In der Regel müssen Krankenversicherte gesetzlicher Kassen 10 % der Kosten für Rezepte und Verordnungen selbst tragen. Vor allem ein Krankenhausaufenthalt oder chronische Erkrankungen führen zu einer sehr hohen Eigenbeteiligung. Damit medizinische Behandlungen Betroffene nicht in eine finanzielle Notlage bringen, muss der Eigenanteil nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze geleistet werden. Wird diese überschritten, können Versicherte eine Befreiung bei der Kasse beantragen.
Leistung | Zuzahlung |
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Arznei- und Verbandmittel (verschreibungspflichtig) | 10 % des PreisesAber: min. 5, – € max. 10, – € |
Fahrtkosten (bspw. Fahrt im Krankenwagen) | 10 % des Preises.Aber: min. 5, – € max. 10, – € |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten+10, – € Verordnungsgebührmax. über einen Zeitraum von 28 Tagen/Jahr |
Haushaltshilfe | 10 % der Kosten pro Arbeitstagmin. 5, – max. 10, – € (gilt nicht bei Schwangerschaft/nach Entbindung) |
Hilfsmittel (bspw. Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte) | 10 % des AbgabepreisesAber: min. 5, – € max. 10, – € |
Heilmittel (bspw. Physiontherapie) | 10 % der Kosten+10, – € Verordnungsgebühr |
Krankenhausaufenthalt | 10, – € pro Tagmax. über einen Zeitraum von 28 Tagen * |
Medizinische Rehabilitation (ambulant/stationär) | 10,- € pro Tag * |
Anschlussrehabilitation (i. d. R. 14 Tage nach Klinikaufenthalt) | 10, – € pro Tagmax. über einen Zeitraum von 28 Tagen * |
Vorsorge/Reha für Eltern | 10,- € pro Tag, pro Person |
Soziotherapie bei schweren psychischen Störungen | 10 % der Kosten pro TagAber: min. 5, – € max. 10, – € |
* die Dauer des Aufenthalts in Krankenhaus und Rehabilitation werden addiert
Quelle: GKV Spitzenverband
Befreiung beantragen
Um die Befreiung zu beantragen, müssen sämtliche Belege bei der Kasse eingereicht werden. Überschreiten die bereits erbrachten Leistungen die Belastungsgrenze, erstattet die Kasse alles, was zu viel gezahlt wurde. Allerdings wird der Eigenanteil für Zahnersatz nicht mitgerechnet.
Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 18. Geburtstag generell von der Zuzahlungspflicht befreit, davon ausgenommen sind Fahrkosten und Zahnersatz.
Die individuelle Belastungsgrenze
Die Höhe der jeweiligen Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Familienbruttoeinkommens des laufenden Jahres. Das Einkommen setzt sich aus Gehalt, Kapitaleinkünften und Mieteinnahmen zusammen. Für Familien gibt es für Kinder und Ehe-/Lebenspartner, die im selben Haushalt leben entsprechende Freibeträge. 2014 liegt dieser für einen Erwachsenen bei 4.977, – € und für ein Kind bei 7.008, – €. Singles können keinen Freibetrag geltend machen.
Sonderregelung bei chronischen Erkrankungen
Wer aufgrund einer bestimmten Erkrankung über ein Jahr hinweg jedes Quartal mindestens einmal behandelt wurde und wegen dieser Erkrankung dauerhaft medizinisch versorgt werden muss, gilt als chronisch krank. Da solche Erkrankungen mit hohen Kosten verbunden sind, gilt für Betroffene die gesonderte Belastungsgrenze von 1 % des Bruttojahreseinkommens.
Betroffene müssen sich alle zwei Jahre vom behandelnden Arzt eine „Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze“ ausstellen lassen. Auch Befreiungen aufgrund chronischer Erkrankungen gelten für alle im Haushalt lebenden Personen.
Beispielrechnung
Für eine Familie mit 3 Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von 50.000, – € bleiben nach Abzug der Freibeträge (21.024, – € für drei Kinder, 4.977, – € für einen Erwachsenen) 23.999, – €, die als Bruttojahreseinkommen zur Berechnung der Belastungsgrenze herangezogen werden. Das bedeutet: Übersteigt der Eigenanteil für medizinische Leistungen 479,98 €, kann sich die Familie von den Zuzahlungen befreien lassen.