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Die Rürup-Rente - staatlich geförderter Vermögensaufbau
Die Rürup-Rente ist eine weitere Möglichkeit der privaten Altersvorsorgen. Besonders Menschen, die nicht zu den Förderberechtigten der Riester-Rente gehören, können auf diese Weise dennoch staatliche Förderung erhalten. Gleichzeitig ist es auch möglich, sich doppelt abzusichern, indem zusätzlich zur Riester-Rente einen Rürup-Vertrag abgeschlossen wird.
von Charlotte Ruzanski
Rürup-Rente Vergleich: Altersvorsorge für Selbstständige. Die Ruerup-Rente bietet eine finanzielle Sicherheit im Alter.
© AndrewLinscott/thinkstock

Die Rürup-Rente (korrekte Bezeichnung: Basisrente) existiert in Deutschland seit 2005. Sie ist eine besondere Form der Altersvorsorge mit einer staatlichen Förderung durch Steuervergünstigungen. Die Rürup-Rente wird bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen, abgesehen von dem kapitalgedeckten Aufbau entspricht die Grundform der Basisrente aber weitestgehend der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rürup-Rente ist 2005 vor allem als Alternative für Selbstständige und Freiberufler geschaffen worden, die keine staatliche Riester-Förderung erhalten können. Theoretisch kann aber jeder eine Basisrente abschließen, die Förderung durch die Steuerbegünstigung lohnt sich aber nicht für jeden.

Wie wird die Rürup-Rente gefördert?

Linktipp
Weitere Informationen zur Rürup-Rente finden auf unserer Seite:
rueruprente24.de
Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert. Während der Ansparphase mindern die Einzahlungen in den Vertrag die Steuerlast, dafür muss die Rente in der Leistungsphase versteuert werden. Die Beiträge, die in den Vertrag eingezahlt werden, können bei Alleinstehenden bis zu 22.766,- € berücksichtigt werden, bei Verheirateten verdoppelt sich der Beitrag. Von dieser Höchstsumme dürfen 2016 allerdings nur 82 % als Sonderausgabenabzug angesetzt werden, das sind 18.668,12 €.

Die prozentuale Absetzbarkeit der Beiträge erhöht sich bis 2025 um 2 Prozentpunkte pro Jahr. Ab 2025 können dann alle Beiträge komplett abgesetzt werden.

Die Höhe des maximal steuerwirksamen Beitrags ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr starr geregelt. Bis zum 31.12.2014 galt eine Höchstgrenze von 20.000, – Euro für Alleinstehende und 40.000, – Euro für Verheiratete. Nun orientiert sich der Höchstbeitrag an der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung. 24,8 % der Summe können berücksichtigt werden. In diesem Jahr sind es 22.766 €. Der im nächsten Jahr gültige Höchstsatz ist noch nicht bekannt und richtet sich nach der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze.

Welche Voraussetzungen muss eine Rürup-Rente erfüllen?

Damit eine Basisrente förderfähig ist, muss sie verschiedene Voraussetzungen des Gesetzgebers erfüllen: Leistungen aus dem Vertrag dürfen nur in Rentenform ausgezahlt werden, eine Einmalzahlung ist generell ausgeschlossen. Die Verrentung gilt auch für eine eventuelle Hinterbliebenenversorgung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich in den Vertrag einschließen lässt. Wird die Verrentungspflicht nicht eingehalten, entfällt die staatliche Förderung komplett und sämtliche Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Die Auszahlung muss in monatlichen Raten erfolgen. Die Auszahlung der Rentenleistungen darf erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. Bei Verträgen, die 2012 oder später abgeschlossen worden sind, ist eine Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr möglich.

Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht verpfändbar und nicht veräußerbar. Zudem können einmal abgeschlossene Verträge nicht mehr gekündigt werden. Sie dürfen lediglich beitragsfrei gestellt werden, das eingezahlte Kapital bleibt aber im Vertrag bestehen und kann nicht ausgezahlt werden. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase, ist das eingezahlte Kapital ohne Zusatzabsicherung verloren und kommt der Versichertengemeinschaft zugute, dasselbe gilt beim Todesfall im Rentenbezug.

Welche Zusatzabsicherungen gibt es bei der Rürup-Rente?

