BGH: Fehlender Job schützt nicht vor Elternunterhalt
Es ist eine Regelung, die auf tönernen Füßen steht: Müssen Kinder mit ihrem Ersparten für die Pflege der Eltern aufkommen, verlieren sie unter Umständen ihre eigene Altersvorsorge. Doch was bedeutet dieses Urteil für Kinder und vor allem für die Eltern? Und wie kann man sich letztlich davor schützen, dass das eigene Vermögen für den Pflegeunterhalt der Eltern herangezogen wird?