Und die Zulagen, die es für Kinder gibt, sind gar nicht so gering. Für ein Kind, das vor 2008 geboren wurde sind es immerhin 185,- € jährlich und für nach 2008 geborene Kinder sogar 300,- €.
Kinderzulage auch für Alleinerziehende
Die Kinderzulagen erhalten sie übrigens nicht nur als Familie, sondern auch wenn Sie alleinerziehend sind. Übrigens: Nur ein Elternteil bekommt die Kinderzulage der Riester-Rente. Das ist im Normalfall derjenige, der auch das Kindergeld bezieht. Es lässt sich aber auch eine Vereinbarung treffen, dass der andere Elternteil die Kinderzulage bekommt.
Für eine vierköpfige Familie bedeutet das, dass diese bis zu 908,- € im Jahr an Zulagen erhalten kann, wenn man Grundzulagen für beide Ehepartner und die Kinderzulagen zusammenrechnet. Darüber hinaus sind dann ja auch noch zusätzliche Steuerersparnisse möglich.
Riester-Rente und Elternzeit
Wer drei Jahre Elternzeit nimmt, braucht nur den Mindesteigenbeitrag von 60,- € zu leisten, wenn er oder sie die staatlichen Zulagen der Riester-Rente in voller Höhe erhalten will. Gerade als Alleinerziehender rechnet sich das. Denn auch wer außer Unterhaltsleistungen keine Einnahmen hat, kann diesen Betrag durchaus aufbringen.
Zur Veranschaulichung eine kleine Rechnung: Eine alleinerziehende Mutter hat ein Kind, das nach 2008 geboren wurde. Sie erhält demzufolge 154,- € Grundzulage und 300,- € Kinderzulage. Hinzu kommen noch die 60,- €, die sie selbst aufbringen muss. Das bedeutet, dass jedes Jahr 514,- € in ihre Riester-Rente fließen können.
Es lohnt sich also ganz besonders für Alleinerziehende und Familien, eine Riester-Rente abzuschließen.