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Datenschutz: Klage gegen BND
Wie sicher sind unsere Daten im Internet vor dem Zugriff durch Geheimdienste? Seit den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden wissen wir: sie sind nicht sicher. Amerikanische und britische Dienste verstoßen in Zusammenarbeit mit dem BND systematisch gegen geltendes Datenschutzrecht. Ein betroffenes Unternehmen hat nun Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht, da die Praxis wohl verfassungswidrig ist.
von Gerrit Wustmann
Datenschutz: Klage gegen BND
© rawpixel / 123rf

Das Unternehmen DE-CIX mit Sitz in Frankfurt am Main betreibt seit 1995 einen der wichtigsten Knotenpunkte zur Datendurchleitung weltweit. An solchen Knotenpunkten – auch an dem in Frankfurt – greifen die Nachrichtendienste in großem Stil Daten ab. Die durch Edward Snowden enthüllten Informationen legen nahe, dass sämtlicher dort anfallender Datenverkehr von den Diensten gespeichert wird. Heißt im Klartext: Nichts und niemand ist vor der staatlichen Schnüffelei sicher. Ein wirklicher Datenschutz existiert nicht.

„Gewichtige Zweifel an der derzeitigen Praxis“

Für Internetnutzer birgt das ein enormes Unsicherheitspotential, da man sich keineswegs darauf verlassen kann, dass nur Daten von strafrechtlicher Relevanz geprüft werden. Und das in Arbeit befindliche BND-Gesetz könnte die Lage weiter dramatisieren, denn es soll derartige Praktiken nicht nur legitimieren und legalisieren, sondern sogar noch ausweiten, was den Datenschutz weiter aushebeln dürfte. Daher hat DE-CIX nun Klage eingereicht.

„Die DE-CIX Management GmbH hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht“, heißt es auf der Website des Unternehmens in einer Stellungnahme. „Mit der Klage beabsichtigen wir, die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10 durch den Bundesnachrichtendienst (BND) bei unserem Unternehmen einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Wir haben nicht zuletzt aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., die unlängst veröffentlicht wurde, gewichtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis. Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation nur in rechtmäßiger Weise stattfindet. Wir wollen eine gerichtliche Klärung und insbesondere Rechtssicherheit für unsere Kunden und unser Unternehmen.“

Papier: „Zugriffe sind rechtswidrig“

Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hatte das Vorgehen des BND in einem Gutachten massiv kritisiert und als verfassungswidrig eingestuft. „An den Internetaustauschpunkten durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen stellen Eingriffe in das Grundrecht aus Art. 10 I GG dar, das das Fernmeldegeheimnis gewährleistet“, schreibt er dort. Die reine Erfassung der Daten, wie sie am Frankfurter Knotenpunkt geschieht, sei ein Grundrechtseingriff. Grundrechte würden „missachtet und überschritten“. Papier kommt zu einem eindeutigen Schluss: „Zugriffe des Bundesnachrichtendienstes auf einen Datenaustauschpunkt wie den DE-CIX sind insgesamt rechtswidrig.“

Die Klage könnte zu einer der wichtigsten juristischen Entscheidungen unserer Zeit führen und festlegen, wie weit Überwachung und damit einhergehende Eingriffe in Grundrechte gehen dürfen. Ob sich die Dienste bei einem für sie negativen Urteil auch danach richten werden, ist freilich eine andere Frage. Aber sollten sie es nicht tun, so würden sie das Grundgesetz, und damit das Fundament der Bundesrepublik Deutschland infrage stellen.

von Gerrit Wustmann

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