Wer dem Staat kein geld schenken möchte, sollte schleunigst den Riester-Zulagenantrag ausfüllen. Keine Sorge, diese Prozedur muss man nicht jedes Jahr aufs Neue über sich ergehen lassen. Wer gleich einen Dauerzulagenantrag ausfüllt, bekommt jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen gut geschrieben.
Frist nicht verpassen
Die Riester-Zulage wird übrigens rückwirkend für die letzten zwei Jahre gewährt. Nach Ablauf dieser Frist kann man die Grundzulagen und die Kinderzulagen für die Riester-Rente nicht mehr beantragen. Man sollte sich auch nicht dem Irrglauben hingeben, dass einem die Zulagen automatisch über die Steuerersparnisse gewährt werden.
Stattdessen sollte man lieber selbst die Initiative ergreifen und sich rechtzeitig um einen Antrag kümmern, den man beispielsweise bei seinem Versicherer stellen kann. Der schickt ihn wiederum an die Zulagenstelle für Altersvermögen. Man erhält nur dann die staatlichen Zulagen für die Riester-Rente in voller Höhe, wenn der Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens geleistet wurde.
Beiträge für Riester-Rente richtig bemessen
Prinzipiell gibt es nur dann die Zulagen für die Riester-Rente, wenn die Beiträge in ausreichender Höhe eingezahlt werden. In viele Verträge wird schlicht zu wenig eingezahlt, um die volle Förderung von 154,- € pro erwachsener Person und 185,- € bzw. 300,- € pro Kind zu erhalten: Es müssen hierfür 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Sollte jemand weniger als 4 % einzahlen, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Sie bilden jedoch den attraktivsten Teil der Riester-Rente für Normalverdiener.
Verlorenes Geld
Rund ein Sechstel bis ein Fünftel aller Sparer, die auf Riester setzen, beantragen die Zulagen erst gar nicht. Mehr als 40 % der Riester-Sparer zahlen zu wenig ein, um einen Anspruch auf die volle staatliche Zulage zu haben. Insgesamt erhalten daher nur etwa ein Drittel aller Sparer die volle Zulage, weil sie sie a) beantragen und b) auch genügend Beiträge hierfür einzahlen.
Die Schuld machen Verbraucherschützer bei den Anbietern der Riester-Verträge aus, weil deren Beratung in weiten Teilen mangelhaft sei. Das Riester-Konstrukt ist komplex – das hat auch Walter Riester selbst einmal zugegeben. Deshalb müsste die Riester-Rente den Sparern bei Vertragsabschluss gründlich erklärt werden. Doch genau hier liegt das Versäumnis.