Sobald die Temperaturen 25 Grad übersteigen, erwacht landauf landab der Grillmeister im Mann. Die Küche bleibt kalt, stattdessen wird wieder über offenem Feuer gebrutzelt. Der Duft von würzigem Grillfleisch zieht durch die Gärten und Parks, man stößt an mit einem kühlen Bier und lässt es sich gutgehen in der sommerlichen Abendsonne.
Grillen auf dem Balkon: Geht nicht immer
So zumindest suggerieren es all die schillernden Werbeclips mit glücklichen Familien, lachenden Freunden und Männern, die wieder als alleiniger Grillversorger der Sippe in ihrem archaischen Element sind. Die Realität sieht allerdings oft anders aus. Denn was des einen himmlischer Duft, ist des anderen bestialischer Gestank – und schon rauscht man in einen ausgewachsenen Nachbarschaftsstreit. Rücksicht nehmen ist daher das oberste Gebot im Steak-, Schnitzel- und Bratwurstsommer.
Zwar gehören Balkon und Garten zum eigenen kleinen Reich – das heißt aber nicht, dass dort alles erlaubt ist, was geht. Das zeigt schon ein Blick in den Mietvertrag. Denn das Grillen auf dem Balkon kann der Vermieter gänzlich untersagen. Findet sich keine derartige Klausel, ist es zwar erstmal erlaubt. Aber mit Einschränkungen. Das Nicht-Verbot heißt nicht, dass man jeden Tag die Kohlen feuern darf, und auch nicht an jedem Wochenende. Bevor man das Fleisch einkauft gilt es, die Nachbar neben und vor allem über der eigenen Wohnung zu informieren und um Erlaubnis zu fragen. Denn wer über einem aktiven Grillmeister wohnt, ist in der Regel zu geschlossenen Fenstern verdammt. Und das ist im Sommer ganz besonders unangenehm. Stickige Luft mag niemand – eine zugequalmte Wohnung mit Fleisch-Odeur erst recht nicht.
Grillen auf der Wiese: Auf die Schilder achten
Wenn also der Nachbar nicht einverstanden ist, sollte man das Grillexperiment absagen. Denn wenn ihm der Rauch in die Bude zieht und er sich beim Vermieter beschwert, ist schnell Schluss mit lustig. Dasselbe gilt für Nachbarn, denen der Duft in Garten und Wohnzimmer nicht genehm ist. Aber in guter Nachbarschaft kann man sich einig werden – im Zweifelsfall lädt man den Grillmuffel einfach auf ein herzhaftes Steak ein.
Wenn das nicht funktioniert, kann man in die freie Natur ausweichen – gerade Parks sind sommers beliebt bei Grillfans. Allerdings: Generell ist das Grillen in Parks und auf Wiesen verboten. Nur dort, wo es ausdrücklich gestattet ist, darf man den Grill aufstellen. Und dieser muss einen Mindestabstand zum Boden halten, ansonsten hinterlässt er im wahrsten Sinne des Wortes verbrannte Erde. Im Zweifelsfall sollte man sich vorab bei der Gemeinde informieren, ob die favorisierte Feuerstelle auch für derlei Aktivitäten freigegeben ist.