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Falsche Steuerbescheide – Prüfen lohnt!
Wer seine Steuererklärung abgegeben hat, bekommt als Reaktion darauf vom Finanzamt einen Steuerbescheid zugestellt. In diesem wird aufgeführt, welche Rückzahlungen man bekommt oder aber, ob man selbst evtl. noch Nachzahlungen leisten muss.
von Charlotte Ruzanski
Falsche Steuerbescheide – Prüfen lohnt!. Ist der Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft, sollte man umgehend Einspruch dagegen erheben.
© seewhatmichsee/thinkstock

Immer wieder kommt es vor, dass Steuerbescheide fehlerhaft sind. Haben sich Zahlendreher eingeschlichen oder wurde eine falsche Steuertabelle zurate gezogen, kann es sein, dass das Finanzamt auf ganz andere Zahlen kommt, als man selbst. Deshalb empfiehlt es sich, den Bescheid grundsätzlich nach Erhalt zu prüfen und nicht stillschweigend zu akzeptieren, denn wer rechtzeitig reagiert, kann die Fehler korrigieren lassen.

Begründung erforderlich

Ermitteln die Sachbearbeiter des Finanzamtes eine Abweichung von der Steuererklärung, sind sie verpflichtet, diese in einer Anlage zum Steuerbescheid zu begründen. Allerdings sind diese Begründungen nicht immer vollständig und es ist nicht ersichtlich, warum weniger erstattet wird, als in der Steuererklärung angenommen. Besonders genau prüfen sollte man aus diesem Grund Angaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Folgende Punkte sollten besonders berücksichtigt werden
Freibeträge Wurden alle berücksichtigt?
Aufwendungen Gibt es Aufwendungen, die nicht anerkannt wurden? Und wurde in einem solchen Fall plausibel erklärt, warum die Erstattung verweigert wird?
Bruttoarbeitslohn Wurde der richtige Lohn berücksichtigt?
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Wurden die richtigen Beträge berücksichtigt?
Sozialversicherungen Wurde mit den richtigen Beiträgen für Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung gerechnet?

Einspruch!

Wer tatsächlich Fehler im Steuerbescheid findet, sollte umgehend Einspruch einlegen. Schnelles Handeln ist hier besonders wichtig, da Steuerzahlern lediglich ein Monat Zeit eingeräumt wird, um sich gegen den Bescheid zu wehren. Beginn der Frist ist das Datum des Steuerbescheids plus drei Tage. Fällt der Ablauf der Frist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist automatisch bis zum Ablauf des folgenden Werktages. Wer erst nach Ablauf der Frist aktiv wird, hat nur geringe Aussichten auf eine Korrektur.

Übrigens können innerhalb dieser Frist auch noch vergessene Angaben nachgereicht werden, ebenso wie fehlende Belege für Aufwendungen; auch das muss im Zuge eines Einspruchs erfolgen.

Schriftliche Form wählen

Ein Einspruch sollte grundsätzlich in schriftlicher Form eingereicht werden, ob per Brief, E-Mail oder Fax bleibt jedoch dem Steuerzahler überlassen. Wer sein Anliegen lieber persönlich vortragen will, sollte unbedingt darauf achten, dass der Einspruch protokolliert wird.

Egal in welcher Form man den Einspruch einreicht, wichtig ist, dass explizit wird, dass man mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist und eine Überarbeitung wünscht. Daher sollte im Betreff unbedingt ein Ausdruck wie „Einspruch“, „Widerspruch“ oder „Einwand“ verwendet werden.

Auch für Steuerzahler gilt übrigens eine Begründungspflicht; ein Einspruch ohne Begründung ist nicht gültig. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Begründung nachzureichen, wenn dafür zu wenig Zeit bleibt.

von Charlotte Ruzanski

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