Die gesetzliche Rente, deren solidarisches Umlagesystem über Jahrzehnte hinweg gut funktioniert hat, ist in Schieflage geraten. Immer wieder hat die Politik in den letzten Jahren direkte und indirekte Rentenkürzungen vorgenommen, Gelder der gesetzlichen Rentenversicherung für gänzlich andere Zwecke verwendet und nicht zuletzt den Niedriglohnsektor ausgebaut, der nur geringe Einzahlungen generiert und dadurch ein weiteres Loch in die Kassen reißt. Die Renten sind nicht mehr sicher. Vielen Menschen droht Altersarmut und ein Leben am Rande des Existenzminimums.
Statt gegenzusteuern und das Solidarsystem wieder zu stärken, unterstützt die Politik die private Versicherungswirtschaft und verkauft die private Altersvorsorge als Lösung. Kritiker hingegen wenden ein, dass vor allem die Versicherungen profitieren und ärmere Arbeitnehmer oder Arbeitslose kaum etwas von privaten Modellen haben.
Doch welche privaten Vorsorgemöglichkeiten gibt es?
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Vorsorge. Auf jede Einzahlung legt der Staat einen bestimmten Betrag oben drauf. Fast jeder, der gesetzlich pflichtversichert ist, hat Anspruch auf die Förderung. Die maximale Zulage beträgt 154, – € pro Jahr. Um diese voll zu erhalten muss man mindestens 4 % des versicherungsrelevanten Einkommens als Beitrag einzahlen, maximal aber 2100, – € im Jahr.
Geringverdiener und Arbeitslose können schon ab 60, – € pro Jahr die volle Förderung erhalten. Für letztere lohnt es sich aber nahezu nie, da ihre Rente im Alter ohnehin auf Höhe der Grundsicherung aufgestockt wird. Die Beiträge können von der Steuer abgezogen werden. Die Rente selbst ist steuerpflichtig. Kritiker bemängeln, dass man, selbst wenn man in jungen Jahren mit der Einzahlung beginnt, mindestens 85 Jahre alt werden muss, um von Riester zu profitieren. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist mit 80,74 Jahren deutlich geringer.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist in erster Linie für jene gedacht, die keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben, also zum Beispiel Selbständige ohne Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die gezahlten Beiträge können derzeit zu 78 % steuerlich geltend gemacht werden, ab 2025 zu 100 %. Die später ausgezahlte Rente ist 2014 zu 68 % steuerpflichtig, ab 2040 zu 100 %. Die steuerliche Begünstigung mag verlockend klingen, die Einschränkungen sind aber enorm: Die Versicherung ist nicht kündbar und nicht übertragbar. Im Todesfall verfällt sie bei Unverheirateten komplett; Rentenbeginn ist je nach Versicherungsbeginn frühestens im 60. bzw. 62. Lebensjahr.
Private Rentenversicherung
Der Klassiker: Um sich zusätzlich abzusichern schließt man eine private Rentenversicherung mit einem Versicherer ab – eine staatliche Förderung gibt es hierbei nicht. Die Beiträge sind nicht von der Steuer absetzbar. Allerdings werden auch die Rentenzahlungen je nach Eintrittsalter zu maximal 22 % besteuert.
Bei einem günstigen Vertrag und hoher Lebenserwartung ist es möglich, dass man wesentlich mehr ausbezahlt bekommt, als man eingezahlt hat. Vorsicht ist allerdings bei den Summen geboten, die vom Versicherer versprochen werden. Denn in den zugrunde liegenden Rechenmodellen wird in der Regel eine extrem hohe Lebenserwartung von mitunter über 100 Jahren angenommen – was weithin unrealistisch ist. Entsprechend erhält auch kaum jemand die gesamte angepeilte Versicherungssumme, da nur die wenigsten solch ein Alter erreichen.
Umso wichtiger ist es, Verträge zu vergleichen, genau zu rechnen und auf diesen Punkt zu achten.