eigenen Gesundheit, sondern man riskiert außerdem, die Kollegen anzustecken. Mit solchen Verhalten ist niemandem geholfen und es erhöht den Stresspegel deutlich.
Aber darf mich der Chef überhaupt feuern, wenn ich wegen Krankheit fehle? Es kommt drauf an. Wer gelegentlich mal ein paar Tage krank ist und dies mit einem ärztlichen Attest belegen kann, dem darf nicht gekündigt werden. Ist ein Arbeitnehmer aber immer wieder oder dauerhaft krank, kann es Abwägungssache sein. Es kommt auch darauf an, ob dieser Zustand voraussichtlich lange anhalten wird. Unter Umständen kann eine Kündigung dann rechtens sein.
In der Freizeit muss man nicht erreichbar sein
Auch ständige Erreichbarkeit kann krank machen und den Stresspegel oben halten. Über ein Drittel der Arbeitnehmer beklagen dieses Problem, dabei ist auch das arbeitsrechtlich geregelt. So darf der Arbeitnehmer die Forderung, in Freizeit oder Urlaub telefonisch oder per Mail zur Verfügung stehen zu müssen, ablehnen. Kündigungsdrohungen bei Nichterreichbarkeit außerhalb der vertraglich festgelegten Arbeitszeiten sind rechtswidrig.
Sollte man unter dauerhaftem beruflichen Stress stehen und unsicher sein, ob man wirklich verpflichtet ist, das Geforderte zu erfüllen, kann man dem Betriebsrat kontaktieren.