Um die Antwort auf die Eingangsfrage vorwegzunehmen: Nein, in der Regel sind Studenten nicht gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Ausnahmen kann es geben, wenn man als Student nebenher Einkommen aus selbständiger Arbeit hat oder bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet. In dem Fall erhält man vom Finanzamt schriftlich die Aufforderung, eine Steuererklärung einzureichen. Und dieser Aufforderung sollte man unbedingt fristgerecht nachkommen. Denn ansonsten schätzt das Finanzamt eigenmächtig das Einkommen, und diese Schätzung wird meist zu hoch angesetzt, so dass es teuer wird.
Steuererklärung kann sich für Studenten lohnen
Aber auch wer keine Verpflichtung hat, sollte sich dem Thema Steuererklärung widmen. Denn für Studenten bereitet das nur sehr wenig Arbeit und ist mit einem Steuererklärungsprogramm auch recht schnell erledigt. Länger als eine Stunde dauert es kaum, sofern man seine Finanzunterlagen geordnet und griffbereit hat. Und dann kann man bares Geld sparen. Es ist gar nicht so schwer, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen.
Die meisten Studenten haben unterschiedliche Einkommensquellen. Dazu gehört in der Regel das Bafög, Zuschüsse von den Eltern sowie Studentenjobs. Studentenjobs sind attraktiv, denn oft werden studentische Mitarbeiter recht gut bezahlt und verdienen deutlich mehr als den Mindestlohn. Das liegt unter anderem daran, dass die Sozialabgaben bei studentischen Kräften sehr niedrig sind und Arbeitgeber dadurch geringere Kosten haben als bei normalen Angestellten.
Ab einer gewissen Einkommenshöhe werden in der monatlichen Lohnabrechnung automatisch die Lohnsteuern abgezogen und vom Arbeitgeber ans Finanzamt überwiesen. Im Laufe eines Jahres können da stattliche Beträge bei zusammenkommen. Die gute Nachricht: Über die Steuererklärung kann man sich das Geld vom Finanzamt zurückholen. Da Studenten meist insgesamt nicht allzu viel verdienen, können sie sogar den kompletten Betrag erstattet kriegen. Das können einige Hundert Euro sein.
Studienkosten von der Steuer absetzen
Damit das funktioniert, muss man selbst aktiv werden und eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Vom Einkommen kann man automatisch 1000 Euro als Werbungskosten abziehen. Dieser Pauschbetrag steht jedem Arbeitnehmer zu. Das heißt: Das zu versteuernde Einkommen sinkt um 1000 Euro. Falls man eine Wohnung hat, kann man die Haushaltsnahen Dienstleistungen, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind, absetzen. Und, das ist die beste Nachricht: auch die Kosten des Studiums lassen sich steuerlich geltend machen.
Und da kommt einiges zusammen. Denn absetzen lässt sich fast alles, was einen direkten Bezug zum Studium hat. Also beispielsweise die Studiengebühren. Oder auch das Arbeitsmaterial wie Fachbücher, Lehrmaterial etc. (hier gilt es allerdings, Höchstgrenzen zu beachten). Auch den Weg vom Wohnort zur Uni und zurück kann man, wie Arbeitnehmer auch, mit Hilfe der Kilometerpauschale, von der Steuer absetzen. Dass Studenten meist verbilligte Tickets für den Öffentlichen Nahverkehr nutzen, spielt hierbei keine Rolle. Wer ein Steuerprogramm für Studenten nutzt (gibt es von mehreren Anbietern) hat den Vorteil, dass das Programm sehr genau weiß, was man alles absetzen kann. So verhindert man, dass einem etwas entgeht.