Das Grundprodukt der Basisrente ist sehr unflexibel und im Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden. Versicherungsnehmer dürfen aber einige Zusatzabsicherungen abschließen, die den Versicherungsschutz erweitern. Alle zusätzlichen Deckungen gehen zulasten der Rendite des Vertrags.

Hinterbliebenenrente und Risikolebensversicherung

Üblich ist die Mitversicherung einer Hinterbliebenenrente. Diese kann für Ehepartner und Kinder eingeschlossen werden. Eingetragene Lebenspartner sind nicht von der Absicherung umfasst. Bei Kindern ist der Bezug der Hinterbliebenenrente an den Bezug von Kindergeldleistungen gekoppelt. Entfallen die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug, wird auch keine Hinterbliebenenrente mehr ausgezahlt.

Stirbt der Versicherungsnehmer in der Ansparphase, ist das eingezahlte Kapital im Normalfall verloren. Einige Versicherungsunternehmen bieten zur Absicherung des Kapitals eine spezielle Risikolebensversicherung mit steigender Versicherungssumme an. Die versicherte Summe entspricht dann immer dem vorhandenen Kapital in der Basisrente. Die Risikolebensversicherung wird als separater Vertrag geführt und kann steuerlich nicht gefördert werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich ebenfalls in die Rürup-Rente einschließen. Damit die Förderfähigkeit des Vertrags bestehen bleiben kann, müssen mehr als 50 % des Beitrags in den Aufbau der Altersvorsorge fließen. Eine eventuelle Zusatzdeckung für die Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit wird dabei zu den Beiträgen für die Altersvorsorge gerechnet.

Ist der Einschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Unter steuerlichen Gesichtspunkten ergeben sich bei dem Einschluss des Berufsunfähigkeitsrisikos in der Rürup-Rente Vorteile. Der Beitrag lässt sich so komplett von der Steuer absetzen. Eine separate private Berufsunfähigkeitsversicherung kann zwar auch als Vorsorgeaufwendung von der Steuer abgesetzt werden, unterliegt aber dem Höchstsatz für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900, – €). Da in diesem Bereich auch Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden, ist der Höchstsatz in der Regel bereits erreicht und eine zusätzliche Berücksichtigung kann nicht erfolgen.

Kommt es zum Leistungsfall, muss die Berufsunfähigkeitsrente mit dem derzeit gültigen Anteilssatz voll versteuert werden. 2016 müssen dann 72 % der Rentenleistung versteuert werden. Dieser Satz steigt bis 2020 um 2 Prozentpunkte pro Jahr und danach noch bis 2040 um einen Prozentpunkt pro Jahr. Je später die Rentenleistung beginnt, desto höher wird die steuerliche Belastung der Berufsunfähigkeitsrente.

Muss der Rürup-Vertrag bei Zahlungsschwierigkeiten beitragsfrei gestellt werden, entfällt in der Regel auch der Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Weiterführung ist nicht möglich. Insofern ist es oft besser, einen separaten Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dieser kann bei Zahlungsproblemen eher weiter bedient werden, als ein vergleichsweise teurerer Basisrentenvertrag.

Pfändungsschutz & Arbeitslosengeld II – wie wird die Rürup-Rente behandelt?

In der Ansparphase ist ein Basisrentenvertrag generell pfändungsgeschützt und kann durch Gläubiger nicht verwertet werden. Dasselbe gilt beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4). Guthaben, das in einem Basisrentenvertrag liegt, wird nicht zum Vermögen hinzugerechnet. Im Rentenbezug werden die ausgezahlten monatlichen Leistungen aber bei der Berechnung von eventuellen Hartz-IV-Leistungen berücksichtigt. Leistungen aus dem Vertrag sind außerdem nur noch bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen pfändungsgeschützt, alle über dem Freibetrag liegenden Beträge dürfen gepfändet werden.

Welche Vertragsarten gibt es bei der Rürup-Rente?

