1. Home
  2. Finanzen
  3. Hartz IV: Ziele nicht erreicht

Hartz IV: Ziele nicht erreicht
Wie ist die Lage am deutschen Arbeitsmarkt zehn Jahre nach Einführung von Hartz IV? Welche Probleme bestehen und wo gibt es politischen Handlungsbedarf? BBX sprach hierüber mit der Areitsmarktexpertin der Hans Böckler Stiftung, Dr. Karin Schulze Buschoff.
von Gerrit Wustmann
Hartz IV: Ziele nicht erreicht. Immer mehr Menschen arbeiten in Deutschland im Niedriglohnsektor und sind auf Hartz IV angewiesen.
© diego_cervo/thinkstock

BBX: Die Agenda 2010 inklusive Der Hartz-Gesetze sollte den Arbeitsmarkt umkrempeln, mehr Menschen in Arbeit bringen und die Situation der Arbeitslosen verbessern. Hat das funktioniert?

Dr. Karin Schulze Buschoff: Seit 2006 hat sich die Arbeitsmarktlage in Deutschland deutlich verbessert, es gibt steigende Beschäftigungszahlen und auch im EU-Vergleich stehen wir gut da. Es ist aber umstritten, ob das auf die Agenda 2010 und die Arbeitsmarktreformen zurückzuführen ist, da herrschen unterschiedliche Ansichten. Das Ziel, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld zusammenzulegen um die Menschen besser zu integrieren und von der Arbeitsförderung profitieren zu lassen, wurde nicht wirklich erreicht, was auch an der Trennung zwischen dem SGB II und SGB III liegt. Empfänger von ALG II, also Hartz IV, haben es eindeutig schwerer, wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden, seit 2008 sind die Quoten nicht mehr gestiegen. Noch immer haben wir ca. eine Million Langzeitarbeitslose, das ist über ein Drittel aller Arbeitslosen, diese Zahl ist im internationalen Vergleich auffällig hoch. Dazu kommen Fehlentwicklungen wie beispielsweise Arbeitslose, die gezwungen sind, Beschäftigungen unterhalb ihres Qualifikationsniveaus anzunehmen, oder auch die Tatsache, dass es kaum Chancen gibt, aus dem Niedriglohnbereich aufzusteigen.

Es führt zu einer Entwertung von Qualifikation, wenn man gut ausgebildete Menschen per Saktionsdrohung in Niedriglohnjobs zwingt.

BBX: Über zwei Drittel der Sanktionen, mit denen Arbeitslose sogar unter das Existenzminimum rutschen können, sind rechtswidrig, heißt es. Klagen vor den Sozialgerichten sind aussichtsreich. Was bedeutet das für die Betroffenen?

Schulze Buschoff: Die Betroffenen sollten vor allem nicht resignieren, sondern die Bescheide weiterhin kritisch hinterfragen. Nicht nur bei Sanktionen, sondern insgesamt auch bei Einsprüchen gegen Bescheide ist die Erfolgsquote hoch. Man kann den Menschen nur raten, Mut zu haben und Verfahren anzustoßen, denn diese sind bei den Sozialgerichten für Empfänger von ALG II grundsätzlich gebührenfrei, zudem können sie sich Hilfe bei Erwerbsloseninitiativen und Gewerkschaften holen. Niemand sollte sich einschüchtern lassen.

Den Jobcentern fehlt gutes Personal

BBX: Woran liegt es, dass so viele Bescheide mangelhaft und Sanktionen rechtswidrig sind?

Schulze Buschoff: Der Kreis der zu betreuenden Personen in den Jobcentern ist immer größer geworden. Viele haben neben der Arbeitslosigkeit gesundheitliche Probleme oder Schulden. Zuvor kümmerten sich hierum geschulte Sozialbetreuer, heute sind die Mitarbeiter der Jobcenter nicht ausreichend qualifiziert, es fehlt an gutem Personal. Außerdem wurden die Mittel der Arbeitsförderung stark gekürzt und es wird generell weniger investiert, sodass man versucht, möglichst viele Betroffene in Schnellkursen kurzfristig wieder in Arbeit zu bringen, anstatt sie nachhaltig zu qualifizieren und zu unterstützen, und das ist natürlich wenig sinnvoll.

