Mein Schreibtisch weihnachtet sehr
Fangen wir mit einer harmlosen Frage an: Darf ich meinen Schreibtisch weihnachtlich schmücken? Ihn mit Glitter behängen, Kerzen anzünden? Viele Menschen schmücken nicht nur ihr trautes Heim weihnachtlich. Ein wenig festliche Atmosphäre kann auch im Büro die Stimmung heben. Ob man das darf und bis zu welchem Ausmaß, hängt vom Wohlwollen des Chefs ab. Kerzen können wegen der Brandgefahr verboten werden. Deko-Weihnachtsmänner und ähnlicher Krimskrams sollten aber kein Problem sein. Es sei denn, der Chef ist ein Festtagsmuffel. Um Konflikte zu vermeiden, sollte man nicht eigenmächtig handeln, sondern vorher freundlich nachfragen. Aber wenn die Antwort „Nein“ lautet, dann muss man sich dran halten.
Die Weihnachtsfeier…
… ist für den einen Kollegen ein freudiger Anlass zu ungezwungenem Austausch, für den anderen ein lästiger Termin. Aber wie ist es, wenn man keine Lust hat? Kann man einfach fernbleiben? Das kommt drauf an, wann und wo die Feier stattfindet. Liegt sie innerhalb der regulären Arbeitszeit und findet sie im Büro statt, dann kommt man nicht drum herum. Wird hingegen nach Betriebsschluss in einem Restaurant gefeiert, darf der Chef keine Anwesenheitspflicht aussprechen, denn das wäre seinerseits ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht. In dem Fall kann auch unbegründet fernbleiben. Ob man das aber tun sollte, ist eine andere Frage: Denn das betriebliche Socialising folgt ganz eigenen Regeln. Zum einen bietet es die Möglichkeit, sich außerhalb des Arbeitskontextes auszutauschen und zu vernetzen. Zum anderen wird es nicht positiv wahrgenommen, wenn man Desinteresse an solchen Events demonstriert. Es kommt also auch drauf an, wie wichtig einem die eigene Stellung im Unternehmen und in den Augen der Kollegen ist.
Freie Tage über Weihnachten?
Die drängendste Frage lautet aber: Kann ich mir über Weihnachten frei nehmen? Der 25. und der 26. Dezember sind ohnehin gesetzliche Feiertage. Und in den meisten Betrieben ist am Heiligabend spätestens gegen Mittag oder am frühen Nachmittag Betriebsschluss. Wer aber den ganzen Heiligabend oder auch in der Zeit zwischen Weihnachten und Silvester nicht arbeiten möchte, muss sich dafür Urlaub nehmen. Und da ein Großteil aller Arbeitnehmer diesen Wunsch haben dürfte, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Fällt aber in jenen Tagen viel Arbeit an, fehlen Kollegen oder muss eine Stelle aus anderen Gründen zwingend besetzt sein, so kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch ablehnen. In dem Fall muss man auch zwischen den Jahren am Arbeitsplatz erscheinen – ob man nun mag oder nicht.