Was ist eine Privatinsolvenz?
Wenn eine Privatperson zu viele Schulden hat und diese nicht mehr begleichen kann, droht im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit. Um die persönliche Katastrophe als auch die sozialen Folgekosten zu minimieren hat der Gesetzgeber im Jahr 1999 die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz eingeführt. Ähnlich des Insolvenzverfahrens für Unternehmen sollen Verbraucher damit die Möglichkeit bekommen, sich von ihrer Schuldenlast zu befreien. Im Optimalfall können sie nach Ablauf des Verfahrens einen Neuanfang ohne Schulden wagen – denn wenn man in der Regel sechs Jahre lang seine Pflichten erfüllt hat, sorgt die so genannte Restschuldbefreiung dafür, dass einem die zu diesem Zeitpunkt noch übrigen Schulden erlassen werden.
Doch solch ein Verfahren ist kompliziert. Es gibt eine Vielzahl an Folgen für die Betroffenen und an Bedingungen, die sie erfüllen müssen. Der folgende Artikel trägt alles Wissenswerte rund um die Privatinsolvenz zusammen und verweist auf weiterführende Informationen.
Wer mehr über die Gründe für eine Privatinsolvenz erfahren möchte, findet sie in diesem Beitrag: Die häufigsten Gründe für die Privatinsolvenz
Wie leitet man eine Privatinsolvenz ein?
Eine Privatinsolvenz sollte man immer dann in Erwägung ziehen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die monatlichen Fixkosten und die monatlich zu tilgenden Schuldenraten das Nettoeinkommen deutlich übersteigen. Im Schnitt greifen Menschen, die mehr als 5000 Euro Schulden haben, zur Privatinsolvenz, einige auch erst bei einem Betrag von 20.000 Euro an Verbindlichkeiten. Wann eine Privatinsolvenz unumgänglich wird, hängt stets auch vom Einkommen und dem generell zur Verfügung stehenden Geld ab. Auch die Pfändungsdrohung eines Gläubigers ist ein deutliches Warnsignal.
Ist dieser Punkt erreicht, konsultiert man in der Regel einen auf das Verbraucher-Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt (alternative Möglichkeiten ohne Anwalt werden weiter unten erläutert). Diesem muss man seine kompletten finanziellen Verhältnisse inklusive Einkommen, Vermögen und sämtlichen offenen Verbindlichkeiten mitteilen. Der Anwalt wird daraufhin zuerst Kontakt mit allen Gläubigern aufnehmen und versuchen, den Zahlungskonflikt mittels eines Vergleichs zu lösen. Wenn das funktioniert, kann das Insolvenzverfahren umgangen werden.
Wie funktioniert ein Vergleich?
Der Versuch, mit den Gläubigern einen Vergleich zu erzielen, ist nicht optional. Der Insolvenzanwalt ist dazu verpflichtet. Ein Vergleich ist immer dann möglich, wenn der Schuldner noch über eine gewisse Höhe an finanziellen Mitteln verfügt, um einen Teil seiner Schuld ohne weitere Verzögerung oder mittels Raten zu begleichen. Der Anwalt schlägt den Gläubigern auf Basis eines so genannten Sanierungsplans vor, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten und sichert ihnen im Gegenzug zu, dass der Restbetrag beglichen wird. Statistisch gesehen verzichten Gläubiger im Fall eines Vergleichs auf rund 70 bis 80 Prozent ihrer Forderungen. Das klingt nach einem enormen Verlust. Doch wenn der Schuldner in die Insolvenz geht, ist der Verlust oft noch deutlich größer und die Gläubiger riskieren, am Ende gar kein Geld zu erhalten. Deshalb sind viele von ihnen bereit, sich auf einen Vergleich einzulassen. Gelingt das, dann ist der Schuldner nach Begleichung der im Vergleich festgelegten Summe schuldenfrei.
Damit der Vergleich erfolgreich wird, müssen allerdings sämtliche Gläubiger zustimmen. Wenn nur ein einziger Gläubiger den Vergleichsvorschlag ablehnt, kommt kein Vergleich zustande und das Insolvenzverfahren ist unausweichlich. Dasselbe ist der Fall, wenn der Schuldner aus unerwarteten Gründen nicht in der Lage sein sollte, die Vergleichsraten zu begleichen.
