Wer wird in Steuerklasse 5 eingeteilt?
In die Steuerklasse 5 können sich Verheiratete wahlweise einordnen lassen. Wird ein Ehepartner in die Steuerklasse 5 eingestuft, kommt der andere automatisch in die Steuerklasse 3, da nur die Kombination der Klassen 3 und 5 zulässig ist. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wird in die Steuerklasse 5 eingestuft, der Partner mit dem höheren Einkommen in Steuerklasse 3. Der Wechsel von der gemeinsamen Steuerklasse 4 in die Steuerklassenkombination 3 und 5 erfolgt auf Antrag der Steuerpflichtigen.
Welche Freibeträge gibt es in der Steuerklasse 5?
Die Freibeträge in der Lohnsteuerklasse 5 sind recht gering und führen deshalb nur zu einer kleinen Reduzierung der Steuerlast. Aus diesem Grund sind die Abzüge in Steuerklasse 5 sehr hoch. Der Grundfreibetrag gilt in dieser Steuerklasse zum Beispiel nicht und auch der Kinderfreibetrag ist nicht anwendbar, wenn das Paar Kinder hat. Diesen Freibetrag erhält nur der Ehepartner in der Steuerklasse 3. Somit bleiben für den Abzug von der Steuer lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag über 1.000 Euro, die Sozialausgabenpauschale mit 36 Euro und die Vorsorgepauschale, die sich nach der Höhe des Bruttoverdienstes bemisst.
Welche Voraussetzungen gelten für den Steuerpflichtigen?
Die Bedingung für die Einordnung in die Steuerklasse 5 ist, dass der Steuerpflichtige verheiratet ist. In diesem Fall wird er vom Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Allerdings besteht für die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Steuerklassen 3 und 5 zu kombinieren, wobei der Partner mit dem geringeren Einkommen in die Steuerklasse 5 eingeordnet wird. Sinnvoll ist das, wenn der Partner mit dem niedrigeren Einkommen höchstens 40 Prozent zum gemeinsamen Haushaltseinkommen beiträgt.
Welche Abzüge gehen vom Bruttoeinkommen ab?
In der Steuerklasse 5 werden recht hohe Abzüge angewendet. Zum Ausgleich wird der Partner in der Steuerklasse 3 großzügiger besteuert. Abgezogen werden wie in allen Lohnsteuerklassen die Lohnsteuer mit dem Solidaritätszuschlag und die Sozialabgaben für die Sozialversicherungen.