Ein Großteil aller deutschen Unternehmen hat inzwischen mindestens einen Teil seiner Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt. Ende April betraf das laut der Agentur für Arbeit bereits mehr als zehn Millionen Menschen. Normalerweise beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des letzten Lohns bzw. 60 Prozent des entfallenden Lohns, sofern die Arbeit nicht komplett, sondern nur teilweise ausfällt. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67 Prozent. Aktuell stocken viele Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf 80, 90 oder mehr Prozent auf, um die Ausfälle zu kompensieren und Mitarbeiter über die Krise hinaus zu halten. Doch längst nicht alle Unternehmen können sich das leisten.
Bis zu 87 Prozent Kurzarbeitergeld
Da zudem noch nicht absehbar ist, wie lange die Corona-Krise andauern und wie lange Kurzarbeit notwendig sein wird, hat die Bundesregierung beschlossen, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen und auszuweiten. Demnach sollen die üblichen Sätze nur noch in den ersten drei Monaten der Kurzarbeit gelten. Da vielerorts bereits im März Kurzarbeit verhängt wurde, ist diese Frist bei einem Teil der Unternehmen im Laufe des Juni erreicht. Ab dem vierten Monat soll das Kurzarbeitergeld auf 70 bzw. 77 Prozent erhöht werden. Ab dem siebten Monat sollen es sogar 80 bzw. 87 Prozent sein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass infolge der coronabedingten Kurzarbeit mindestens die Hälfte der sonst üblichen Arbeitszeit wegfällt.
Arbeitnehmer müssen hierzu selbst nicht aktiv werden. Die Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber beantragt, er leitet das als staatliche Transferleistung erhaltene Kurzarbeitergeld an seine Beschäftigten weiter. Besonders für Beschäftigte in stark betroffenen Betrieben, die nur niedrige Löhne erhalten, ist diese Nachricht ein Lichtblick, weil sie sonst womöglich auf aufstockende Grundsicherungsleistungen angewiesen wären.
Längerer Bezug von Arbeitslosengeld I
Auch beim Arbeitslosengeld gibt es Anpassungen. Der Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld I wird automatisch um drei Monate verlängert, wenn der reguläre Bezug zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde. Hintergrund ist die aktuell schwierige Lage am Arbeitsmarkt. Da zur Zeit kaum Unternehmen neue Mitarbeiter einstellen und aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen ist es besonders schwer, in der Corona-Krise einen neuen Job zu finden. Der verlängerte ALG I-Bezug soll verhindern, dass Betroffene zu schnell und ohne eigenes Verschulden ins ALG II („Hartz IV“) rutschen. Selbständige hingegen, die keinen Zugang zum ALG I haben, können einen erleichterten Antrag auf ALG II für zunächst sechs Monate stellen. Dabei soll unter andern auf die sonst übliche intensive Vermögensprüfung verzichtet werden.
Und noch eine Erleichterung beim Kurzarbeitergeld wurde beschlossen. Normalerweise hat nur Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wer seine Arbeitsstelle auch tatsächlich erreichen kann oder könnte. Damit sind aber zahlreiche Pendler in Grenznähe von der Unterstützung ausgeschlossen, da eine Erreichbarkeit aufgrund geschlossener Grenzen nicht gegeben ist. Das soll sich nun ändern.