Derzeit gibt es drei verschiedene Vertragsarten, die förderfähig sind

Am besten lassen sich die zu erwartenden Leistungen bei der klassischen Rentenversicherung berechnen, da die garantierte Leistung zum Rentenbeginn bereits feststeht. Das Kapital im Vertrag wird mit dem Garantiezins von aktuell 1,25 % verzinst. In der Praxis ist die tatsächliche Verzinsung aber nach wie vor höher und liegt je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 3 % und 4,5 %. Die höhere Verzinsung ist aber nicht garantiert und kann je nach Entwicklung des Zinsniveaus stark schwanken.

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es gar keine garantierten Leistungen, da die Leistungen abhängig von der Entwicklung der gewählten Fonds sind. Die Verwaltungskosten, die von den Sparbeiträgen abgehen, sind bei fondsgebundenen Varianten höher, weil neben den Kosten bei der Versicherungsgesellschaft auch noch Kosten für den Erwerb und die Verwaltung der gewählten Fonds anfallen.

Fondssparpläne sind noch relativ neu auf dem Markt. Rürup-Fondssparpläne sind keine reinen Fondssparpläne, weil der Gesetzgeber für die Förderung der Beiträge eine lebenslange Verrentung der Leistungen nach Art der Lebensversicherer vorsieht. Die Fondssparpläne werden ab Beginn des Rentenbezugs in eine Rentenversicherung umgewandelt. Dadurch entstehen noch ein zweites Mal Kosten, sodass sich die Verträge im Vergleich zu fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht unbedingt mehr lohnen. Bei Interesse an Fondssparplänen ist es sinnvoll, zum Vergleich auch Angebote von fondsgebundenen Rentenversicherungen einzuholen. Für die Rendite ist bei beiden Versicherungsformen die Auswahl der richtigen Fonds entscheidend. Interessenten sollten außerdem prüfen, ob ein Wechsel von einem oder mehreren Fonds kostenfrei möglich ist oder ob immer Zusatzkosten dafür anfallen.

Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Von der Altersarmut sind vor allem die Menschen betroffen, die nicht genug Geld für die private Altersvorsorge zur Verfügung haben. Durch das Betreuungsgeld wurde von der Bundesregierung eine weitere staatliche Unterstützung für Familien geschaffen.

Mit Einführung des Betreuungsgeldes bekommen Eltern die Möglichkeit, selbst zu wählen, für welche Zwecke sie die Förderung verwenden. D. h. es kann auch für die private Altersvorsorge genutzt werden.  Voraussetzung dafür ist, dass das Betreuungsgeld in speziell geförderte Verträge fließen muss, wie beispielsweise die Rürup-Rente.

Das Betreuungsgeld als staatliche Unterstützung

Die neue staatliche Förderung wird von Verbraucherschützern auch als Konjunkturprogramm für die Versicherungslandschaft bezeichnet, da auch die Versicherungen zweifelsfrei von dieser Möglichkeit profitieren werden. Die Möglichkeit, das Betreuungsgeld zum Beispiel in die Rürup-Rente zu investieren, kann vielen Familien und Geringverdienern helfen.

Die Zulage kann in die Rürup-Rente, in Riester-Verträge oder die Entgeltumwandlung investiert werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Familien nicht doch lieber die direkte Auszahlung der Beträge wählen.

Auch wer bereits im Rentenalter ist, oder kurz vor der Rente steht, kann von der Rürup-Rente profitieren. Besonders für wohlhabende Senioren kann sich eine Rürup-Rente rechnen.

Und das ist unabhängig davon, ob eine Rente oder eine Pension bezogen wird. Rentner mit einem relativ hohen Einkommen haben eine entsprechend hohe Steuerlast. Diese lässt sich mit der Rürup-Rente deutlich senken.

Rürup in Form einer Sofortrente

Senioren schließen keine herkömmliche Rürup-Rente ab sondern eine sogenannte Sofortrente. Das bedeutet, dass einmalig ein hohe Betrag eingezahlt wird und man dafür sofort eine monatliche Rente erhält. Dieser Betrag kann aus Erbschaften, veräußerten Immobilien oder auch ausgezahlten Kapitallebensversicherungen gestellt werden.

