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Grundsatzurteil des BGH zur dezentralen Energieversorgung
Um die dezentrale Energieversorgung voranzubringen, bedarf es einer juristischen Absicherung der intelligenten Erfassung von Crowdenergy. Das sind kleine Strommengen, die in zahllosen Haushalten erzeugt werden und als Schwarm ins große Netz eingespeist werden. Immer mehr deutsche Haushalte beteiligen sich daran.
von Thomas Schulz
Grundsatzurteil des BGH zur dezentralen Energieversorgung. Das Gesetz zur dezentralen Energieversorgung soll auch besseren Verbraucherschutz gewaehrleisten.
© Pixabay

Diese Beteiligung findet durch die Erzeugung eigenen Stroms mit Solar-, Windkraft-, Biogas- und Erdwärmeanlagen statt. Dieser wird zum Teil sogar gespeichert und in die Netze eingespeist.

Vorreiter-Unternehmen der modernen, erneuerbaren Energiewirtschaft wie Lichtblick bieten hierzu technische Konzepte wie SchwarmEnergie an, die Haus-Kraftwerke mit dem großen Stromnetz und Energiemarkt vernetzen, um die erneuerbaren Energien effizient nutzbar zu machen. Damit diese Lösungen auch zum wirtschaftlichen Erfolg werden, muss die Energie kostengünstig und intelligent gemessen werden.

Intelligente Messung ist nun kostengünstig möglich

In einem wegweisenden Urteil zu Stromzählern hat der Bundesgerichtshof jetzt den Ausbau dezentraler Energien gestärkt. Aufgrund des Urteils können künftig Energieanlagen für erneuerbare Energie in Unternehmen und Haushalten einfacher und damit preiswerter mit dem großen Stromverbund vernetzt werden, darunter kleine Blockheizkraftwerke, Solaranlagen und -batterien oder Windkraftanlagen.

Rechtsstreit zwischen EWE und Lichtblick

Die veröffentlichte Grundsatzentscheidung des BGH (EnVR 45/13) setzt einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit, den das Unternehmen EWE Netz mit dem alternativen Stromanbieter LichtBlick geführt hatte. Schützenhilfe erhielt EWE dabei vom Branchenverband BDEW. Die Netzgesellschaft von EWE hatte versucht, einen Anschluss von Blockheizkraftwerken im eigenen Netzgebiet zu unterbinden, die LichtBlick unter der Marke “ZuhauseKraftwerk” installiert hatte. EWE begründete seine ablehnende Haltung, die rein wirtschaftliche Hintergründe hatte, mit einer falschen Installation der fern auslesbaren Stromzähler von LichtBlick, die eine Schnittstelle des ZuhauseKraftwerks zum Stromnetz sind. Dagegen klagte EWE, unterlag jedoch in mehreren Vorinstanzen.

Auch die Bundesnetzagentur hatte schon 2012 die Rechtsauffassung von LichtBlick bestätigt. EWE Netz prozessierte weiter bis zum BGH und unterlag nun in letzter Instanz. EWE Netz hatte sich auf die bislang übliche Praxis berufen, jeden Stromzähler in Schaltschränken – also an einem zentralen Zählerplatz – einzubauen, damit sie ein Netz-Unternehmen komfortabel ablesen kann. LichtBlick ließ jedoch aus Kostengründen in das ZuhauseKraftwerk fern auslesbare Zähler integrieren. Diese werten die Messdaten pro Viertelstunde einmal aus und übertragen sie online. EWE Netz hatte in seinem Netzgebiet darauf bestanden, die Vor-Ort-Ablesung weiter zu ermöglichen. Dadurch war LichtBlick gezwungen, in Nordwestdeutschland (Einzugsgebiet von EWE) einen zusätzlichen, teuren Viertelstundenzähler in Schaltschränken zu installieren. Da LichtBlick das nicht flächendeckend durchführte, klagte EWE. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes kann LichtBlick nun auf die Installation der zusätzlichen Zähler verzichten.

Kommentar zum Urteil

Gero Lücking aus der LichtBlick-Geschäftsführung erklärte zum BGH-Urteil, dies sei “eine schallende Ohrfeige” der obersten Richter für die Energiewende-Bremser, die in der Garde der alten Energiewirtschaft zu finden seien. Das Auftreten von EWE und BDEW hätte in etwa die Dimension gehabt, als hätte ein Postunternehmen vor zwei Jahrzehnten versucht, E-Mails zu verbieten. Lücking bezeichnete das Urteil als wichtigen Meilenstein, verwies aber gleichzeitig darauf, dass man noch am Anfang eines liberalen Messwesens stünde. Dennoch gilt das Grundsatzurteil für die gesamte Versorgerbranche als äußerst wichtig, denn es ermöglicht zukünftig die preiswerte Installation von Zählern in dezentrale Energieanlagen. Das hat Bedeutung über die Crowdenergy hinaus. Auch Elektroautos, Blockheizkraftwerke und Solarbatterien werden immer intelligenter. Sie übertragen ihre Daten über integrierte Steuergeräte, was teure Ableseverfahren überflüssig macht. Die Verbraucher profitieren von den sinkenden Kosten.

VDE-Studie zur dezentralen Energieversorgung

Der VDE – Verband der Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik e.V. – hat im Frühjahr 2015 eine Studie zur “Dezentralen Energie 2020” vorgelegt. Darin heißt es, zukünftig sei ein signifikant größerer Anteil der dezentralen Erzeugungsanlagen zu erwarten. Anders seien die globalen Ziele der Emissionssenkung und Einsparung von Primärenergie nicht zu erreichen. Ein weiteres Ziel wurde benannt: Staaten wie Deutschland mit wenig eigenen Rohstoffen können nur durch erneuerbare Energien ihre Importabhängigkeit verringern. Große Bedeutung wird allen erneuerbaren Energieformen, aber auch der Kraft-Wärme-Kopplung zugemessen. Die Studie wurde schon ab 2003 begonnen, sie begleitet seither die Entwicklung auf diesem Sektor. Nicht zu übersehen sei die Sensibilität des Strom- und Wärmemarktes, so die Autoren der Studie. Beispielsweise beeinflussen KWK-Systeme den Wärmemarkt, ein Effekt, der bislang noch unterschätzt werde. Den Einfluss der Einspeisung von Solar- und Windenergie in Spitzenerzeugungszeiten (viel Sonnenschein, viel Wind) kenne man hingegen schon genauer. Weiter heißt es: Ohne effiziente Vor-Ort-Messsysteme, die Daten realtime und online übertragen, sei eine Steuerung des Energiemarktes undenkbar. An der Studie sind innerhalb einer interdisziplinären Arbeitsgruppe Vertreter der Industrie, der Energiewirtschaft, der Verwaltung, Forschung und von Verbänden beteiligt.

von Thomas Schulz

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