Grundsteuer A und B
Der Besitz von Grund und Boden ist in Deutschland steuerpflichtig. Wer eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus besitzt, muss dafür Steuern – die sogenannte Grundsteuer – zahlen. Die Grundsteuer wird viermal jährlich an das Finanzamt gezahlt. Von dort aus kommt sie Städten und Gemeinden zugute. Für sie stellt die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle dar.
Auch als Mieter sind Sie übrigens nicht von der Grundsteuer befreit, denn die meisten Vermieter legen diese Steuer auf ihre Mieter um. Hier erfahren Sie, was Sie als Eigentümer und Mieter über die Grundsteuer A und B wissen müssen.
Wer zahlt Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird in der Regel vom Besitzer eines Grundstücks gezahlt. Dabei ist es unwichtig, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist, denn der Gegenstand der Besteuerung ist der eigentliche Besitz von Grund und Boden.
Für Sie als Besitzer oder Eigentümer einer Immobilie ist es unerheblich, ob Sie das Objekt selbst bewohnen oder als vermietete Kapitalanlage nutzen, da Sie in jedem Fall zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet sind. Es ist allerdings zulässig, die Steuer auf den Mieter umzulegen und im Rahmen der Nebenkosten abzurechnen. Dazu ist im Mietvertrag eine entsprechende Klausel aufzunehmen. Festgesetzt wird die Grundsteuer von den Gemeinden, da sie der Empfänger der Steuer sind. Die Höhe der Grundsteuer wird in einem Bescheid dokumentiert, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten.
Wie unterscheiden sich die Grundsteuer A und B?
Bei der Grundsteuer unterscheidet man zwischen der Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer B gilt für bebaute und für unbebaute Grundstücke. Für landwirtschaftliche Betriebe fällt hingegen die Grundsteuer A an. Für diese Betriebe muss ein Wirtschaftswert ermittelt werden, der die Basis für die sogenannte Ertragsfähigkeit ist.
Die Grundsteuer B umfasst alle bebauten und unbebauten Grundstücke einschließlich Grundstücke für
- Miet- und Geschäftshäuser
- Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser
- Gebäude, die auf einem fremden Grund und Boden stehen
- Wohnungseigentum in Form einer Eigentumswohnung
- Teileigentum
- Erbbaurecht
Das heißt, dass nicht nur der Besitz an Grund und Boden besteuert wird, sondern auch ein grundstücksgleiches Recht wie das Erbbaurecht. Der Buchstabe A steht bei der Bezeichnung der Grundsteuer übrigens für agrarisch genutzten Boden, der Buchstabe B bedeutet, dass es sich um baulich genutzten Boden handelt. Für Privatpersonen spielt nur die Grundsteuer B eine Rolle.
Was ist die Grundsteuer ohne Typangabe?
In der Fachliteratur oder Berichterstattung wird häufig nur von der Grundsteuer gesprochen und nicht zwischen Grundsteuer A und B unterschieden. Dann kann die Frage aufkommen, welche Grundsteuer gemeint ist. Dazu muss man wissen, dass die Grundsteuer A in Deutschland viel seltener erhoben wird als die Grundsteuer B. Das liegt daran, dass die Grundsteuer A nur für landwirtschaftliche Betriebe gilt. Wenn von einer Grundsteuer ohne genaue Bezeichnung die Rede ist, ist in der Regel die Grundsteuer B gemeint.