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Konto gesperrt? Das müssen Sie jetzt tun!
Wenn die Schulden Überhand nehmen, kann es passieren, dass im Zuge eines Pfändungsbeschlusses das Konto gesperrt wird. Alles Geld geht dann ohne Umwege an die Gläubiger. Der Kontoinhaber hat keinen Zugriff mehr, Transaktionen sind nicht mehr möglich. Dieser Fall kann existenzbedrohend sein. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren müssen.
von Gerrit Wustmann
16 Kommentare
Konto gesperrt? Das müssen Sie jetzt tun!. Wurde das Konto gesperrt, nutzt auch der Gang zum Geldautomat nichts mehr.
© thinkstock

Wenn die monatlichen Ratenzahlungen so hoch sind, dass die Existenz bedroht wird, man zum Beispiel nicht mehr genug Geld für Miete und täglichen Bedarf zur Verfügung hat, sollte man sein Girokonto umgehend in ein so genanntes P-Konto umwandeln. Dies muss man persönlich bei seiner Bank beantragen. Auf dem P-Konto verbleibt stets ein Betrag von bis zu 1.045, – €, der nicht gepfändet werden kann, auf den Gläubiger also keinen Zugriff haben, so dass der Grundbedarf auch dann gesichert ist, wenn man sich in einer finanziell schwierigen Situation befindet. Über diesen Grundbetrag hinaus gibt es beim P-Konto weitere pfändungsfreie Beträge, beispielsweise wenn der Kontoinhaber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist.

Pfändung des Kontos

Wenn man diesen Schritt nicht rechtzeitig einleitet, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass die Gläubiger eine Pfändung des Kontos erwirken – dann wird es umgehend gesperrt und man hat keinerlei Zugriff mehr auf sein Geld. D. h. weder am Automaten kann man Geld abheben, noch mit der EC- oder Kreditkarte bezahlen oder Überweisungen tätigen. Die Bank ist nicht dazu verpflichtet, die Sperrung vorher anzukündigen.

Hat man kein Bargeld mehr zur Verfügung, befindet man sich sofort in einer Notsituation und muss umgehend handeln. Mitunter ist auch zum jetzigen Zeitpunkt die Umwandlung zum P-Konto noch möglich.

Optional sollte man versuchen, beim zuständigen Amtsgericht eine Freigabe zu erwirken und diese der Bank vorzulegen. Allerdings hat man dafür nur eine Frist von sieben Tagen. Eine Freigabe sorgt kurzfristig dafür, dass man wieder Zugriff auf den pfändungsfreien Betrag erhält. Transaktionen sind aber weiterhin nicht möglich, die Miete beispielsweise muss dann bar bezahlt werden. Das kann zu weiteren Nachteilen führen, denn auf diesem Weg erfährt der Vermieter (wenn er nicht ohnehin zu den Gläubigern zählt) von der Situation.

Privatinsolvenz als letzter Ausweg

Einen endgültigen Ausweg aus der Lage bietet allerdings nur die Privatinsolvenz. Sind die Schulden so hoch, dass nicht mehr die Aussicht besteht, sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit und in Absprache mit den Gläubigern begleichen zu können, ist dieser Schritt unumgänglich. Er gibt vorerst ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit und die Aussicht, binnen sechs Jahren komplett schuldenfrei zu sein; dank der Reformierung des Insolvenzrechts haben Schuldner ab Juli 2014 sogar die Aussicht auf eine Entschuldung binnen drei Jahren, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Doch bei der Anmeldung einer Privatinsolvenz gilt Vorsicht! Informieren Sie Ihre Bank unbedingt im Vorfeld über die geplante Privatinsolvenz. Erfährt die Bank auf anderem Wege davon, kann sie trotzdem das Konto sperren, und nur der Insolvenzverwalter kann dann eine Lösung erwirken. Diese unnötigen Umstände sollte man sich ersparen.

von Gerrit Wustmann
16 Kommentare

16 Kommentare

  1. Wenn das Ausland Inkasso-Unternehmen beauftragt
    30. September 2014, 10:43

    […] Inkassofirmen sind private Unternehmen. Das heißt, sie verfügen über keine rechtliche Handhabe, Lohn oder Eigentum zu pfänden. Ist die Forderung in dem Schreiben zudem unberechtigt, sollte der Zahlungsaufforderung auf keinen […]

  2. Hartmut Brudlo
    26. September 2017, 10:49

    lnkassoFirma hat mein Konto gesperrt.Habe aber zum Gläubiger keinen Vertrag,Gerät und So weiter.und soll dafür bezahlen.was kann ich tun

  3. Marcel
    7. Oktober 2017, 09:21

    Hallo.
    Ich besitze ein Pfändungskonto und hab vom gericht ein vollstreckungsbescheid zur vorpfändung bekommen. Meine Frage daraufhin hab ich weiterhin Zugang zu mein geld unter der grenze oder hab ich kein zugang mehr ? Und wie sieht es aus wenn das konto gesperrt ist kann man dann trotz allem Überweisungen tätigen oder nicht ? Hoffe auf schnelle Antwort von ihnen.

