In und um die eigene Wohnung lässt sich so einiges beim Finanzamt geltend machen. Zwar ist das komplette Arbeitszimmer nur dann absetzbar, wenn es dauerhaft den Mittelpunkt der Berufsausübung bildet, einzelne Elemente des Arbeitszimmers kann man aber fast immer einreichen. Den neuen Bürostuhl, den Schreibtisch, das Druckerpapier und alles, was sonst noch anfällt und klaren Bezug zum Arbeitsplatz hat. Aber Achtung: Das geht nicht, wenn im Wohnzimmer ein Schreibtisch steht. Das Arbeitszimmer muss klar vom Wohnbereich abgetrennt und als solches erkennbar sein.
Apropos Wohnraum: Wenn der Handwerker für Reparaturen anrückt, akzeptiert das Finanzamt 20 % der Handwerkerrechnung (Material ausgenommen), maximal sind hier 1.200, – € absetzbar.
Was kaum jemand weiß: Als Mieter kann man bis zu 20 % bestimmter Mietnebenkosten (zum Beispiel Hausmeister- und Gärtnerkosten) von der Steuer absetzen.
Rund um den Job
Bleiben wir bei der Wohnung: Wenn Sie umziehen, schauen Sie, ob sich der Umzug beruflich begründen lässt. Das Finanzamt akzeptiert beispielsweise Umzüge wegen Versetzung an einen neuen Arbeitsort oder um den Weg zur Arbeit zu verkürzen. In beiden Fällen können pauschale Beträge abgesetzt werden. Apropos Weg zur Arbeit: Pro Kilometer können 30 Cent pauschal abgesetzt werden. Ob man die Strecke per Auto, Fahrrad, Bahn, zu Fuß oder sonst wie zurücklegt, spielt keine Rolle. Nur Umwege darf man nicht machen, es sei denn sie sind unvermeidbar (etwa wegen Baustellen oder Umleitungen). Es gilt immer die kürzeste Entfernung. Wer beruflich auf Reisen geht, kann außerdem die Übernachtungskosten sowie maximal 24, – € Verpflegungskosten pro Reisetag absetzen.
Werbungskosten
Arbeitnehmer können jährlich bis zu 1.000, – € pauschal als Werbungskosten geltend machen, ohne einen einzigen Beleg dazu einreichen zu müssen. Besonders interessant ist dies auch für Selbständige und Freiberufler, denn für viele Berufe gibt es spezielle Werbungskosten-Pauschalen, die unter Umständen mehrere Tausend Euro betragen können. Wer mit Belege sammeln die Pauschale nicht erreicht oder sie nur knapp überschreitet, kann sich mit der Pauschale außerdem einen Haufen Arbeit ersparen.
Dasselbe gilt für Sonderausgaben: Zwar liegen die Pauschalen hier in der Regel unter 100, – €, aber je mehr Kleinkram man absetzt, umso mehr spart man.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist zwar ein vergleichbar kleiner Posten, aber kleine Posten läppern sich. Wer sie zahlt, kann sie in voller Höhe absetzen.
Arzt- und Behandlungskosten
Immer mehr medizinische Leistungen muss man trotz Krankenversicherung selbst bezahlen, angefangen bei Zuschüssen zu Medikamenten bis hin zum Zahnersatz. Der Gesetzgeber sieht hier eine zumutbare Eigenbelastung vor, deren Höhe sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und weiteren Kriterien richtet und bei minimal einem oder maximal sieben Prozent Ihres Jahreseinkommens liegt. Alle darüber hinausgehenden Kosten sind steuerlich absetzbar. Es lohnt sich also immer, alle medizinisch relevanten Belege zu sammeln und am Jahresende nachzurechnen, ob man die Belastungsgrenzen überschritten hat.
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