Alle Daten sammeln
Um seine Arbeit korrekt erledigen zu können, benötigt der Insolvenzberater alle relevanten Daten. Das heißt, er braucht einen kompletten Überblick über die Vermögens- und Einkommenssituation seines Klienten. Außerdem eine Aufstellung sämtlicher Gläubiger und Außenstände sowie aktuelle Kontaktdaten der Gläubiger, um diese über die geplante Insolvenz zu informieren und von ihnen wiederum den aktuellen Forderungsstand anzufordern.
Hierbei ist es besonders wichtig, in sich zu gehen und alle Papiere mehrfach zu prüfen. Denn nur ein vergessener Gläubiger (das kann schon eine mehrere Monate alte unbezahlte Rechnung sein) kann das komplette Insolvenzverfahren platzen, sollte dieser Gläubiger nach Verfahrenseröffnung seine Forderung geltend machen.
Pfändungen vermeiden
Vor Einleitung des Insolvenzverfahrens stellt man alle Zahlungen an die Gläubiger ein. Als Reaktion werden diese Mahnungen verschicken. Im schlimmsten Fall können sie eine Pfändungen erwirken. Damit man dadurch nicht in der Existenz bedroht wird, muss man rechtzeitig bei seiner Bank ein Pfändungskonto einrichten. Hierauf hat man einen monatlichen Betrag von 1084, – €, der nicht gepfändet werden darf. Es gibt Sonderfälle, in denen auch dieser Betrag durch eine Pfändung angegriffen werden kann, was aber nicht rechtens ist. Sollte das geschehen, muss umgehend der Insolvenzanwalt kontaktiert werden – er ist in der Lage das Geld bis zum vollen Pfändungsfreibetrag zurückzuholen.
Informationen rechtzeitig weitergeben
Wer während der Beratungsphase oder auch während der Wohlverhaltensphase von bis zu sechs Jahren seinen Wohnsitz wechselt, seinen Arbeitsplatz verliert oder eine neue Arbeit aufnimmt, muss dies umgehend und im Vorfeld dem Anwalt bzw. Insolvenzverwalter mitteilen. Ansonsten kann das Verfahren platzen und die Restschuldbefreiung verweigert werden. Wenn man bezüglich einer Information unsicher ist, sollte man es nicht drauf ankommen lassen, sondern beim Insolvenzberater nachfragen.
Keine neuen Schulden machen
Dass eine verschuldete Person keinen weiteren Kredit aufnehmen kann, sollte selbstverständlich sein. Eine zusätzliche Absicherung findet dadurch statt, dass eigentlich kein Unternehmen einer Person, die in einem laufenden Insolvenzverfahren steckt, einen Kredit oder eine Ratenzahlung gewährt – und doch kommt es immer wieder vor. Während der gesamten Zeit der Insolvenz bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung muss man sich mit massiven finanziellen Einschränkungen abfinden und darf unter keinen Umständen neue Schulden machen – auch wenn man glaubt, es sich leisten zu können.
Unerwartete Rechnungen
Das kommt oft vor: Noch in der heißen Phase vor dem Insolvenzantrag oder während des Verfahrens flattert einem die Heiz- oder Stromabrechnung mit einer Nachzahlung ins Haus. Nachzahlungen können mehrere hundert Euro betragen. Ist das Verfahren noch nicht eröffnet, so fließt dieser Betrag in die Insolvenzmasse mit ein. Damit das funktioniert, muss man umgehend den Anwalt informieren. Kommen derartige Forderungen, wenn das Verfahren bereits läuft, dann müssen sie bezahlt werden – je nach Situation in Raten. Dies ist ein Sonderfall, der den Verlauf des Verfahrens in der Regel nicht gefährdet im Gegensatz zu einer aktiven Kreditaufnahme oder einem Ratenkauf. Allerdings ist es ratsam, rechtzeitig den eigenen Energieverbrauch unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls einzuschränken, um unangenehmen Situationen vorzubeugen.