Wie allen anderen steht auch Rentnern ein jährlicher Beitrag von 20.000,- € zu, der steuerfrei ist. Doch wenn man bereits im Rentenalter ist, wird dieser Betrag nicht mehr durch Beiträge zur Rentenversicherung gemindert, da diese im Ruhestand nicht mehr geleistet werden müssen. Dieser Betrag wird jedes Jahr gesteigert; 2015 sind es 16.000, – €. Verheiratete Senioren können von den doppelten Beträgen profitieren.

Rürup-Beiträge steuerlich absetzbar

Gerade für Senioren war der Verpuffungseffekt ein Problem. Doch dieser besteht seit 2006 nicht mehr. Zeitgleich wurde der sogenannte Erhöhungsbeitrag eingeführt. Der verhindert, dass die Rürup-Beiträge, die Sie bei der Steuer geltend machen wollen, keine Berücksichtigung finden.

Die Rürup-Rente ist zwar im Wesentlichen für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, doch unter bestimmten Voraussetzungen können auch Arbeitnehmer von ihr profitieren.

So lohnt sich auch für Besserverdiener der Abschluss einer Rürup-Rente, da auf diese Weise Steuern gespart werden können. Je höher nämlich das zu versteuernde Einkommen ist, je früher das Renteneinstiegsalter angesetzt werden kann und je niedriger der Steuersatz in der Rente wird, desto besser lässt sich der Steuervorteil der Rürup-Rente nutzen.

Deshalb lohnt sich nicht nur für gut verdienende Selbständige und Freiberufler eine Rürup-Rente, sondern auch für Arbeitnehmer mit einer hohen Einkommensklasse. Damit ließe sich eine bereits bestehende private Altersvorsorge optimal ausbauen, da während der Ansparphase der Steuervorteil genutzt werden kann und im Rentenalter die Rürup-Rente nur anteilig versteuert werden muss.

Entgegen der Werbeversprechen vieler Versicherungsvertreter ist eine Rürup-Rente grundsätzlich pfändbar. Und das gilt unabhängig davon, ob man sich in der Anspar- oder in der Auszahlungsphase befindet.

Die Rürup-Rente wird immer wieder als pfändungsfreies Altersvorsorgeprodukt angepriesen. Leider aber versteckt sich hinter dieser Behauptung kaum mehr als eine Marketinglüge.

Begründet wird die Pfändungsfreiheit meist mit dem vertraglichen Abtretungs- und Übertragungsverbot des Rürup-Guthabens. Kündigung, Beleihung, Kapitalisierung, Abtretung oder Vererbung des Gelds werden auf diese Weise ausgeschlossen. Die Klauseln sollen gewährleisten, dass der Sparer sein Geld tatsächlich auch als eine lebenslange Rente bekommt und nicht für andere Zwecke verwendet. Viele Versicherungsvertreter und Anbieter ziehen daraus die Schlussfolgerung, dass die Rürup-Rente per se unpfändbar sei.

Schutz des Eigentums der Gläubiger

Doch diese Vertrags-Klauseln stellen keinen Schutz vor den Ansprüchen von Gläubigern dar. Diese dürfen das angesparte Kapital sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase verwerten.

Möglich ist das, da die Forderungen des Gläubigers wie Eigentum behandelt werden. Eigentum genießt den Schutz des Grundgesetzes, dem man sich nicht entziehen kann.

Die Pfändbarkeit der Rürup-Rente folgt daher aus dem Verfassungsrecht und der Schutz des Gläubigers und seines Eigentums steht vor vertraglichen Klauseln wie einem Verwertungsausschluss oder dem Ausschluss von Übertragbarkeit des Rürup-Kapitals.

Pfändung bis zum Erreichen des Sozialhilfeniveaus

Eine Pfändung wird erst in dem Moment begrenzt, wenn das Guthaben des Schuldners unterhalb des Sozialhilfeniveaus sinkt. Ein Kapital in Höhe des Existenzminimums bleibt zur Entlastung des Sozialamtes in der Regel pfändungsfrei. Diese Regelung verhindert, dass der Staat zur Sicherung des Existenzminimums einspringen muss und sich der Schuldner auf Kosten der Allgemeinheit entschulden kann. Somit greift der Pfändungsschutz der Rürup-Rente erst in dem Moment, in dem das Sozialstaatprinzip berührt wird. Das bedeutet ganz klar, dass ein großer Teil des Rürup-Vermögens pfändbar ist.

