Grundsätzlich sollte unabhängig von der Versicherung beim Vertragsabschluss geklärt werden, welche Bedingungen gelten, damit die Gesellschaft für den Schaden aufkommt.
Wann zahlt die Versicherung?
Elementar ist die Frage nach dem Wert des Rades und damit der Summe, bis zu der es versichert sein soll. Denn es ist kaum sinnvoll, ein günstiges City-Rad mit dem Wert eines teuren Mountainbikes abzusichern.
Ebenso sollte geklärt werden, an welchen Orten und zu welchen Zeiten das Rad versichert ist. Viele Versicherer schließen eine Versicherung an öffentlichen Plätzen in der Nacht aus bzw. leisten sie nur gegen einen deutlichen Aufpreis. Üblich ist beispielsweise eine „Nachtklausel“ bei der das Rad in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr nur dann versichert ist, wenn es in Gebrauch ist. Wer viel mit seinem Fahrrad auf Reisen geht, sollte zudem in Betracht ziehen, das Rad auch im Ausland abzusichern.
Außerdem ist es wichtig zu klären, wie das Fahrrad abgeschlossen sein muss, damit die Versicherung greift. In der Regel ist ein separates Schloss Voraussetzung. Ein direkt am Rahmen des Rades integriertes Schloss wird oft nicht als ausreichender Schutz anerkannt. Ebenso reicht es meist nicht aus, wenn das Rad einfach nur abgeschlossen wurde, sondern es muss fest angeschlossen sein, d. h. an einen Laternenpfahl oder Fahrradständer, etc.
Hausratsversicherung: Kein Schutz auf der Straße
Der günstigste Weg, das Fahrrad zu versichern ist die Hausratsversicherung. Genau wie Möbel und Kleidung fallen auch Fahrräder unter den Hausrat und sind somit über die Police abgedeckt, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden.
Der Schutz über die Hausratsversicherung hat jedoch einen Haken, denn er gilt nur, wenn das Rad aus der Wohnung oder einem abgeschlossenen Kellerraum gestohlen wird. Steht das Rad hingegen draußen (und sei es selbst auf dem eigenen Grundstück), kommt die Hausratsversicherung nicht für den Schaden auf.
Die Hausratsversicherung ist eine Neuwertversicherung, d. h. es wird die Summe ersetzt, die zur Neubeschaffung des entwendeten oder beschädigten Gegenstandes notwendig ist.
In Anbetracht der Tatsache, dass die wenigsten Räder aus geschlossenen Räumen, sondern im Wesentlichen an öffentlichen Plätzen gestohlen werden, erscheint eine herkömmliche Hausratsversicherung nur als mäßig geeigneter Schutz für den Drahtesel.
In der Regel ist es jedoch möglich, vertraglich einen zusätzlichen Fahrradschutz abzuschließen, der auch greift, wenn das Rad außerhalb der Wohnung entwendet wird. Ein solcher Schutz kann ab 20, – € zusätzlich zu den eigentlichen Gebühren abgeschlossen werden. Laut Stiftung Warentest ist eine sehr gute Hausratsversicherung inklusive einer Fahrradversicherung bereits für unter 100, – € pro Jahr zu haben.
Mit speziellen Fahrradversicherungen exklusiven Schutz bekommen
Eine andere Möglichkeit zum Schutz des Drahtesels bieten spezielle Fahrradversicherungen. Abhängig vom Anbieter werden hier auch Schäden abgesichert, die bei Unfällen oder Stürzen sowie durch Vandalismus entstehen.
Solche exklusiven Absicherungen haben natürlich auch ihren Preis. Je nach Versicherungsumfang und Wert des Rades werden bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr fällig. Ob das Preis-Leistungs-Verhältnis dann noch in Relation zum Wert des Fahrrads steht, muss jeder für sich selbst herausfinden.
Schaden melden – was muss ich berücksichtigen?
Wurde das Fahrrad tatsächlich gestohlen, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Zwar ist die Chance, dass es tatsächlich wiedergefunden wird nahezu bei Null, dennoch sollte dieser Weg nicht ausgelassen werden und ist bei manchen Versicherern sogar Voraussetzung für die Leistung.
Neben der Meldung bei der Polizei muss natürlich die Meldung bei der Versicherung erfolgen. Diese braucht dann folgende Angaben:
- Art des Fahrrads
- Hersteller
- Rahmen- und evtl. Kodiernummer
- Kaufpreis und aktueller Neupreis
- Wann wurde das Rad zuletzt gesehen?
- Wie wurde das Rad ab- bzw. angeschlossen?
- Wo wurde das Rad abgestellt?
Die Koderinummer ist eine individuelle Kombination aus Buchstaben und Ziffern zur Kennzeichnung des Fahrrads. Sie wird auf das Rad graviert und stellt im Prinzip in verschlüsselter Form die Adresse des Besitzers dar. Auf diese Weise wird der Weiterverkauf des Rades erschwert, weil es Eigentumsnachweis erbracht werden muss. Die Kodiernummer wird von Polizei, Adfc oder Fahrradhändlern angeboten. Kostenpunkt: 5, – bis 15, -€.