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Rürup-Rente: Vorteile und Nachteile
Die Rürup-Rente ist eine staatliche Förderung, die eine weitere Säule Ihrer Altersvorsorge darstellt. Grundsätzlich gliedert sich die Rürup-Rente als Altersvorsorge in zwei Phasen: eine Ansparphase und eine Auszahlungsphase.
von Susanne Herrenbrück

Mit Rürup für das Alter vorsorgen – Vorteile und Nachteile der geförderten Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist zur alleinigen Sicherung des Lebensstandards im Alter schon lange nicht mehr ausreichend. Mit einer Rürup-Rente kann fast jeder privat für das Alter vorsorgen und zusätzlich von einer Steuerersparnis profitieren. Sicherlich eignet sich die Rürup-Rente nicht für jeden und wie bei jeder Altersvorsorgeform gibt es nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile des staatlich geförderten Konzepts. Die angedachte Zielgruppe für die Rürup-Rente sind Selbstständige und Freiberufler, die nicht von der Förderung der Riester-Rente profitieren können. Die Rürup-Rente eignet sich aber unter Umständen auch für besserverdienende Angestellte. Ob sich ein Rürup- oder Basisrentenvertrag im Einzelfall lohnt, kann ein Steuerberater beantworten.

Zusammenfassung der Vor- und Nachteile:

Vorteile Nachteile
flexible Einzahlungsmöglichkeiten kein Kapitalwahlrecht
jederzeit Aussetzung der Beitragszahlung möglich keine Kündigungsmöglichkeit (aber Beitragsfreistellung)
steuerliche Berücksichtigung der Beiträge mit hohen Grenzen nicht beleihbar, verpfändbar, verschenkbar oder verkaufbar
geeignet für jeden, der den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung nutzt kein Hinterbliebenenschutz (aber über Zusatzoptionen möglich)
pfändungssicher Versteuerung im Rentenbezug
wird nicht bei der Berechnung von ALG II-Leistungen angerechnet

Die Vorteile der Rürup- oder Basisrente

Flexible Einzahlung, keine Mindestbeiträge

Bei einer Basisrente gibt es keine Mindestbeiträge, die vom Versicherungsnehmer eingezahlt werden müssen. Üblicherweise wird eine monatliche Zahlung vereinbart. Die Beiträge können jederzeit reduziert oder erhöht werden. Diese hohe Flexibilität kommt insbesondere Selbstständigen zugute, die nicht immer ein festes Einkommen haben. Bei schlechter Auftragslage können die Zahlungen reduziert oder ganz ausgesetzt werden – bei hohen Erträgen sind entsprechend Zusatzzahlungen möglich.

Steuern sparen mit der Rürup-Rente

Die Beiträge zur Rürup-Rente lassen sich im Rahmen des Sonderkostenabzugs von der Steuer absetzen, allerdings derzeit noch nicht im vollen Maße. Die Höchstgrenze für abzugsfähige Beiträge liegt bei 20.000 € für eine Einzelperson und 40.000 € für Verheiratete. Davon lassen sich derzeit aber nur 80 % steuerlich berücksichtigen. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der absetzbare Satz jedes Jahr um 2 %. Ab 2025 können dann alle Beiträge bis zur Höchstgrenze in der Steuererklärung angegeben werden. Durch die flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten können zusätzliche Steuervorteile in einem Kalenderjahr problemlos in Rücksprache mit einem Steuerberater realisiert werden.

Ein Berechnungsbeispiel: Wer in diesem Jahr 8.000 € einzahlt, kann 80 % davon – also 6.400 € steuerlich berücksichtigen und so die Steuerlast senken. 2016 lassen sich bereits 82 % absetzen, so dass der zu berücksichtigende Betrag bei 6.560 € liegt. Bei Freiberuflern und Selbstständigen lohnt sich eine höhere Einzahlung in der Regel immer, Arbeitnehmer sollten Rücksprache mit ihrem Steuerberater halten, da sich bei ihnen eine höhere Einzahlung nicht immer lohnt.

Die Rürup-Rente wird nachgelagert versteuert, dass bedeutet, dass die spätere Rentenauszahlung mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert wird. Auch hier gibt es aber eine Übergangsregelung bis 2040, durch die nicht die komplette Rentenauszahlung versteuert werden muss. Aktuell liegt der zu versteuernde Anteil bei 68 %. Bis 2020 steigt der Satz um jeweils zwei Prozentpunkte auf 80 % und dann noch weitere 20 Jahre lang um jeweils einen Prozentpunkt. Entscheidend für die Festsetzung des zu versteuernden Betrags ist das Rentenbeginnalter. Der in diesem Jahr geltende Satz wird für den Versicherungsnehmer eingefroren und bleibt immer bestehen.