Grundsätzlich ist Vertrag gleich Vertrag. Dennoch ist ein Wechsel nicht unmöglich, wobei nicht jeder Anbieter einen Wechsel zulässt.

Mitunter bleibt dem Sparer – wenn ein Wechsel zu einem neuen Anbieter unbedingt vorgenommen werden soll – nur die Möglichkeit, den alten Vertrag auf Beitragsfreistellung umzustellen. So bleibt das bisher Eingezahlte erhalten; und mit dem eingesparten Ratenbetrag können die Monatsbeiträge für die neue Rürup-Rente geleistet werden. Eine vorzeitige Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge ist in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Ein Wechsel der Rürup-Rente kann Kosten verursachen, die der alte Anbieter im Vertrag gar nicht angeben muss. Dies ist – im Vergleich zur Riester-Rente – eine deutlich ungünstigere Regelung. Damit die Anbieter aber dem Kunden einen Wechsel schmackhaft machen können, bieten sie ihrerseits günstige Konditionen an, um eventuelle Verluste beim alten Anbieter auszugleichen. Auch wenn die Beitragsfreistellung eine Option darstellt, so ist es dennoch günstiger, die alte Rürup-Rente zu kündigen und das angesparte Kapital einschließlich der staatlichen Förderung auf die neue Rürup-Rente übertragen zu lassen.

Ohne eine Kapitalübertragung ist eine Kündigung der alten Rürup-Rente meistens nicht zulässig. Die neuen Rentenanbieter kommen bei einem Wechsel dem Kunden entgegen und bieten ihre Leistungen in der Regel gebührenfrei an.

Normalerweise wird bei einer Rürup-Rente ein Garantiezins von 1,25 % auf den Sparanteil geboten. Üblicherweise werden die Beiträge in festverzinsliche Wertpapiere angelegt.

Ein Teil davon in Immobilien und ein kleiner Teil in Aktien. Die Überschüsse, die aus der Anlage erwirtschaftet werden, gehen zum Großteil wieder an den Kunden.

Beiträge plus Überschüsse

Ein bestimmter Anteil wird in jährlichen Gutschriften gewährt, der Rest der Überschüsse wird mit der monatlichen Rente verrechnet, die durch die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase garantiert werden. Durch die Verrechnung mit den Überschüssen kann die Rentenhöhe im Ruhestand also nur potentiell berechnet werden.

Die spätere Rentenhöhe ergibt sich aus der Garantierente, die anhand der Beiträge errechnet wird, sowie den erwirtschafteten Überschüssen. Letztere lassen sich jedoch nicht genau definieren.

Zu berücksichtigen ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Rentenhöhe besteht; doch wird kaum ein Anbieter diese vorenthalten.

Wahrscheinliche Prognosen

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass die Überschüsse komplett wegfallen. Das ist aber ein äußerst unwahrscheinliches Szenario, denn die Rentenhöhe der Gesamtrente wird nach den Grundregeln der Versicherungsmathematik kalkuliert und es handelt sich nicht um eine willkürliche Prognose.

Eine definitive Aussage über die Rentenhöhe beim Abschluss einer Rürup-Rente ist zwar nicht möglich, eine Prognose kann jedoch durchaus getroffen werden.

Wer einen Rürup-Vertrag abschließt, der bindet sich lebenslang an seine Rürup-Rente. Dennoch ist ein Ausstieg aus dem Rürup-Vertrag möglich, jedoch unter erschwerten Bedingungen.

Nach der Antragstellung für eine Rürup-Rente gilt eine Frist von 30 Tagen, in der der Rürup-Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Kündigung schriftlich vorgenommen wird.

Auch nach Erhalt der Police kann der Rürup-Vertrag schriftlich und im Rahmen einer 30-Tages-Frist gekündigt werden. Wurden vom Versicherungsunternehmen nicht alle Verbraucherinformationen zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Kündigungsfrist sogar auf ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung.

Beitragsfreistellung statt Kündigung

Sind die genannten Fristen abgelaufen, lässt sich der Rürup-Vertrag nicht mehr kündigen. Das bedeutet, dass Rückkaufswerte schon von Beginn an nicht kalkuliert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn Beiträge nicht oder nicht mehr entrichtet werden können. So bleibt eine geringe monatliche Rentenzahlung erhalten.

