Absicherung der Familie
Zusätzlich zur Rürup-Rente empfiehlt es sich Zusatzversicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenversicherung abschließen. Denn im Falle einer Berufsunfähigkeit kann es schwer werden, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen um den gewohnten lebensstandard zu halten.
Ebenso muss berücksichtigt werden, dass mit dem Tod des Begünstigten das komplette Rürup-Kapital verfällt, das noch nicht in Form von Rentenzahlungen ausbezahlt wurde bzw. das in der Ansparphase bisher einbezahlt wurde.
Kombination mit Rürup-Rente
Solche Zusatzversicherungen lassen sich in die Basisrente integrieren und werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vom Gesetzgeber staatlich gefördert.
Die staatliche Förderung greift dann für die Zusatzversicherungen, wenn diese in Kombination mit einer Rürup-Rente abgeschlossen wurden. Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenversicherung allein gibt es keine staatliche Förderung.
Hinterbliebenenversicherung
Die Hinterbliebenenversicherung sichern die Hinterbliebenen im Todesfall des eigentlichen Begünstigten ab. Zu berücksichtigen ist, dass der Beitrag für die Hinterbliebenenversicherung als Zusatzversicherung nicht mehr als 49 % des Gesamtbeitrages der Rürup-Rente ausmachen darf, wenn die staatliche Förderung für die Kombination aus Hinterbliebenenversicherung und Rürup-Rente in Anspruch genommen werden soll.
So funktioniert die Auszahlung der Hinterbliebenenversicherung
In der Auszahlungsphase der Hinterbliebenenversicherung kann zwischen drei verschiedenen Auszahlungsformen gewählt werden. So kann festgelegt werden, dass die Hinterbliebenen einen bestimmten Prozentsatz der Hauptrente bekommen. Dadurch kommt den Familienangehörigen auch im Falle des Todes des Begünstigten finanzielle Unterstützung zu.
Außerdem besteht die Möglichkeit der sogenannten Rentengarantiezeit. Hier wird ein Zeitraum festgelegt, in dem die Hinterbliebenen die Rente ausgezahlt bekommen, die dem eigentlichen Begünstigten zugekommen wäre.
Die Restkapitalverrentung ist eine weitere Möglichkeit. Hier dient das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital als Grundlage, wobei bereits gezahlte Renten abgezogen werden. Den Betrag, der ermittelt wird, erhalten die Hinterbliebenen als Rente.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Kombination von Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht einen enormen Steuervorteil, da die staatliche Förderung der Rürup-Rente durch teilweise recht hohe Steuerersparnisse funktioniert.
Wie die Beiträge zur Rürup-Rente lassen sich auch die Beiträge einer darin integrierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) als Sonderausgaben absetzen, solange diese nicht mehr als 49 % des Gesamtbeitrages der Rürup-Rente in Verbindung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ausmachen. Bei Überschreitung dieser Grenze kann die staatliche Förderung nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Beitragsfreistellung der Hauptversicherung
Die Hauptversicherung wird beitragsfrei gestellt, damit die Altersvorsorge zu Rentenbeginn sichergestellt ist. Daher birgt der Abschluss einer kombinierten Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung kein besonderes Risiko.
Es besteht auch die Möglichkeit zur Beitragsbefreiung noch eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU) gezahlt zu bekommen. Eine Kopplung von BUZ oder einer BU an die Rürup-Rente führt allerdings zu einer Senkung der späteren Rentenzahlung.