Wer kommt in Steuerklasse 6
Die Steuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die mehr als einen Job haben. Sofern das Gehalt des zweiten Jobs die 450-Euro-Grenze übersteigt, wird der Arbeitnehmer in Lohnsteuerklasse 6 eingeordnet. Hier sind die Abzüge für die Lohnsteuer im Vergleich sehr hoch.
Welche Steuerfreibeträge gibt es in Steuerklasse 6?
In der Steuerklasse 6 sind die Abzüge deshalb hoch, weil keine Freibeträge abzugsfähig sind. Weder der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag noch der Kinderfreibetrag oder der Grundfreibetrag sind abzuziehen. Für den Steuerpflichtigen mag das ungerecht erscheinen. Hintergrund ist allerdings, dass er durch die zweite Tätigkeit mehr verdient und deshalb auch höhere Steuern zahlen soll. Aufgrund der hohen Besteuerung ist es empfehlenswert, den tatsächlichen Mehrwert eines zweiten Jobs vorher genau zu überprüfen oder nur einen Minijob nebenher zu tätigen.
Die Voraussetzungen für Steuerklasse 6
Voraussetzung für die Steuerklasse 6 ist, dass der Steuerpflichtige einen zweiten Job ausübt und dafür ein Einkommen oberhalb der Grenze für Minijobs erhält. Ob der Steuerpflichtige verheiratet ist oder Kinder hat, spielt hingegen keine Rolle. Die Steuerklasse 6 wird in diesen Fällen mit anderen Steuerklassen kombiniert.
Welche Abzüge verringern das Bruttoeinkommen?
Für Arbeitnehmer in der Steuerklasse 6 fallen alle Abzüge in der vollen Höhe an. Dazu gehören die Lohnsteuer und die Abzüge für die Sozialversicherung. Besonders die Lohnsteuer wird im Vergleich sehr hoch sein, weil es keine Freibeträge gibt.