Und so funktioniert die un-geförderte Riester-Rente: Als Sparer verzichtet man auf die staatlichen Zulagen. Damit die Sparanlagen so versteuert werden wie eine private Lebensversicherung, brauchen man nur noch bestimmte Fristen einzuhalten.
Von Abgeltungssteuer befreit
Ungeförderte Fondssparpläne sind genauso wie geförderte Riester-Produkte von der Abgeltungssteuer befreit. Stattdessen gibt es eine Sonderregelung: Rentner versteuern dafür im Alter die Hälfte der Gewinne. Das kann sich durchaus lohnen.
Während zum Beispiel Fondssparpläne der pauschalen Abgeltungssteuer unterliegen, werden private Rentenversicherungen und Riester-Produkte mit der Einkommenssteuer belegt. Allerdings nicht sofort, sondern erst im Alter.
Beim Riestern unterliegt die Rente später dem vollen Einkommenssteuersatz. Entscheiden Sie sich aber für eine un-geförderte Variante, können Sie sich entweder den Betrag am Ende der Laufzeit voll auszahlen lassen oder das Guthaben per Auszahlplan nach und nach abrufen.
Steuerfreie Geldanlage
Die laufenden Erträge bleiben bei einer ungeförderten Riester-Rente steuerfrei. Somit kann das Fondsvermögen brutto für netto vermehrt werden. Wenn Sie sich das Geld als Rentner auszahlen lassen, zahlen Sie weniger als 25 % auf die Gewinne.
Eine Riester-Rente rechnet sich somit auch, wenn sie nicht staatlich gefördert wird. Durch einen Vergleich der verschiedenen Anbieter findet man leicht heraus, welches Riester-Modell sich dafür am besten eignet.