Der Renteneintritt in die Altersrente lässt sich anhand einer Tabelle ausrechnen. Ab dem Jahrgang 1947 erfolgt ein Zuschlag von einem Monat auf das Erreichen des 65. Lebensjahres, der progressiv steigt, der Jahrgang 1964 geht dann mit 67 Jahren in Rente.

Wer in Frührente geht und so den Renteneintritt nach vorne verschiebt, muss Abschläge auf die gesetzliche Altersrente hinnehmen (0,3 % für jeden Monat früher).

Eine allgemeine Problematik in Deutschland ist, dass viele nicht von der Altersrente leben können und auf Grundsicherung angewiesen sind.

Altersarmut trotz Altersrente

Ein Großteil der deutschen Rentner muss sich auch im Ruhestand noch etwas dazuverdienen: 120.000 der über 75-Jährige arbeiten noch, weil die Altersrente nicht reicht. Politiker diskutieren über Renteneintritt und Zuschussrente.

Mit der gesetzlichen Altersrente kann man maximal 5 Jahre vor Renteneintritt in Frührente gehen. Dennoch streben das viele Menschen an, der durchschnittliche Renteneintritt für die gesetzliche Altersrente liegt bei 61 Jahren.

Diese Frührentner nehmen dann 14,4 % Abschlag hin, das ist ein sehr hoher Anteil von der Altersrente.

Das Konzept der Zuschussrente

Die Zuschussrente  sollt die Ungerechtigkeit im System der Grundsicherung bei der Altersrente ausgleichen. Wem diese nicht reicht, der beantragt einen sozialhilfeähnlichen Zuschlag: die Grundsicherung. Diese wird auf das Vermögen angerechnet. Zum Vermögen zählen auch private Vorsorgeverträge, die somit umsonst angespart worden wäre.

Das soll durch die Zuschussrente verhindert werden, da sonst viele Niedrigverdiener nicht mehr privat vorsorgen würden. Künftig erhalten Menschen unter einem bestimmten Satz an Altersrente (geplant: 850,- €) einen Zuschuss zur Rente, ihr Vermögen und die privaten Vorsorgeverträge bleiben unangetastet.

Der Gedanke ist grundsätzlich nicht falsch – allerdings umstritten – wenn die Empfänger lange und gründlich privat vorgesorgt und außerdem lange genug in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

Inzwischen gibt Ursula von der Leyen zu, dass ihr Konzept der Zuschussrente der alten Berechnung nach Mindestentgeltpunkten entspricht. Das wäre nicht schlimm, wenn das Konzept wirklich Altersarmut verhindert.

Schwankende Börsenkurse haben nur einen geringen Einfluss auf die fondsgebundene Rentenversicherung. Die private Altersvorsorge ist hier gut aufgehoben.

Bekanntermaßen verkaufen sich Sensationen in einer Zeitung oft besser als solide Berichterstattung. Diese alte Botschaft vieler Zeitungsverleger macht auch vor der Berichterstattung über die private Altersvorsorge und die Rente nicht halt. Da werden an einem schwarzen Montag verzweifelte Börsenhändler gezeigt und interviewt. Mithilfe sinkender Börsenkurse wird ein Weltuntergangs-Szenario dargestellt – inkl. Schäden für die private Altersvorsorg, das völlig überzeichnet ist. Daher geht die Berichterstattung über die Börsenkurse in den nächsten Tagen zurück und die Einbußen werden wieder wettgemacht.

Die kleinen Schwankungen der Börsenkurse sind nicht gleichbedeutend einem realisierten Gewinn oder Verlust. Die Unternehmen produzieren weiter und liefern weiterhin eine Rendite, bestehend aus langfristigen Kurschancen und Dividende  – ganz unabhängig von der Schwankung der Börsenkurse.

Die private Altersvorsorge wird aus den Gewinnen der Zukunft gespeist

In den Schwankungen zeigt die fondsgebundene Rentenversicherung ihre besonderen Vorteile. Die private Altersvorsorge wird von Profis organisiert, die viele Börsenunruhen inkl. schwankender Börsenkurse miterlebt haben und erprobte Möglichkeiten zur Risikodiversifizierung für die private Altersvorsorge und die Aufbesserung der Rente anwenden. Investments werden über verschiedene Branchen, Länder und Währungen gestreut.

