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Gewerbesteuer
Gewerbesteuern fallen für Unternehmen an, die jährlich einen festgelegten Gewinn überschreiten. Informieren Sie sich hier, wann und für wen Gewerbesteuern anfallen, wie sie berechnet werden und was Sie sonst noch wissen müssen.
von Pauline Bodinek
Gewerbesteuer – Alle Infos, Freibeträge & Steuer berechnen. Gewerbesteuer berechnen mit dem Gewerbesteuerrechner
© Chalirmpoj Pimpisarn / iStock

Wer sich selbständig macht, muss Gewerbesteuer zahlen – das zumindest vermuten viele Gründer, die sich eine eigene Existenz aufbauen wollen. Doch wer deshalb glaubt, von Anfang an einer hohen Steuerlast zu unterliegen, kann jetzt aufatmen: Für die Gewerbesteuer gelten genau vorgegebene Regeln und anhand weniger Daten ist leicht festzustellen, wie sich die Gewerbesteuerpflicht für das eigene Unternehmen gestaltet. Wir erklären Ihnen, was Sie rund um die Gewerbesteuer wissen müssen.

Was versteht man unter der Gewerbesteuer und wer zahlt sie?

Die Gewerbesteuer gehört zu den ertragsabhängigen Steuern. Als Unternehmer sind Sie unter genau vorgegebenen Bedingungen zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Im Gegenzug zahlen Sie keine Einkommenssteuer, denn diese gilt lediglich für natürliche Personen. Die Gewerbesteuer ist also eine Art Ersatz für die Einkommenssteuer.

Info
Die Gewerbesteuer wird an das Finanzamt der Gemeinde gezahlt, die Sie für Ihren Betrieb als Hauptsitz angeben. Die Finanzbehörde vor Ort ist daher der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Höhe sowie die Zahlung der Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuerpflicht greift für jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit, die nicht landwirtschaftlich ausgerichtet oder freiberuflich ist. Das heißt, dass Freiberufler von der Gewerbesteuer ausgenommen sind. Als Freiberufler melden Sie auch kein Gewerbe an. Die Gewerbesteuerpflicht gilt nur, wenn die unternehmerische Tätigkeit vom Finanzamt als Gewerbe anerkannt ist und wenn Sie ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben. Außerdem muss Ihr Gewerbe auf eine Gewinnerzielung abzielen. Ein Hobby oder eine Tätigkeit, die ausschließlich dem Allgemeinwohl dient, fällt nicht unter die Gewerbesteuerpflicht. Die Anmeldung des Gewerbes und die Gewinnerzielungsabsicht sind zwei wesentliche Merkmale, an denen Sie erkennen, ob Sie mit Ihrem Unternehmen der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag ausschlaggebend. Dieser bezeichnet den Gewinn, den Sie mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Hinzu kommen diverse Hinzurechnungen und Kürzungen, aus denen sich der Gewerbeertrag ergibt. Der Gewerbeertrag wird mit einem pauschalen Prozentsatz von 3,5 Prozent multipliziert. Das so berechnete Ergebnis wird dann noch mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Beträgt der Hebesatz zum Beispiel 400 Prozent, entspricht das einem Multiplikator von 4,0.

Wichtig zu wissen: Jede Gemeinde hat das Recht, einen individuellen Hebesatz festzulegen. Somit kann es gut sein, dass Sie für ein Gewerbe in Nürnberg einen völlig anderen Hebesatz anwenden müssen als für ein Gewerbe mit dem Standort Würzburg. Die Hebesätze variieren nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch je nach Gemeinde innerhalb eines Bundeslands.

Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie mit Ihrem Gewerbe einen so hohen Gewinn machen, dass Sie der Gewerbesteuer unterliegen, kann es durchaus eine gute Option sein, den Standort nach der Höhe des Hebesatzes festzulegen. Allerdings greift die Gewerbesteuerpflicht nur, wenn Sie mit Ihrer Firma tatsächlich einen Gewinn erzielen. Sofern Sie in früheren Jahren bei Ihrer gewerblichen Tätigkeit einen Verlust gemacht haben, können Sie diesen in der Gewerbesteuererklärung in Form eines Verlustvortrags geltend machen.

Wozu ist eine Gewerbesteuer notwendig?

Die Gewerbesteuer kommt als Einnahme den Gemeinden zugute. Sie erhöht somit die Einnahmen der Gemeinde, die wiederum unterschiedlichste Ausgaben haben. Als Anhaltspunkt gilt, dass die Gewerbesteuer durch den individuellen Hebesatz in den großen Städten und in den umliegenden Ballungsräumen höher ist als in den ländlichen Regionen. Das ist deshalb sinnvoll, da für die Gemeinden in den Großstädten und dem Umland höhere Ausgaben entstehen.

Doch die Gewerbesteuer erfüllt einen weiteren Zweck. Die Betriebe, die vor Ort ansässig sind und Gewerbesteuern zahlen, sollen in steuerlicher Hinsicht gerecht behandelt werden. Die Höhe der Steuer hängt von dem Gewerbeertrag, der Steuermesszahl und dem Steuermessbetrag ab. Der Steuermessbetrag spielt für die Berechnung der Gewerbesteuer eine große Rolle. Er ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl. Im Gewerbeertrag sind individuelle Daten des steuerpflichtigen Unternehmens berücksichtigt. Die Steuermesszahl ist hingegen pauschal für jede Gemeinde festgelegt und gilt für alle Firmen, die in diesem Gebiet der Gewerbesteuer unterliegen. Durch dieses Konzept wird sichergestellt, dass jeder Betrieb entsprechend seiner individuellen Leistungskraft besteuert wird.

Welche Vor- und Nachteile hat die Gewerbesteuer?

Vorteile
  • Faire, transparente Berechnung
  • Einnahmequelle für Städte und Gemeinden
  • Einnahmen kommen dem Allgemeinwohl und der Öffentlichkeit zugute
  • Steuerfreibetrag liegt bei 24.500 Euro im Jahr
Nachteile
  • Ermittlung des Gewinns ist für Laien sehr kompliziert
  • Höhe der Steuer hängt vom Gewinn eines Unternehmens ab und kann nicht im Vorhinein geschätzt werden
  • Dadurch, dass der Hebesatz von Gemeinden festgelegt wird, kann ein Wettbewerb um zahlungskräftige Firmen entstehen, die den Standort nach Höhe des Hebesatzes wählen
  • Hoher bürokratischer Aufwand für Firmen und Finanzamt

Was hat es mit dem Freibetrag der Gewerbesteuer auf sich?

Der Freibetrag liegt bei 24.500 Euro im Jahr. Er darf von Firmen genutzt werden, deren Gewinn unterhalb dieses Betrags liegt. Somit zahlen Gewerbetreibende für ihr Unternehmen keine Gewerbesteuer, wenn ihr Gewinn pro Jahr niedriger ist als 24.500 Euro. Durch diese Regelung sind vor allem Gründer und kleine Firmen begünstigt, die von einem einzelnen Unternehmer geführt werden und die noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen.

Fazit zur Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist nicht so kompliziert, wie ihr nachgesagt wird. Es ist wichtig zu wissen, dass nur Gewerbetreibende der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Freiberufler sind davon ausgenommen. Wenn der Gewinn eines Unternehmens unter 24.500 Euro im Jahr beträgt, fallen keine Gewerbesteuern an. Somit gilt die Gewerbesteuer vor allem für größere Unternehmen, die bereits hohe Gewinne erzielen.

von Pauline Bodinek
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