Beispielrechnung mit gleichbleibenden Beiträgen
Diese exemplarische Berechnung legt Berechnung von Beitragszahlungen zugrunde, die immer gleich bleiben. Außerdem werden die Vorsorgeaufwendungen, die für die Rürup-Rente aufgebracht werden, bis zum jährlichen Höchstbetrag geltend gemacht. Dieser beträgt 2015 80 %. Das entspricht bei Alleinstehenden derzeit 17.736,- € (80 % von 22.171,20 €), die diese steuerlich geltend machen können, bei Verheirateten sind es sogar 35.473,- € (80 % von 44.342,40 €).
Der Höchstbetrag der Beiträge, die als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können, wird jedes Jahr um 2 % angehoben, so dass im Jahr 2025 schließlich 100 % erreicht sind und Rürup-Rentner 22.171,20 € beziehungsweise 44.342,40 € bei der Steuer geltend machen können.
Des Weiteren wird von einer Garantieverzinsung von 1,75 % ausgegangen sowie von einer Überschussverzinsung von 4,5 %.
Berechnung der Steuerersparnis
Zur Berechnung der individuellen Steuerersparnis, die sich dank der Rürup-Rente ergibt, wird der persönlichen Steuersatz zugrunde gelegt. Dieser wird mit dem Anteil, den man aktuell von der Steuer absetzen kann multipliziert.
Alles klar? Dann kann’s ja jetzt richtig losgehen. Fordern Sie direkt bei uns einen kostenlosen und unabhängigen Rürup Vergleich zur Rürup-Rente an und sparen Sie so jede Menge Steuern. Und ganz nebenbei bekommen Sie im Ruhestand dank der Rürup-Rente auch noch eine monatliche garantierte Rente ausbezahlt.