Ein Vergleich ist auch in einem bereits laufenden Insolvenzverfahren möglich. Wenn der Schuldner zum Beispiel während des Verfahrens zu Geld kommt (zum Beispiel durch eine Erbschaft oder einen neuen Job), dann kann er den Insolvenzverwalter bitten, einen neuen Vergleichs-Anlauf zu starten. In diesem Fall ist allerdings keine Ratenzahlung möglich.
Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?
Gelingt der Vergleich, also die außergerichtliche Einigung, nicht, steht der Gang vor das Insolvenzgericht an. Diesem muss dargelegt werden, dass versucht wurde, die Insolvenz abzuwenden. Gelingt auch dem Gericht keine weitere Einigung mit den Gläubigern, dann wird ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt, der sich fortan um den weiteren Ablauf kümmert und der in jeder Hinsicht der Ansprechpartner des Schuldners ist.
Ab diesem Punkt beginnt die Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs Jahre dauert. Ziel ist es, nach Ablauf dieser Zeit eine Restschuldbefreiung zu erreichen. In den folgenden sechs Jahren geht jegliches Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrags (aktuell, Stand 2019, sind da 1140 Euro monatlich) an den Insolvenzverwalter. Dieser begleicht daraus seine Gebühren und leitet das darüber hinausgehende Geld an die Gläubiger weiter.
Schritt 1:
Vorbereitung |
Schritt 2:
Insolvenzverfahren |
Schritt 3:
Wohlverhaltensperiode |
---|---|---|
Überblick über bestehende Schulden verschaffen | Laufzeit der Privatinsolvenz beginnt | Das eigentliche Insolvenzverfahren ist beendet |
Unpfändbares Vermögen absichern | Insolvenzberater verwehrt Gläubigern weitere Pfändungen und Vollstreckungen | >Nach dem Ende der Periode kommt es zur Restschuldbefreiung |
Zahlung an Gläubiger einstellen | Unpfändbares Vermögen bleibt Eigentum (Hausstand, Computer, Möbel…) | Gläubiger verlieren Forderungen |
Einschätzung der Aussicht auf Entschuldung | Insolvenzberater verfasst den Schlussbericht | Privatperson wird von allen Verbindlichkeiten befreit |
Welche Pflichten hat man im Insolvenzverfahren?
Viele werden nun denken: Wenn mir ohnehin so wenig Geld bleibt, muss ich mich auch nicht sonderlich anstrengen. Doch das ist ein Irrtum. Der Schuldner ist verpflichtet, alles zu tun, um im Laufe der Wohlverhaltensphase einen möglichst großen Teil seiner Schulden zu begleichen. Er muss sich also stets um Arbeit und Einkommen bemühen. Verweigert er dies ohne triftigen Grund (wie zum Beispiel Krankheit), kann das die Insolvenz platzen lassen. Der Insolvenzverwalter kann regelmäßig Nachweise darüber verlangen, dass man sich um eine Arbeit bemüht – zum Beispiel in Form von Bewerbungsunterlagen. Zumutbare Arbeit darf, ähnlich wie bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, nicht abgelehnt werden.
Außerdem ist man verpflichtet, jederzeit für den Insolvenzverwalter erreichbar zu sein. Man muss ihm Abwesenheiten (zum Beispiel Urlaub oder Familienbesuch in einer anderen Stadt) mitteilen. Auch Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie ein Umzug darf nicht verheimlicht werden. Vor allem aber muss man jegliche Veränderungen der finanziellen Verhältnisse offenlegen. Auch Gewinne, Geschenke und Sozialleistungen zählen als Einkommen, das oberhalb des Pfändungsfreibetrags nicht behalten werden darf.
Darüber hinaus ist die oberste Pflicht des Schuldners, im Laufe der Wohlverhaltensphase keine weiteren Schulden zu machen – denn wenn ein weiterer Gläubiger hinzukommt, der nicht bedient werden kann, kann dies das Insolvenzverfahren scheitern lassen.
Welche Auswirkungen hat eine Privatinsolvenz?
Während des Insolvenzverfahrens ist man wirtschaftlich stark eingeschränkt – und einige Einschränkungen dauern darüber hinaus an. Zum einen muss man mit sehr wenig Geld – dem monatlichen Pfändungsfreibetrag von aktuell 1140 Euro für einen Single – zurechtkommen. Unter Umständen kann das einen Umzug in eine kleinere Wohnung unumgänglich machen. Sollten im Lauf der Wohlverhaltensphase größere Anschaffungen (Kühlschrank, Computer etc.) notwendig werden, kann das zu erheblichen Problemen führen.