    Mfg
    Marcel

  4. Benjamin Wank
    1. November 2017, 08:43

    Hallo mein Mann hat eine Pfändung vom Amt in Höhe von 90€ bekommen. Jetzt meine Frage darf die Bank das Konto dann trotz allem das Konto voll sperren oder nur den zu pfändenden Betrag??

  5. Krzavic Amalia
    3. November 2017, 17:06

    Guten abend ich habe auch so Problem habich auch so aine Problem ich hab 1200€ becalt ARD ZDF wegen das Habicht nicht augepast und haben mir Konto gechpert jetzt wies ich alles becalen musma

  6. Anonymous
    1. Juni 2018, 17:00

    Hab deine Mail nicht ganz verstanden.
    Aber ich empfehle GEZ nicht freiwillig zu zahlen.
    1. Die haben dann mehr Arbeit.
    2. Der ein oder andere muss es dann mit Glück wirklich nicht zahlen.

  7. Knebes Nicole
    2. Juli 2018, 11:33

    Hallo ich hätte mal eine frage mein Konto wurde Gesperrt ka warum ich hatte ein Brief erhalten Letzte Woche von einer Pfändung von Höhe 175 € jetzt ist das schon beglichen und haben jetzt gesperrt obwohl meine Bank an die ein schreiben aufsetzte das alles beglichen ist was kann ich da tun??

  8. kangoroo
    27. August 2018, 12:49

    Hallo und Guten Tag
    Mein Konto ist in ein P-Konto umgewandelt.
    Die Rente wird am letze Tag des Vormonats gebucht und wird dann im folgenden
    Monat übernommen. Man sagte mir : alle Beträge die vom Vormonat übernommen werden, sind pfändbar. Ist dies so korrekt?
    Sind Beträge unterhalb der Pfändungsfreigrenze immer geschützt,
    auch wenn sie aus dem Vormonat übernommen sind?
    Danke für eine Antwort.

  9. Verena
    27. August 2018, 13:59

    Hallo mein Konto ist gesperrt worden. Jetzt möchte ich ein P-Konto machen. Kann ich dann sofort wieder auf das Konto/auf mein Geld zugreifen und alles?

  10. SeSi
    20. September 2018, 15:57

    Hallo VERENA. Innerhalb von ca. 4 Tagen kannst du wieder auf dein/e Konto/en zurückgreifen, aber nur auf rund 1000 €. Die bleiben dir zum Leben plus Zuschläge, sofern du Kinder hast.

  11. SeSi
    20. September 2018, 16:14

    Hallo KANGOROO.
    Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmal in den Folgemonat übertragen und steht dann einmalig zusätzlich zum geschützten Guthaben für den Folgemonat zur Verfügung. Wird der Guthabenrest auch im Folgemonat nicht verbraucht, steht der Betrag dem Gläubiger zu.

  12. Marion Seibold
    19. Dezember 2018, 18:06

    Hallo! Mein Konto ist ständig mehr als im Minus. Kann mir überhaupt noch etwas gepfändet werden? Es ist nur 1 Tag Guthaben – das muss ich immer für die Nötigsten Dinge überweisen. Dann ist es wieder im Minus.

  13. Marek Castens
    28. März 2019, 20:33

    Hallo, mein Bank hat meine Kontokarte gesperrt, da im minus von 108€ bin. ist das auch möglich, dass von das Geld vom Jobcenter nicht überweisen kann? ( Habe gegoogelt, dass damit auch keine Transaktion möglich sind) Bitte um Rückmeldung, danke!

  14. Weihrich Anita
    19. August 2020, 12:36

    Mein Freund wollte mir Geld aus Frankreich schicken. 15.000 Euro. Sein Konto wurde gesperrt obwohl er das Geld nicht überwiesen hat. Meine Frage ist wie hoch ist die Strafe das sein Konto wieder entsperrt wird. Er hat keinen Zugang zu seinem Konto obwohl er über 200000 Euro drauf sind.

  15. Kerber
    28. Dezember 2020, 10:16

    Mein Freund ist Franzose. Sein Konto soll gehackt worden sein. Nun soll er Geld bezahlen das er an sein Konto kommt. Kann das stimmen?

  16. M. Herdam
    3. Februar 2021, 20:28

    Mein Konto ist gesperrt, trotz p-Konto. Was kann ich nun tun, ich beziehe Harz4.

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