BBX: Wie sieht heute die Lage der Langzeitarbeitslosen aus, auf die sich „Fordern und Fördern“ ja besonders bezog?

Schulze Buschoff: Ausgangslage der Reformen war auch, dass man klar sagte: Wir haben zu wenige Stellen für Geringqualifizierte, das muss sich ändern. Inzwischen ist man da verhaltener, denn die Vorzeichen sind noch immer dieselben: je geringer die Qualifikation, desto höher das Arbeitslosigkeitsrisiko, bloß wurde der Niedriglohnsektor vergrößert, und heute arbeiten dort auch viele, die eigentlich besser qualifiziert sind. Der Versuch, möglichst viele Arbeitslose in diesen Sektor zu bringen, hat sich nicht ausgezahlt. Heute haben wir 1,3 Millionen Aufstocker, die von ihrem Arbeitslohn nicht leben können. Zudem führt es zu einer Entwertung von Qualifikation, wenn man gut ausgebildete Menschen per Sanktionsdrohung in Niedriglohnjobs zwingt.

BBX: Wie hoch ist heute die Zahl derjenigen, die arbeitslos sind oder von ihrer Arbeit nicht leben können?

Schulze Buschoff: Im Jahresschnitt 2014 hatten wir 2,9 Millionen Arbeitslose, die Prognose für 2015 bewegt sich in einem ähnlichen Bereich. Hinzu kommen die rund 1,3 Millionen Aufstocker. Die meisten davon sind abhängig Beschäftigte, viele sind Minijobber. Interessant ist, dass die Zahl der abhängig beschäftigten Aufstocker in den letzten Jahren im Wesentlichen gleich geblieben ist, dass aber der Anteil kleiner Selbständiger, die aufstocken müssen, gestiegen ist.

Der Rückbau des Niedriglohnsektors ist nötig

BBX: Wird der Mindestlohn die Situation verbessern?

Schulze Buschoff: Das glaube ich, ja. Aufstocker sind oft Minijobber. 2003 fiel die Stundenbegrenzung weg, was das Lohndumping überhaupt erst möglich machte. Bei 8,50 € Stundenlohn und 450,- € Monatslohn ist die Stundengrenze indirekt wieder eingeführt worden, zumal die Arbeitgeber angehalten sind, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Ich denke, dass sich vor allen in den typischen Niedriglohnbranchen wie Einzelhandel, Hotels, Reinigungsgewerbe die Lage verbessern wird, vorausgesetzt, dass die Einhaltung der Gesetze gut kontrolliert wird und keine neuen Schlupflöcher entstehen.

BBX: Wo sehen Sie politischen Handlungsbedarf?

Schulze Buschoff: Dringend notwendig ist ein Rückbau des Niedriglohnsektors. Ebenso wichtig ist eine stärkere Arbeitsförderung in Form von Aktivierung und Qualifizierung – eben nicht nur fordern, sondern auch fördern. Es braucht nachhaltige Maßnahmen anstelle von kurzfristigen Erfolgen, außerdem muss der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern verbessert werden, damit individuell vermittelt werden kann und man den besonderen Anforderungen beispielsweise von alleinerziehenden Frauen gerecht werden kann.

von Gerrit Wustmann

Schreibe einen Kommentar

Kommentar*
Name*
E-Mail*
Website
© 2024 qmedia GmbH.
bbx newsletter
Bleiben Sie aktuell mit unserem Newsletter - so verpassen Sie garantiert nie wieder ein günstiges Angebot.
Mit bbx sind Sie stets top informiert über wichtige Verbraucherthemen - vom günstigsten Stromanbieter bis zum Gehaltsrechner für Werkstudenten.
Risikofrei: jederzeit kündbar. Kein Spam.