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Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung zählt zu dem kleinen Kreis von Versicherungen, die dringend zu empfehlen sind. Denn eine Unachtsamkeit kann unter Umständen immens hohe Schadensregulierungskosten verursachen – und dafür haftet jeder mit seinem gesamten Privatvermögen und Einkommen.
von Johanna Schödel
Haftpflichtversicherung Vergleich – die wichtigste Versicherung für Privatpersonen. kind-vase-kaputt
© thinkstock

Die private Haftpflichtversicherung würde dann eingreifen und den Versicherten vor dem finanziellen Ruin bewahren. Sie deckt nämlich etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Unfälle oder Missgeschicke entstanden sind.

Leistungen und Beiträge der privaten Haftpflichtversicherung vergleichen

Unser Vergleichsrechner ermöglicht die Eingabe der gewünschten Deckungssumme sowie des Umfangs beim Risiko-Schutz. Ein passiver Rechtsschutz ist in jeder privaten Haftpflichtversicherung automatisch enthalten. Die Deckungssumme sollte so hoch wie möglich gewählt werden, damit auch ungewöhnliche Schadensereignisse vollständig abgesichert sind.

Eine Eigenbeteiligung im Schadensfall reduziert die Versicherungsbeiträge ebenso wie den Risiko-Schutz, da der Versicherungsnehmer im Falle der entsprechenden Vereinbarung einen Teil der Schäden selbst trägt.

Maßgeblich für die Entscheidung zu einer konkreten privaten Haftpflichtversicherung sollte aber nicht alleine die Beitragshöhe sein. Eine im Schadensfall zögerlich zahlende Versicherung verursacht (vermeidbarem) Ärger, so dass angemessen erhöhte Beiträge für eine kulante Haftpflichtversicherung sinnvoll sind.

Unerlässlich ist auch die Vereinbarung einer ausreichenden Deckungssumme für den Fall, dass der Versicherungsnehmer einen Haftpflichtschaden erleidet und der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder nicht versichert ist.

Besonders wichtig für Familien mit Kindern

Gerade Familien mit Kindern sollten eine private Haftpflichtversicherung abschließen! Denn schnell passiert den lieben Kleinen beim Toben und Spielen ein Missgeschick – das leider auch schnell Kosten verursacht. Allein der Ersatz einer zu Bruch gegangen Vase kann teuer werden.

Sobald allerdings Personen oder (seltene bzw. teure) Vermögensgegenstände Schaden genommen haben, können die Kosten leicht astronomische Höhen erreichen – denn ein Schadensersatzanspruch samt Schmerzensgeldklage bei Personenschäden kann schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen.

Ein Unfall oder Missgeschick kann folgenreich sein: Sei es, dass man den Laptop eines Freundes versehentlich beschädigt, oder mit dem Fahrrad einen Kratzer in die Autotür des Nachbarn macht. Die Variationen von Beschädigungen, die durch Versehen oder Unfälle entstehen können, sind vielfältig. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass diee private Haftpflichtversicherung eine möglichst weite Bandbreite an Schäden und Unfällen, die sich ereignen könnten, abdeckt.

Dabei sollte die Deckungssumme ebenfalls hoch angesetzt sein, damit man nicht  letztlich doch auf dem größten Teil der Kosten sitzen bleibt – trotz privater Haftpflichtversicherung. Für die Höhe der Deckungssumme wird in der Regel ein Betrag von mindestens 10 Millionen Euro empfohlen.

Private Haftpflichtversicherung fungiert auch als passiver Rechtsschutz

Für den Fall, dass jemand den Versicherten beschuldigt, einen Schaden verursacht zu haben, obwohl dieser eigentlich nicht dafür verantwortlich ist, steht ihm die private Haftpflichtversicherung bei. Denn sie fungiert zusätzlich auch als passive Rechtsschutzversicherung. Die private Haftpflichtversicherung hilft dann etwa, indem sie eventuelle Prozesskosten übernimmt.

Doch ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung weltweit gilt, da etwaige Schäden auch während eines Auslandsaufenthalts entstehen können, z.B. an Mietfahrrädern und -autos oder an der Einrichtung des Ferienhauses.

Hier muss jeder die Vertragsklauseln ganz genau durchlesen, was denn von der privaten Haftpflichtversicherung tatsächlich abgedeckt wird. Vorsicht: Bei Schäden an Sachen, die der Versicherte durch Miete, Leihe, Leasing, Pacht oder Verwahrung tatsächlich besitzt, greift dies normalerweise nicht.

Wer findet in der privaten Haftpflichtversicherung Berücksichtigung?

Die private Haftpflichtversicherung bezieht sich nicht nur auf den Vertragspartner, sondern auch auf die Familie – allerdings nur, wenn der entsprechende Tarif ausgewählt wurde.

Auch eigene Kinder können mitversichert werden, sofern diese im selben Haushalt leben und entweder unter 18 sind oder sich noch in der Ausbildung befinden. Genauso gut können auch (kleinere) Haustiere in der privaten Haftpflichtversicherung mitintegriert sein, wie z.B. Katzen.

