Insgesamt wurde zwar seit der Wiedervereinigung Deutschlands der Beschäftigungsaufbau vorangetrieben, allerdings arbeiten auch immer mehr Bürger in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Und was heißt das nun?
Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt (Statistisches Bundesamt).
Konkret waren 2012 rund 24.232.000 Menschen Normalarbeitnehmer und rund 7.891.000 atypische Beschäftigte (davon 5.486.000 Frauen und 2.405.000 Männer). Es handelt sich dabei aber nicht vorwiegend um ungelernte Arbeitskräfte. Im Gegenteil: ca. 62 % davon sind Arbeitnehmer mit Berufsausbildung.
Nach einer aktuellen Studie des Tübinger Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) hat Anteil der so genannten atypischen Beschäftigungsformen besonders im Südwesten Deutschlands zwischen 2000 und 2012 deutlich zugenommen.
Atypische Beschäftigung als solide Grundlage?
Aus wirtschaftlicher Sicht könnte man nun argumentieren, dass diese atypischen Arbeitsverhältnisse zusätzlich zu den regulären Beschäftigungsverhältnissen geschaffen wurden und damit beitragen die Arbeitslosigkeit insgesamt zu senken.
Dieser Argumentation bedienen sich meist die Arbeitgeber. Aus Sicht der Arbeitnehmer gehen mit den unsteten beruflichen Aussichten jedoch oft auch Unsicherheit und Existenzängste einher.
In seiner Abschlussarbeit an der AKAD University mit dem Titel „Soziale Nachhaltigkeit und atypische Beschäftigung – ein Widerspruch?“ hat sich Stefan Wayand genauer mit den Aspekten Chancengleichheit, Soziale Sicherheit, Partizipation und Arbeitskontext auseinander gesetzt.
Dabei kommt Weyand zu dem Fazit: „Unter dem Druck des Flexibilisierungsbedarfs und vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosenzahlen wurden atypische Beschäftigungsverhältnisse durch staatliche Reformen institutionalisiert und sind heute für viele Erwerbstätige Alltagsrealität. Leiharbeit, Mini- und Midijobs, Teilzeitarbeit und zeitbefristete Verträge ermöglichen den Unternehmen zwar die nötige Flexibilität, bieten jedoch im Vergleich zur klassischen Daueranstellung wenig Spielraum für soziale Nachhaltigkeit.“
Keine Chancengleichheit für atypisch Beschäftigte
Denn er attestierte in seiner Auswertung den atypischen Beschäftigungsverhältnissen unter anderem wenig Spielraum für Chancengleichheit und die so genannte Verteilungsgerechtigkeit im Vergleich zu den Festangestellten.
Benachteiligungen konnten vor allem bei der Verteilung als auch bei der Bezahlung von Arbeit und Leistung, genauso wie an der Teilnahme an Weriterbildungen gegenüber den Festangestellten ausgemacht werden.
Daneben sind atypsich Beschäftigte auch in in Bezug auf Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, betrieblicher Partizipation und flexiblen Arbeitszeitgestaltung offenbar nicht mit den gleichen Chancen ausgestattet wie reguläre Arbeitnehmer.
Wandel auf dem Arbeitsmarkt erfordert ein Umdenken
Wer nur auf Zeit im Unternehmen eingeplant ist, dessen Belange finden – so lassen sich die Erkenntnisse zusammenfassen – insgesamt weniger Gehör beim Arbeitgeber.
Andererseits war das Thema ‘lebenslanges Lernen’ vor dem Hintergrund der fortschreitenden Flexibilisierung des Arbeitsmarkts wohl kaum je aktueller.
Für Arbeitnehmer jeder Art heißt dies, sich die bestmöglichen Chancen herauszuarbeiten, indem man sich auf die wandelnden Bedingungen einstellt und weitere, im Markt gefragten Qualifikationen erwirbt.