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Patientenverfügung: BGH schafft Rechtsunsicherheit
Die Patientenverfügung ist nicht mehr, was sie war: In einem heftig kritisierten Urteil schafft der Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsunsicherheit. Der Wunsch, dass „lebensverlängernde Maßnahmen“ unter bestimmten Umständen eingestellt werden sollen, kann zu ungenau sein. Möglicherweise sind nun zahllose Patientenverfügungen nicht mehr wirksam.
von Gerrit Wustmann
Patientenverfügung: BGH schafft Rechtsunsicherheit
© Alexander Raths / 123rf

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die nach einem Schlaganfall und mehreren epileptischen Anfällen ins Koma fiel. Sie hatte mit einer Patientenverfügung vorgesorgt, in der sie festlegte, dass bei der Aussicht auf bleibende physische oder geistige Schäden alle lebensverlängernden Maßnahmen eingestellt werden sollen. Genau das war eingetreten. Als Generalbevollmächtigte hatte die Frau eine ihrer drei Töchter eingetragen. Diese weigerte sich allerdings, die Vorgaben der Patientenverfügung umsetzen zu lassen, wogegen ihre Schwestern klagten.

Patientenverfügung muss präzise formuliert sein

Der Bundesgerichtshof entschied nun gegen die Klägerinnen. Die Frau wird weiter am Leben erhalten, obwohl sie exakt das mit der Verfügung ausschließen wollte. Das BGH-Urteil kehrte eine bislang übliche Praxis um: Ihm zufolge seien die gewählten Formulierungen zu unbestimmt. In Zukunft, so ist zu befürchten, muss in einer Patientenverfügung sehr genau und juristisch einwandfrei festgehalten werden, was in welchen Fällen zu tun ist. Doch das geht an der Realität vorbei. Es würde bedeuten, dass jede Patientenverfügung hunderte Seiten lang wird um jede noch so kleine Eventualität zu regeln – und trotzdem geht man ein enormes Risiko ein, etwas zu vergessen.

Die unbestimmte Formulierung war letztlich genauer: Wenn die behandelnden Ärzte diagnostizieren, dass mit Sicherheit Folgeschäden zu erwarten sind, und für genau diesen Fall lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen werden sollen, dann ist das in jedem Fall eindeutig. Das Urteil erscheint absurd, ist aber nun ein Präzedenzfall, nach dem man sich, zumindest vorerst, wird richten müssen. Wer sichergehen will, hat derzeit nur eine Option: seine Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen, gegebenenfalls zu aktualisieren und zu erweitern und dies juristisch abzusichern – ohne Garantie auf Wirksamkeit. Neben einer enormen Rechtsunsicherheit hat der BGH außerdem ein bürokratisches Monster geschaffen, und das ohne jede Not.

Hälfte aller Patientenverfügungen unwirksam

Ratsam ist es, die Patientenverfügung im Zweifelsfall auch vom Hausarzt gegenlesen zu lassen und jegliche Formulierungen, die einen Interpretationsspielraum eröffnen, entweder zu ändern oder zu streichen. Eine zusätzliche Vorsorgevollmacht ist ebenfalls immer ratsam – allerdings sollte man, das zeigt der vom BGH beschiedene Fall, ganz sichergehen, dass die bevollmächtigte Person mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen einverstanden ist, um Komplikationen zu vermeiden. Das Urteil, so sagte ein Experte der Verbraucherzentrale der Zeitung ’neues deutschland‘, sorge dafür, dass wahrscheinlich die Hälfte aller Patientenverfügungen in Deutschland unwirksam sei.

von Gerrit Wustmann

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