Als Arbeitnehmer muss man nicht immer eine Steuererklärung abgeben. Und man muss auch keine Angst haben, die Abgabepflicht zu versäumen: Denn das Finanzamt weist einen schriftlich darauf hin, wenn man eine Erklärung einreichen soll. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn man neben dem Angestellten-Verhältnis noch eine selbständige Nebentätigkeit ausübt. In der Regel wird man auch dann zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert, wenn man im laufenden Jahr den Arbeitgeber gewechselt hat.
Insbesondere bei selbständigen Nebentätigkeiten muss man die gesetzten Fristen einhalten. Anderenfalls schätzt das Finanzamt die Nebeneinkünfte und setzt diese meist deutlich zu hoch an. Dann erwartet einen eine hohe Steuernachzahlung.
Aber auch wer keine Aufforderung erhält, sollte auf jeden Fall eine Steuererklärung machen. Denn die Regel ist, dass Arbeitnehmer mehrere Hundert Euro pro Jahr vom Finanzamt erstattet kriegen. Wer auf den Papierkram verzichtet, verzichtet folglich auch auf eine Menge Geld. Gemindert werden kann dieser Geldsegen durch geldwerte Vorteile, die man vom Arbeitgeber erhält. Denn diese müssen versteuert werden. Allerdings erst dann, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Und so sehen die Regeln aus:
Geldwerte Vorteile und Steuerfreigrenzen
Rabatte: Wer Rabatte auf Artikel oder Dienstleistungen seines Arbeitgebers erhält, profitiert von einem jährlichen Freibetrag in Höhe von 1080 Euro. Jeder Euro, der darüber hinaus geht, ist steuerpflichtig. Dieselbe Höchstgrenze gilt bei privat genutzten Bonusmeilen auf dem beruflichen Meilenkonto.
Dienstwagen: Ein Dienstwagen, der ausschließlich beruflich genutzt wird, ist steuerfrei. Sobald das Fahrzeug aber auch privat zum Einsatz kommt, gilt es als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Pro Monat werden hierfür pro Kilometer zwischen Wohn- und Arbeitsort 1 Prozent des Listenpreises angesetzt. Alternativ kann man ein Fahrtenbuch führen und jede dienstliche Fahrt auflisten. Unterm Strich mindert ein Dienstwagen das Nettoeinkommen um mehrere Hundert Euro. Er lohnt sich also nicht immer – und man sollte das genau durchrechnen, bevor man sich entscheidet.
Sachbezüge: Die Freigrenze für Sachbezüge liegt bei 44 Euro monatlich. Alles, was darüber hinaus geht, ist steuerpflichtig.
Darlehen: Wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Darlehen gewährt, ist dieses bis zu einer Höhe von 2600 Euro im Jahr steuerfrei. Jeder weitere Euro muss versteuert werden.
Dies sind die häufigsten Fälle. Es gibt aber zahlreiche weitere geldwerte Vorteile. Viele Fallen in eine der oben genannten Kategorien. Es gilt aber in jedem Fall einzeln abzuklären, ob und ab welcher Höhe eine Leistung versteuert werden muss. Manche sind gänzlich steuerfrei: Fortbildungen mit direktem Bezug zum Job beispielsweise. Als Faustregel lässt sich aufstellen: Alle geldwerten Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die sich auch privat nutzen lassen, sind potentiell steuerpflichtig. Im Zweifelsfall hilft es, beim Arbeitgeber und auch beim Finanzamt nachzufragen. Und zu rechnen. Denn durch die Steuerpflicht, die unterm Strich das Nettoeinkommen schmälert, ist nicht alles ein Vorteil, was auf den ersten Blick so aussieht.