Die fondsgebundene Rentenversicherung entwickelt sich abgesehen von kurzen Ausschlägen langfristig gesehen kontinuierlich nach oben. Die langfristige Entwicklung (und die ist für die private Altersvorsorge ausschlaggebend) liegt höher als bei allen anderen Anlageformen.

Zudem werden nicht alle Gelder für die private Altersvorsorge in Aktien angelegt. Je nach Situation ergänzt ein unterschiedlich großer Anleihen- und Festgeld-Anteil die Ertragsquellen für die private Altersvorsorge. Die fondsgebundene Rentenversicherung verfügt zusätzlich bei allen Rürurp-Produkten über die Garantie, dass mindestens die Einlagen ausbezahlt werden müssen. Dies ist etwas, das zum Beispiel die staatliche Rente mit der Umlagenfinanzierung nicht bieten kann.

Im Vergleich zu staatlich nicht geförderten Altersvorsorgemodellen oder Versicherungen ist die Rürup-Rente sehr sicher. Denn die staatliche Förderung gewährt ein hohes Maß an Sicherheit für den Versicherungsnehmer.

Wie auch die staatlich geförderte Riester-Rente ist die Rürup-Rente Hartz IV-sicher. Außerdem ist eine Rürup-Rente nicht pfändbar und vor Insolvenz geschützt. Das hat auch durchaus seine Berechtigung, da ein Rürup-Vertrag bis zu Beginn der Auszahlungsphase nicht aufgelöst werden kann. So bleibt die private Altersvorsorge auch dann erhalten, wenn während des Erwerbslebens das Geld knapp wird.

Rürup-Rente trotz Arbeitslosengeld

Wird im Falle einer Arbeitslosigkeit der Anspruch auf staatliche Unterstützung geprüft, darf das Rürup-Kapital nicht zur Bemessung herangezogen werden.

Das bedeutet, das Altersvorsorgekapital wird nicht angegriffen, bevor Arbeitslosengeld gezahlt wird. Allerdings muss der Rürup-Vertrag bereits vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld bestanden haben.

Besonders für Selbständige ist reizvoll, dass der Rürup-Vertrag bei einer Insolvenz  nicht aufgelöst werden kann. Vorausgesetzt das Rentenalter ist noch nicht erreicht, kann auch das vorhandene Rürup-Kapital nicht zur Tilgung ausstehender Forderungen herangezogen werden.

Rürup-Rente vor Pfändung sicher

In der Ansparphase ist die Rürup-Rente vor Pfändung sicher. In der Auszahlphase kann das Rürup-Kapital zur Pfändung herangezogen werden. Aber selbstverständlich nur bis zur Höhe des Betrages, der oberhalb des pfändungsfreien Anteils liegt.

Die steuerlichen Vorteile durch den Abschluss eines Basisrentenvertrags sind auf den ersten Blick sehr attraktiv. Am meisten profitieren Selbstständige und Freiberufler, die nicht in ein berufsständisches Versorgungswerk oder die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für die Steuervorteile in der Ansparphase muss die Rentenleistung voll versteuert werden. Im Idealfall ist der individuelle Steuersatz im Alter niedriger, sodass die Besteuerung der Rentenleistungen niedriger ausfällt als die vorherige Steuerersparnis. Das trifft jedoch meisten nur bei sehr gut verdienenden Personen zu. Vor dem Abschluss einer Rürup-Rente sollte in jedem Fall ein Steuerberater zu den möglichen Optionen befragt werden, dieser kann bei konkreten Fällen am ehesten berechnen, ob sich der Abschluss individuell lohnt.

Die Vererbung von Leistungen aus Basisrentenverträgen ist kaum möglich. Für eine Hinterbliebenenrente kommen nur Ehepartner und Kinder, bei denen noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, infrage. Bei unverheirateten Paaren ist das Kapital, das in eine Rürup-Rente investiert wird, ohne eine separate ungeförderte Zusatzabsicherung verloren.

von Charlotte Ruzanski

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