Immer wieder passiert es, dass die Kreditkartenabrechnung nach der Rückkehr aus dem Urlaub Posten aufführt, die jegliche Erklärung vermissen lassen. Besonders häufig werden solche nicht nachvollziehbaren Abbuchungen von Mietwagenunternehmen vorgenommen: Obwohl bereits sämtliche Kosten im Urlaubsort beglichen wurden, bucht die Firma nochmals eine (hohe) Summe ab, deren Gründe nicht weiter belegt werden.
Einverständnis bei Vertragsunterzeichnung
Möglich sind solche nachträglichen Abbuchungen dann, wenn der Kunde bei der Übernahme von Mietwagen dem Unternehmen mit seiner Unterschrift erlaubt, einen festen Betrag auf der Kreditkarte zu blocken. Die geblockte Summe ist für das Unternehmen eine Sicherheitsleistung, auf die es zurückgreifen kann, wenn Miet- oder Schadensersatzpflichten vom Mieter nicht erfüllt werden. Ein geblockter Betrag wird zwar nicht von der Kreditkarte abgebucht, er ist aber im Kreditkartenlimit für andere Zahlungen mit der Karte nicht mehr verfügbar. Durch dieses Vorgehen behalten sich die Firmen die Möglichkeit vor, noch nachträglich Geld abzubuchen, wenn sie Forderungen gegen ihren Kunden haben.
Die meisten Verträge von Mietwagenunternehmen enthalten eine Klausel zu „weiteren Kosten“. Mit diesen können Unternehmen die Kreditkarten ihrer Kunden belasten, wenn nach der Rückgabe Kosten entstehen, etwa aufgrund von Schäden am Auto oder fehlender Tankfüllung.
Keine Hilfe von den Banken
Trotz dieser Klausel sollte nicht stillschweigend hingenommen werden, wenn ohne weitere Erklärung nachträglich hohe Summen über die Kreditkarte abgebucht werden. In einem solchen Fall sollte die Buchung grundsätzlich bei der Bank reklamiert werden. Zwar ist eine Rückbuchung des Geldes aufgrund der Zustimmung zur Blockung eines Betrags auf der Kreditkarte in aller Regel nicht möglich. Doch können (und sollten!) die Kartendienstleister versuchen, von den Unternehmen einen Berechnungsbeleg zu erhalten. Leider hat auch dieses Verfahren einen Haken, denn die Unternehmen sind nicht verpflichtet, Belege zu übermitteln.
Kaum möglich Geld zurückzuerhalten
Durch die fehlende Verpflichtung, einen Beleg über nachträgliche Abbuchungen zu liefern, bleibt für den Betroffenen auch im Dunkeln, ob eine Summe berechtig abgebucht wurde, oder nicht. Dass Banken auch in Streitfällen keine Möglichkeit haben, konkrete Nachweise einzufordern, macht die Situation für Verbraucher umso problematischer. So bleibt Betroffenen als einzige Möglichkeit, etwas gegen ungerechtfertigte Abbuchungen zu unternehmen, der privatrechtliche Weg. Doch als Privatperson von Deutschland aus gegen eine Firma im Ausland vorzugehen, ist im Prinzip aussichtslos, wenn kein Rechnungsbeleg vorliegt.