Wenn die monatlichen Ratenzahlungen so hoch sind, dass die Existenz bedroht wird, man zum Beispiel nicht mehr genug Geld für Miete und täglichen Bedarf zur Verfügung hat, sollte man sein Girokonto umgehend in ein so genanntes P-Konto umwandeln. Dies muss man persönlich bei seiner Bank beantragen. Auf dem P-Konto verbleibt stets ein Betrag von bis zu 1.045, – €, der nicht gepfändet werden kann, auf den Gläubiger also keinen Zugriff haben, so dass der Grundbedarf auch dann gesichert ist, wenn man sich in einer finanziell schwierigen Situation befindet. Über diesen Grundbetrag hinaus gibt es beim P-Konto weitere pfändungsfreie Beträge, beispielsweise wenn der Kontoinhaber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist.
Pfändung des Kontos
Wenn man diesen Schritt nicht rechtzeitig einleitet, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass die Gläubiger eine Pfändung des Kontos erwirken – dann wird es umgehend gesperrt und man hat keinerlei Zugriff mehr auf sein Geld. D. h. weder am Automaten kann man Geld abheben, noch mit der EC- oder Kreditkarte bezahlen oder Überweisungen tätigen. Die Bank ist nicht dazu verpflichtet, die Sperrung vorher anzukündigen.
Hat man kein Bargeld mehr zur Verfügung, befindet man sich sofort in einer Notsituation und muss umgehend handeln. Mitunter ist auch zum jetzigen Zeitpunkt die Umwandlung zum P-Konto noch möglich.
Optional sollte man versuchen, beim zuständigen Amtsgericht eine Freigabe zu erwirken und diese der Bank vorzulegen. Allerdings hat man dafür nur eine Frist von sieben Tagen. Eine Freigabe sorgt kurzfristig dafür, dass man wieder Zugriff auf den pfändungsfreien Betrag erhält. Transaktionen sind aber weiterhin nicht möglich, die Miete beispielsweise muss dann bar bezahlt werden. Das kann zu weiteren Nachteilen führen, denn auf diesem Weg erfährt der Vermieter (wenn er nicht ohnehin zu den Gläubigern zählt) von der Situation.
Privatinsolvenz als letzter Ausweg
Einen endgültigen Ausweg aus der Lage bietet allerdings nur die Privatinsolvenz. Sind die Schulden so hoch, dass nicht mehr die Aussicht besteht, sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit und in Absprache mit den Gläubigern begleichen zu können, ist dieser Schritt unumgänglich. Er gibt vorerst ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit und die Aussicht, binnen sechs Jahren komplett schuldenfrei zu sein; dank der Reformierung des Insolvenzrechts haben Schuldner ab Juli 2014 sogar die Aussicht auf eine Entschuldung binnen drei Jahren, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Doch bei der Anmeldung einer Privatinsolvenz gilt Vorsicht! Informieren Sie Ihre Bank unbedingt im Vorfeld über die geplante Privatinsolvenz. Erfährt die Bank auf anderem Wege davon, kann sie trotzdem das Konto sperren, und nur der Insolvenzverwalter kann dann eine Lösung erwirken. Diese unnötigen Umstände sollte man sich ersparen.