Kosten einer privaten Haftpflichtversicherung

Es kann nicht generell bestimmt werden, wie hoch die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung sind, da diese je nach Versicherungsanbieter und Tarif sehr unterschiedlich ausfallen können. Doch generell gilt: Je höher die Deckungssumme, desto teurer auch die private Haftpflichtversicherung. Niemand sollte sich davon abschrecken lassen, da eine relativ hohe Deckungssumme für etwaige Personenschäden, die extrem hohe Kosten nach sich ziehen, sehr sinnvoll ist.

Und da grundsätzlich jeder unbegrenzt haftet, wenn er einen Schaden oder Unfall verursacht, sollte man die Versicherungssumme für die private Haftpflichtversicherung auf keinen Fall zu niedrig ansetzen.

Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung

Obwohl eine private Haftpflichtversicherung im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist sie für jeden unverzichtbar, da grundsätzlich die Pflicht zur Erstattung schuldhaft verursachter Schäden in unbegrenzter Höhe besteht.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung der versicherten Schäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Ein passiver Rechtsschutz ist eine zusätzliche Leistung der Versicherungen zur Abwehr von Ansprüchen.

Die Schutzfunktion der Privathaftpflichtversicherung

Passiver Rechtsschutz durch die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer der Auffassung ist, den ihm angelasteten Schaden nicht verursacht zu haben. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung das Klagerisiko. Sie kann allerdings auch entscheiden, den Schaden trotz anderweitiger Auffassung des Versicherungsnehmers zu regulieren, da ein Schadensfall in der privaten Haftpflichtversicherung nicht zu einer Prämienerhöhung führt. Dieses Recht der Versicherung gilt nur eingeschränkt, wenn eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers pro Schadensfall vereinbart wurde.

Passiver Rechtsschutz meint auch, dass die Entscheidung zur Klageerhebung von der Versicherungsgesellschaft getroffen wird. Grundsätzlich keinen Risiko-Schutz bietet die private Haftpflichtversicherung gegen Schäden, welche nur mit einer moralischen und nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zum Ausgleich verbunden sind. Hierbei handelt es sich um Schäden aus einer Gefälligkeitsleistung sowie um durch nicht deliktfähige Kinder verursachte Schadensereignisse.

Der Risiko-Schutz der Standardversicherung lässt sich bei den meisten Gesellschaften jedoch gegen einen geringen Prämienzuschlag auf die genannten moralischen Verpflichtungen ausweiten.

Während die Nutzung eines Paddelbootes oder eines Ruderbootes zu den in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckten Freizeitrisiken gehört, ist für die Benutzung von eigenen Surfbrettern der Abschluss einer gesonderten Surfbrett-Haftpflichtversicherung erforderlich, wenn der Nutzer Schäden nicht aus eigenem Einkommen oder dem Privatvermögen begleichen will.

Der Gesetzgeber legt Surfbrett-Besitzern grundsätzlich die Haftung für durch ihr Brett verursachte Schäden auf, ohne dass diese objektiv tatsächlich die Schuld am Schadensereignis tragen müssen. Diese Regelung berücksichtigt die besondere Gefahr, welche von den modernen Wassersportgeräten – außer bei ihrer Benutzung – auch beim Transport ausgeht.

Grundsätzlich gilt die Haftpflichtversicherung weltweit, allerdings ist in der Schweiz in jedem Fall und in Frankreich auf einigen Gewässern eine zusätzliche nationale Versicherung erforderlich, während bei einem Urlaub in Italien das Mitführen der von der Surfbrett-Haftpflichtversicherung ausgestellten Versicherungskarte vorgeschrieben wird.

Haftpflichtansprüche und ihre Versicherung

Die von den meisten Versicherungen angebotenen Surfbrett-Haftpflichtversicherungen setzen voraus, dass der Versicherungsnehmer das Surfbrett ausschließlich privat benutzt. Berufs-Surfer müssen eine Berufshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Surfbrett-Risikos abschließen. Beim Ausleihen von Surfbrettern muss darauf geachtet werden, dass der Verleiher für diese eine für alle Nutzer gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Wenn für das Leihbrett keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, trägt der Entleiher eventuelle Schäden alleine; allerdings kann er logischerweise nur für einen bei der Benutzung des Brettes aufgetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden.

Die Gefahren beim Surfen

Am häufigsten zahlt eine Surfbrett-Haftpflichtversicherung nach Unfällen mit Badenden. Die entsprechenden Vorfälle häufen sich, da an immer mehr Stränden das Windsurfen ebenso wie das Schwimmen zugelassen ist, während getrennte Surf- und Badestrände seltener werden – zumal viele Urlauber diese Trennung nicht akzeptiert hatten.

Beim Transport des Surfbrettes zum Strand kommt es eher selten zu Schäden, deren Kosten die Surfbrett-Haftpflichtversicherung selbstverständlich ebenfalls übernimmt. Wie bei jeder Haftpflichtversicherung, darf der Versicherungsnehmer den Schaden bei einer Surfbrett-Haftpflichtversicherung nicht vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grober Fahrlässigkeit hängt die anteilige Übernahme der entstandenen Schäden durch die Versicherungsgesellschaft von der exakten Formulierung im Versicherungsvertrag der Surfbrett-Haftpflichtversicherung ab.

von Johanna Schödel

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