Hinzu kommt, dass man bei vielen Unternehmen keine Produkte mehr kaufen oder Verträge abschließen kann. Denn natürlich fließt die Insolvenz in den Schufa-Score mit ein. Wer in einer Insolvenz steckt, ist nicht mehr kreditwürdig. Der Schufa-Eintrag bleibt außerdem noch lange nach der Restschuldbefreiung bestehen.
Was kann bei einer Privatinsolvenz schiefgehen?
Es gibt zahlreiche Faktoren, an denen eine Privatinsolvenz scheitern kann – und das schon im Vorfeld. Zum Beispiel, wenn man einen Gläubiger übersieht. Für die Erstellung des Sanierungsplans muss man den Insolvenzanwalt eine Aufstellung sämtlicher Gläubiger und offener Forderungen übermitteln. Übersieht man dabei etwas und ein Gläubiger leitet eine Zwangsvollstreckung ein (mehr dazu im nächsten Punkt), dann platzt das ganze Insolvenzverfahren.
Dasselbe kann passieren, wenn man später seiner Informationspflicht dem Verwalter gegenüber nicht ausreichend nachkommt, oder wenn man neue Schulden macht, also ein weiterer Gläubiger hinzukommt, der unter Umständen seine Forderungen vollstrecken kann. Wie man Fehler in der Privatinsolvenz vermeidet, hat BBX hier genauer erläutert: Fehler vermeiden bei der Privatinsolvenz
Was passiert bei einer Pfändung?
Das Schlimmste, was passieren kann, ist eine Zwangsvollstreckung oder Pfändung. Soweit sollte man es auf keinen Fall kommen lassen. Denn das ist das Ende des Insolvenzprozesses. Solch einer Maßnahme gehen allerdings zahlreiche Warnungen voraus. In der Regel schickt ein Gläubiger erst Mahnungen, bevor er ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet und sich, wenn auch das zu keiner Reaktion des Schuldners führt, bei Gericht einen Pfändungstitel holt, den er vom Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kann.
Generell sollte man sich bei der Bank ein so genanntes P-Konto einrichten lassen, wenn man merkt, dass man seine Schulden nicht mehr oder nur noch unzureichend bedienen kann. Dieses sorgt dafür, dass der Pfändungsfreibetrag immer geschützt bleibt. Hat man kein P-Konto, dann kann der Gerichtsvollzieher sämtliches Geld pfänden, das vorhanden ist. Genaue Informationen zum P-Konto gibt es hier: Das P-Konto
Kommt es zur Zwangsvollstreckung, kann allerdings nicht nur Geld gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher ist grundsätzlich befugt, sämtliche Wertgegenstände zu pfänden, denn er muss alles tun, damit der Gläubiger seine Forderungen erhält. Allerdings gibt es Einschränkungen. Zum Beispiel dürfen viele Dinge des täglichen Bedarfs sowie Dinge, die man beruflich benötigt, nicht gepfändet werden. Welche Regeln gelten, wird hier näher erläutert: Privatinsolvenz – was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
Braucht man auf jeden Fall einen Insolvenzberater?
Die Insolvenzberatung durch einen Anwalt sowie die Einleitung des Insolvenzverfahrens kosten Geld. Die Höhe der Kosten ist von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich und hängt auch mit der Höhe der Schulden zusammen. Normal sind Kosten zwischen 500 und 1000 Euro. Üblich ist, dass man diese Kosten in kleinen Raten begleichen kann. Trotzdem sind es eben weitere Kosten – für ohnehin überschuldete Personen ein Problem. Und man hat insgesamt nur rund sechs Monate Zeit, sie zu bezahlen, denn spätestens zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss die Anwaltsrechnung beglichen sein. Daher ist es nur logisch, dass viele sich fragen, ob man den Anwalt zwingend benötigt.
