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Rentenreform: Bundesweit einheitliche Rente?
Die Rente ist ein ewiger Zankapfel in Deutschland. Sei es das Renteneinstiegsalter, die zusätzliche private Vorsorge, zweifelhafte Modelle wie Riester oder die als ungerecht empfundene ungleiche Rentenhöhe in Ost- und Westdeutschland. Bis 2020 sollen die Renten in Ost und West aneinander angeglichen werden.
von Gerrit Wustmann
Rentenreform: Bundesweit einheitliche Rente?. Rentenreform: Bundesweit einheitliche Rente?
© mariok / 123RF

Überraschend kommt dieser Vorstoß zur Rentenreform nicht, sieht doch bereits der Koalitionsvertrag von SPD und CDU Und Nahleine Rentenanpassung bis zum Ende des Jahrzehnts vor. Und Nahles hat es eilig: bis Ende August will sie den Reformvorschlag einbringen. In zwei Schritten in den Jahren 2018 und 2020 soll es zur Angleichung der Renten kommen. Bislang sind die Renten in Ostdeutschland niedriger als im Westen – allerdings nicht generell. Für einige, gerade jüngere ostdeutsche Arbeitnehmer, könnte die Reform auch Nachteile bringen. Denn bis jetzt werden die Rentenpunkte im Osten anders berechnet, und zwar um 15% höher als im Westen. Das bedeutet: Wenn ein westdeutscher Arbeitnehmer einen Rentenpunkt erarbeitet, erhält ein ostdeutscher Arbeitnehmer für das gleiche Arbeitseinkommen 1,15 Rentenpunkte. Diese Ungleichheit soll ebenfalls wegfallen. Trotzdem könnten die Renten im Osten um fast sechs Prozent steigen.

Rentenreform mit unsicherem Ausgang

Der Haken an den Reformplänen ist in erster Linie die Kostenfrage: rund sieben Miliarden Euro soll die Rentenanpassung bis 2020 kosten. Nahles sieht vor, dass dieses Geld nicht aus der Rentenkasse, sondern aus Steuermitteln finanziert werden soll. Und das dürfte den Unmut von Finanzminister Schäuble (CDU) erregen, der nach wie vor an Sparmaßnahmen für seine Schwarze Null bastelt. Ob es bereits einen Grund für Renter im Osten gibt, sich auf die höheren Bezüge zu freuen, ist also fraglich. Man kann davon ausgehen, dass die Reform, sollte sie nicht mehr vor der Bundestagswahl 2017 in Kraft treten, in der parteipolitischen Versenkung verschwinden wird.

Sowohl die CDU in ostdeutschen Bundesländern als auch die Arbeitgeberverbände stehen der Reform ablehnend gegenüber. Kritisiert wird auch, dass sie für einen Teil der Menschen eine Rentenkürzung darstellen würde. Denn in Ostdeutschland sind vielerorts die Löhne niedriger als im Westen.

Lebensleistungsrente

Eine weitere kleine Rentenreform, die 2017 in Kraft treten soll, ist die Lebensleistungsrente. Mit ihr sol sichergestellt werden, dass wer gearbeitet hat, eine Rente über dem Niveau der Grundsicherung erwarten kann. Die Hürden hierfür sind allerdings hoch. Voraussetzung sind vorerst 35 Beitragsjahre, später werden sie auf 40 Beitragsjahre angehoben; außerdem muss man eine private zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen haben. Ein immenser Teil der Geringverdiener mit fragmentierten Lebensläufen dürfte damit von der Lebensleistungsrente ausgeschlossen sein – also genau jene Menschen, für die so ein Instrument sinnvoll wäre. Abgestraft wird einmal mehr, wer keine halbwegs konstante Erwerbsbiografie vorzuweisen hat und sich private Rentenprodukte nicht leisten konnte.

Für heute junge Arbeitnehmer ist die Lage ohnehin kaum überschaubar: Die Frage, ob und wie hoch ihre Rentenansprüche in einigen Jahrzehnten sein werden, ist kaum zu beantworten. Es wäre ein Blick in die Glaskugel.

von Gerrit Wustmann

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