Anleger können aufatmen, ihr Geld ist auch bei einer Bankenpleite sicher – zumindest, wenn sie ihr Geld innerhalb der Europäischen Union (EU) angelegt haben. Denn wird eine Bank im EU-Raum zahlungsunfähig, so greift die Einlagensicherung. Konkret heißt das, dass Einlagen bis 100.000, – € gesetzlich geschützt sind. Anleger haben einen rechtlichen Anspruch auf Ihr Geld und können dies im Ernstfall gerichtlich einklagen. Gut zu wissen ist, dass die garantierte Summe auch die Zinsen umfasst, die sich bis zum Zeitpunkt des Zahlungsausfalls ergeben haben.
Sicherung bis insgesamt 100.000, – €
Wer bei mehreren Banken Geld angelegt hat, muss beachten, dass diese Banken unter Umständen Teil des gleichen Instituts sein können. Ist das der Fall bedeutet das auch, dass die Einlagen insgesamt für das Institut gelten und die gesicherte Summe von 100.000, – € nicht je Bank, sondern lediglich je Institut gilt. Anderes gilt jedoch für die Sicherung bei Gemeinschaftskonten wie bei Ehepaaren, hier erhöht sich der Betrag, der abgesichert ist auf 200.000, – €.
Neuregelungen seit 2014
Seit November 2014 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Aufsicht über die Banken des Euroraums übernommen. Ein zentrales Element der Bankenunion ist ein einheitlicher Abwicklungsfonds. In diesen Fonds zahlen die Institute in den Jahren 2016 bis 2024 präventiv einen Gesamtbetrag von 55 Milliarden Euro ein. Diese Summe kann dann im Bedarfsfall zur Rettung einer Bank herangezogen werden. Im Bedarfsfall haben die Banken gar die Möglichkeit noch weitere Mittel abzurufen.
Diese Neuerung ändert jedoch nichts an der gesetzlichen Regelung, dass Einlagen bis maximal 100.000, – € abgesichert sind.
Keine Sicherheit bei umfassender Finanzkrise
So gut dieses Sicherheitsnetz der Banken ist, birgt es einen großen Haken. Das Problem ist, dass der Einlagensicherungsfonds tatsächlich nur über einen Bruchteil der Summe verfügt, die den Anlegern garantiert wird. Kommt es also zu einer umfassenden Finanzkrise, ist eine Entschädigung in voller Höhe kaum möglich.
Konkret heißt das, dass im Falle einer schweren Bankenkrise letztlich immer der jeweilige Staat als letzte Rettung fungieren muss, um eine Einlagensicherung zu garantieren. Aufgrund dieser Tatsache sollten Anleger ihr Geld bei Banken anlegen, hinter denen ein Land mit hoher Finanzkraft steht. Denn nur Länder mit einer guten Kreditwürdigkeit d. h. einem guten finanziellen Polster haben auch die Mittel Anleger in der Krise zu entschädigen.
Gute Zinsen bei schwachen Ländern
Zu Zeiten, wo die Zinsen für Geldanlagen alles andere als berauschend sind, lassen sich viele Anleger von hohen Zinsversprechen locken, die meist von Banken gemacht werden, die nicht unbedingt mit der besten Finanzkraft aufwarten können. Als Orientierung wie sicher die Anlage bei einer Bank aus dem Ausland ist, können die Bewertungen der Ratingsagenturen wie Mody’s, Standard Poor’s und Fitch dienen. Wer sich an Geldinstitute aus Ländern hält, die ein Rating von AAA / Aaa oder AA /Aa bekommen haben, kann seine Anlagen im Großen und Ganzen in Sicherheit wähnen, denn diese Länder erfüllen die höchsten Anforderungen.
Bonitätsbewertung der EU-Länder
Land | Fitch | Standard Poor’s | Moody’s |
---|---|---|---|
Belgien | AA | AA | Aa3 |
Bulgarien | BBB- | BB+ | Baa2 |
Dänemark | AAA | AAA | Aaa |
Deutschland | AAA | AAA | Aaa |
Estland | A+ | AA- | A1 |
Finnland | AAA | AA+ | Aaa |
Frankreich | AA | AA | Aa1 |
Griechenland | CCC | CCC+ | Caa1 |
Irland | A- | A | Baa1 |
Italien | BBB+ | BBB- | Baa2 |
Kroatien | BB | BB | Ba1 |
Lettland | A- | A- | A3 |
Litauen | A- | A- | Baa1 |
Luxemburg | AAA | AAA | Aaa |
Malta | A | BBB+ | A3 |
Niederlande | AAA | AA+ | Aaa |
Österreich | AA+ | AA+ | Aaa |
Polen | A- | A- | A2 |
Portugal | BB+ | BB | Ba1 |
Rumänien | BBB- | BBB- | Baa3 |
Schweden | AAA | AAA | Aaa |
Slowakei | A+ | A | A2 |
Slowenien | BBB+ | A- | Baa3 |
Spanien | BBB+ | BBB | Baa2 |
Tschechien | A+ | AA- | A1 |
Ungarn | BB+ | BB+ | Ba1 |
Vereinigtes Königreich | AA+ | AAA | AA1 |
Zypern | B- | B+ | B3 |
Quelle: Börsen-Zeitung; Stand 2014/2015 |
Die Sicherheit des Geldes in Deutschland
Die gesetzliche Einlagensicherung der Privatbanken wird in Deutschland durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gesichert, der deutsche Privatbanken per Gesetz angehören. Finanziert wird die EdB durch Mitgliedsbeiträge. Zwar ist die genaue Höhe der Spareinlagen nicht bekannt, klar ist aber, dass sie einer schweren Bankenkrise nicht standhalten können
Öffentliche Kreditinstitute, Genossenschaftsbanken und Sparkassen besitzen (anders als die Privatbanken) ihre eigenen Verbände zur Einlagensicherung. Während jedoch bei den öffentlichen Banken die Anlagen genau wie bei den Privatbanken bis zur Maximalsumme von 100.000, – € gesichert sind, verfügen Genossenschaftsbanken und Sparkassen über einen eigenen Haftungsverbund, durch den die Anlagen in unbegrenzter Höhe abgesichert sind.
Zusatzabsicherung: Darf’s ein bisschen mehr sein?
Einige Privatbanken sichern das Vermögen ihrer Anleger neben der gesetzlichen Einlagensicherung noch durch die freiwillige Einlagensicherung ab. Das ermöglicht eine zusätzliche Absicherung von maximal 20 % des Eigenkapitals der Bank. Allerdings wird diese 20 %-Grenze bis 2025 schrittweise auf einen Satz von 8,75 % gesenkt.
Da kaum zu sagen ist, wie sinnvoll diese freiwillige Absicherung tatsächlich ist, sind Verbraucher, die eine Summe über 100.000, – € anlegen wollen, am besten damit beraten, ihr Vermögen über mehrere Institute aufzuteilen. Dieses Vorgehen sichert ein Vermögen über 100.000, – € am besten ab.