Die Antwort lautet: Nein. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Theoretisch kann man alles, was der Anwalt tut (Sanierungsplan erstellen, eventuell einen Vergleich mit Gläubigern aushandeln, bei Gericht den Insolvenzantrag stellen) auch selbst erledigen oder sich kostenlose Unterstützung zum Beispiel bei diakonischen Stellen holen (dazu weiter unten mehr). Allerdings sind die kostenlosen Beratungen meist an feste Sprechzeiten gebunden und stehen nicht im selben Umfang für Fragen und Probleme zur Verfügung wie ein Anwalt. Hinzu kommt, dass das Ausfüllen der nötigen Formulare sowie viele der formalen Abläufe recht kompliziert sind – und wenn man einen Fehler macht oder etwas übersieht, kann das den gesamten Prozess gefährden. Fazit: Auch wenn ein Anwalt nicht zwingend ist, sollte man nicht auf ihn verzichten.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung sechs Jahre. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, den Prozess um die Hälfte zu verkürzen, also auf nur noch drei Jahre. Die Voraussetzung ist, dass es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser drei Jahre 35 Prozent seiner Schulden zu begleichen. Wenn das möglich ist, kann man die Restschuldbefreiung also auch wesentlich früher erreichen. Aktuell schaffen das rund acht Prozent aller Menschen in einem Insolvenzverfahren.
Wie die verkürzte Privatinsolvenz funktioniert, haben wir hier erläutert: Wie funktioniert die verkürzte Privatinsolvenz?
Welche Alternativen gibt es, wenn man verschuldet ist?
Die schlechte Nachricht: Es gibt nicht wirklich viele Alternativen, wenn ein Vergleich nicht gelingt. Wenn man aber die Aussicht hat, dass man in absehbarer Zeit, zum Beispiel durch einen neuen Job oder eine Erbschaft, wieder zu mehr Geld kommt, dann sollte man auf jeden Fall versuchen, dies den Gläubigern mitzuteilen und mit ihnen zu vereinbaren, dass man die offenen Beträge zu einem bestimmten Stichtag begleicht. Die meisten Gläubiger werden bereit sein, sich auf solch eine Abmachung einzulassen, da sie damit die Aussicht haben, deutlich mehr Geld zu bekommen als im Rahmen einer Insolvenz oder eines Vergleichs.
Eine weitere Alternative ist eine Umschuldung. Das bedeutet, dass man einen Kredit aufnimmt und aus diesem alle Schulden tilgt. Am Ende hat man im besten Fall nur noch einen Gläubiger (die kreditgebende Bank), mit dem man passende Raten vereinbaren kann. Ob das sinnvoll ist hängt aber auch davon ab, wie hoch die Schulden und die Aussichten sind, die Raten in Zukunft bedienen zu können.
BBX gibt in einer Artikelserie zum Thema Privatinsolvenz erste Hilfe:
Mit Vergleich die Insolvenz abwenden?
Unter Umständen ist es möglich, die Insolvenz mit Hilfe eines außergerichtlichen Vergleichs abzuwenden. Diesem müssen alle Gläubiger zustimmen. Allerdings funktioniert dies nur in seltenen Fällen. Denn die Gläubiger müssen sich mit einem Bruchteil der geforderten Summe abfinden. Je nach finanzieller Situation und Arbeitsfähigkeit des Schuldners können sie aber mit dieser Option mehr gewinnen als bei einer Insolvenz.
Was tun, wenn der Anwalt seinen Job nicht macht?
Wie reibungslos eine Privatinsolvenz abläuft, hängt nicht zuletzt am Insolvenzanwalt. Leider gibt es schwarze Schafe in der Branche. Man sollte also vorab sehr genaue Informationen über infrage kommende Anwälte einholen. Optional stehen öffentliche, oft kostenlose Schuldnerberatungen zur Verfügung.
Fehler vermeiden bei der Privatinsolvenz
Vor allem im Vorfeld des Insolvenzverfahrens gibt es einige Tücken. Ob man eine offene Rechnung übersieht, unbeabsichtigt neue Schulden macht, bei einer Tilgung einen Gläubiger bevorzugt – schon kleine Fehler können zum Scheitern führen. Damit das nicht passiert, gibt BBX einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Privatinsolvenz ohne teuren Insolvenzberater selbst durchziehen?
Ja, das geht. Aber es birgt auch Risiken. Man sollte also genau überlegen, ob man auf die Sicherheit eines fachlich versierten Anwalts verzichten möchte. Hier erklärt BBX, worauf es dabei ankommt.
Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
Diese Frage brennt den meisten Menschen unter den Nägeln, wenn sie in Insolvenz gehen. Kann mein Auto gepfändet werden? Mein Schmuck? Oder gar mein Fernseher? Der Artikel klärt auf hilft weiter.
Angst vor der Schuldenfalle? So wirtschaften Sie effektiv
Zu guter Letzt: Einige Tipps und Tricks, die dabei helfen sollen, dass es gar nicht erst zur Überschuldung kommt. Wer diese Hinweise beachtet dürfte weitestgehend auf der sicheren Seite sein.