Wer ein neues Produkt kauft, geht immer ein gewisses Risiko ein. Denn ob ein Produkt funktioniert, ob es einwandfrei oder in einem fehlerhaften Zustand ist, das weiß man immer erst, wenn man es von seiner Originalverpackung befreit hat. Und auch wenn dann erstmal alles in Ordnung ist, kann es passieren, dass mit der Zeit Mängel auftreten, die der Käufer nicht zu verantworten hat. Es kann sein, dass das Gerät einen Produktionsfehler hat oder einfach schlecht verarbeitet wurde. Nach einer Weile funktioniert es dann schlechter oder gar nicht mehr.
Garantie und Gewährleistung sind kein Rundum-Schutz
Natürlich kann man sich vor dem Kauf informieren, zum Beispiel indem man Kundenbewertungen im Internet liest oder Fachzeitschriften liest. So verhindert man Fehlkäufe. Teure Produkte sollte man in jedem Fall auch vor dem Kauf im Laden ausprobieren um herauszufinden, ob sie den eigenen Ansprüchen und Vorstellungen entsprechen.
Aber auch, wenn man als Kunde alles richtig gemacht hat, kann es passieren, dass man ein fehlerhaftes Gerät erwischt. Damit man in so einem Fall nicht im Regen steht, gibt es die Garantie und die Gewährleistung. Aber was ist der Unterschied dazwischen. Vielen Verbrauchern ist das gar nicht bewusst, dabei ist es wichtig, wenn man zu seinem Recht kommen will. Der Unterschied ist im Grunde einfach: Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und besteht ab dem Kaufdatum 24 Monate lang. Die Garantie hingegen ist eine Leistung, die der Hersteller freiwillig bietet. Die Bedingungen und Laufzeiten sind höchst unterschiedlich. Eine Garantie kann eine paar Monate, aber auch für viele Jahre bestehen. Je länger der vom Hersteller eingeräumte Garantiezeitraum, desto höher ist die Qualität eines Produktes.
Wer ist zuständig: Händler oder Hersteller?
Als Verbraucher muss man aber ein paar Dinge beachten, denn weder Garantie noch Gewährleistung sind ein Rundum-Schutz. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich nur auf Fehler, die das Produkt schon beim Kauf hatte bzw. auf Mängel, die aus solchen Gründen entstehen. Wirklich sicher fährt man mit der Gewährleistung allerdings nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. Ab dem 7. Monat findet eine Beweislastumkehr statt: Der Kunde muss nun nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Da dies in den meisten Fällen nahezu unmöglich ist, hilft einem die Gewährleistung nach einem halben Jahr oft nicht mehr weiter. Man muss fortan also schauen, ob es sich um einen Garantiefall handelt.
Wichtig ist auch: Für die Gewährleistung wendet man sich an den Händler, bei dem man das Produkt gekauft hat. Für die Garantie wendet man sich hingegen an den Hersteller, der diese einräumt. Für beide Fälle muss man den Original-Kassenbeleg vorweisen, denn das darauf eingetragene Datum belegt den Beginn der Laufzeit für Gewährleistung und Garantie. Für die volle Garantie muss man mitunter ein gekauftes Produkt beim Hersteller registrieren lassen. Entsprechende Formulare und Hinweise liegen den meisten Produkten bei.
Geräte-Versicherung bringt keinen zusätzlichen Schutz
Wenn man sich an den Hersteller wendet, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss man zuvor schauen, ob der Fehler oder Schaden von der Garantie abgedeckt ist. Denn die Rahmenbedingungen einer Garantie legt der Hersteller selbst fest. Sie finden sich in den mitgelieferten Garantie-Unterlagen. Oft beziehen sich sehr lange Garantie-Zeiträume nicht auf ein komplettes Produkt, sondern nur auf einzelne Komponenten. Hinzu kommt, dass bestimmte Schäden, die sehr häufig auftreten, oft in den Garantie-Bestimmungen ausgeschlossen werden. Hier gilt es, genau hinzuschauen.
Noch ein Tipp zum Schluss: Man kann zwar Geld sparen, wenn man bestimmte Produkte online von Händlern im Ausland bestellt. Sehr oft hat man dann aber keinen Anspruch auf Garantie. Im Zweifelsfall vor dem Kauf nachfragen und sich schriftlich Garantie-Bestimmungen zukommen lassen.
Und wer nun verunsichert ist, der denkt vielleicht darüber nach, eine Geräte-Versicherung abzuschließen, die dem Kunden oft bei Elektronik-Produkten angeboten wird. Davon ist aber abzuraten. Denn diese Versicherungen sind teuer, greifen nur in wenigen Fällen und ersetzen dann nicht den Neu-, sondern nur den Verkehrswert. Kurz: Sie rechnen sich nicht und bieten kaum zusätzlichen Schutz.