Schon in der Vergangenheit gab es das Modell der Höherversicherung. Dabei konnte man monatliche Steigerungsbeiträge, die sich nach dem Alter richteten, zusätzlich zum Pflichtbeitrag in die Rentenkasse einzahlen und so im Auszahlungsalter die monatlichen Rentezahlung etwas ausfstocken. Diese Zusatzversicherung wurde allerdings mit dem Rentenreformgesetz als sozialversicherungsfremd abgeschafft.
Doch damit ist die Möglichkeit, durch Zahlungen an den Staat die Rente zu erhöhen, nicht gänzlich vom Tisch. bbx.de informiert, wie das Modell funktioniert und für wen es sich lohnt.
Die Vorsorge-Option ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft: Im ersten möglichen Fall ist man gesetzlich pflichtversichert und hat den Vorsatz, vorzeitig in Ruhestand zu gehen. Dann können Beitragsverluste, die sich aus den fehlenden Einzahlungen bis zu gesetzlichen Rentenalter ergeben, wettgemacht werden.
Freiberufler und Selbstständige können profitieren
Warum sollte sich eine freiwillige Zusatzversicherung in der gesetzlichen Rentenkasse für Selbstständige und Freiberufler lohnen? – kommt wohl als erste Frage. Hierzu lohnt ein ganz genauer Blick und etwas Rechnen. Dann zeigt sich nämlich, dass unter bestimmten Voraussetzungen diese Möglichkeit finanziell reizvoller ist als andere private Vorsorgeformen wie eine Rürup-Rente oder private Sofortrente. Denn privat krankenversicherte “Freie” können über eine Einmalzahlung an die Rentenkasse vom einem Zuschuss zur Krankenversicherung profitieren. Außerdem ist ein Betrag von bis zu 20.000, – € im Jahr (für Alleinstehende) steuerlich absetzbar und spart so bares Geld.
Indem man eine Einmalzahlung an die Rentenkasse leistet, ergibt sich daraus ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Statt der Pflichtbeiträge, die Angestellte abtreten, muss für die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren dann der gewählte Monatssatz x 60 eingezahlt werden.
Dabei ist die Höhe der freiwilligen Beiträge frei wählbar innerhalb der Grenzen der jeweils geltenden Mindest- und Höchstbeiträge (aktuell 85,05 €und 1.124,55 € im Monat).
Anstelle einer Einmalzahllung sind außerdem laufende Zahlungen an die Rentenversicherung möglich. Ein Rechner-Tool zu Beiträgen und der zu erwartenden Rentenhöhe findet sich zum Beispiel unter https://www.ihre-vorsorge.de/rechner-co/rentenrechner/rentenversicherung-freiwillige-beitraege.html
Etwas kompliziert wird die Angelegenheit durch einen Zeitfaktor: Bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters müssen dem Aspiranten seit dem 10.08.2010 noch mindestens 60 Monate – also die Mindestversicherungszeit – bleiben, um von der freiwilligen Zusatzrente Gebrauch machen zu können. Alle nach dem 01.09.1950 Geborenen haben also keine Chance mehr.
Noch einfacher ist die Sache aber, wenn man bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert ist. Das betrifft alle Selbstständigen und Freiberufler sowie Hausfrauen bzw. -männer.
Sicherheitsnetz gegen Altersarmut
Auf diese Weise können auch Erziehungszeiten, in denen kein regelmäßiges Einkommen erzielt wurde – wodurch die Gefahr besteht, die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren zu unterschreiten – abgefedert werden. Gerade für Frauen aus der älteren Generation ist die Möglichkeit wichtig, denn sie fallen mangels Berufstätigkeit und geringerer Anrechnung von Erziehungszeiten oft in das vielzitierte „Rentenloch“. Mit einer freiwilligen Einmalzahlung können sie die für die fünf Jahre Pflichtversicherung fehlenden Monate quasi “nachzahlen”, wobei der monatliche Mindestsatz zur gesetzlichen Rentenversicherung aktuell bei 85,05 € liegt. Damit kommen sie in der Konsequenz in den Genuss einer monatlichen Mindestrente.
Ansprechpartner ist für Interessenten die deutsche Rentenversicherung. Sie beantwortet Fragen rund um die Beitragshöhe sowie zu allen Formalitäten. Außerdem stehen die benötigten Formulare zum Download bereit: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0060.html. Weitere Informationen dazu auf der Homepage oder unter der kostenfreien Service-Nummer: 0800 – 1000 4800.