Sichere Rente im Alter

Eine private Altersvorsorge mit der Rürup-Rente wird gesondert geschützt, wenn Versicherungsnehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Bei der Ermittlung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II werden Rürup-Rentenverträge niemals berücksichtigt. Außerdem sind die bereits eingezahlten Beiträge pfändungssicher, kein Gläubiger kann die Auszahlung einer Rürup-Rente beantragen. Gesetzlich ist eine Auszahlungsmöglichkeit allerdings ohnehin nicht vorgesehen. Im späteren Rentenbezug können die Teile der Rentenauszahlung gepfändet werden, die über der Pfändungsfreigrenze liegen.

Berufsunfähigkeitsversicherung in den Vertrag einschließen und steuerliche Vorteile behalten

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann in den Vertrag als Zusatzbaustein eingeschlossen werden. Die Beiträge können trotzdem in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden, wenn der Anteil der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an den gesamten monatlichen Kosten weniger als 50 % beträgt. Soll aber der zusätzliche Schutz eingeschlossen werden, verzichtet der Versicherungsnehmer auf einen Teil der Flexibilität, da die monatlichen Raten dann immer eingezahlt werden müssen, damit der Schutz bei Berufsunfähigkeit nicht verloren geht.

Die Nachteile der staatlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente

Kein Kapitalwahlrecht – nur Leibrente möglich

Wer sich für den Abschluss einer Rürup-Rente entscheidet, verzichtet darauf, zu Rentenbeginn das vorhandene Kapital in einer Summe zu erhalten. Die Auszahlung der Rürup-Rente ist nur mit monatlichen Rentenzahlungen möglich, die bis zum Tod der versicherten Person gezahlt wird. Es gibt in den normalen Bedingungen keine Hinterbliebenenversorgung und auch keine Garantiezeit, in der die Rente unabhängig vom Erleben der versicherten Person ausgezahlt wird. Die Auszahlung der Rente ist bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, ab dem 60. Lebensjahr möglich, bei Verträgen, die danach abgeschlossen wurden, kann die Rente erstmalig ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Vorher ist ein Bezug oder eine Kündigung des Vertrags nicht möglich.

Versteuerung im Rentenbezug

Die Leistungen aus einer Rürup-Rente müssen im Rentenbezug versteuert werden. Es gilt immer der individuelle Einkommenssteuersatz. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass dieser im Rentenalter deutlich unter dem Steuersatz liegt, der während des Arbeitslebens galt. Die Rürup-Rente muss erst bei einem Rentenbeginn ab 2040 voll versteuert werden. Vorher gelten reduzierte Sätze. Bei einem Rentenbeginn 2014 müssen Versicherungsnehmer 68 % der Rentenleistung versteuern. Dieser Wert steigt bis 2020 auf 80 % und danach bis 2040 auf 100 %. Der einmal ermittelte Wert wird dauerhaft berücksichtigt.

Bei einer angenommenen Rentenzahlung von 10.000 € pro Jahr und einem Rentenbeginn 2014 werden also 6.800 € steuerlich berücksichtigt. 3.200 € bleiben immer als steuerfreier Sockelbetrag erhalten. Eventuell vereinbarte Rentensteigerungen müssen allerdings voll versteuert werden, sie werden immer komplett zum Einkommen hinzugerechnet.

Keine Flexibilität bei der Vertragsgestaltung

Die Rürup-Rente bietet sehr flexible Einzahlungsmöglichkeiten, der Vertrag selbst kann aber praktisch nicht durch den Versicherungsnehmer gestaltet werden. Basisrentenverträgen können vom Versicherungsnehmer nicht gekündigt werden. Das einmal eingezahlte Geld verbleibt in dem Vertrag, bis die Altersgrenze von 60 bzw. 62 Jahren erreicht ist. Erst dann kann das Guthaben als lebenslange Leibrente ausgezahlt werden. Die Rürup-Rente kann aber jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Basisrentenverträge können nicht verpfändet, beliehen, verschenkt oder verkauft werden. Der Vertrag ist immer fest an den Versicherungsnehmer gebunden.

Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase, sind die eingezahlten Beiträge verloren. Genauso sieht es aus, wenn der Versicherungsnehmer kurz nach Beginn des Rentenbezugs stirbt. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten aber Zusatzoptionen zu den Standardbasisrentenverträgen an, die sowohl eine Hinterbliebenenversorgung als auch eine Beitragsrückgewähr möglich machen. Teilweise werden die Optionen in die Tarife integriert, teilweise schließen die Versicherungsgesellschaften zusätzliche Verträge. Insbesondere die Beitragsrückgewähr in der Ansparphase wird in der Regel über eine separate Risikolebensversicherung gesteuert, deren Todesfallschutz mit zunehmender Laufzeit ansteigt.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass jede Tarifoption, die mehr Sicherheit bietet, zulasten der Rendite des Gesamtvertrags geht. Trotzdem ist die Rürup-Rente in den meisten Fällen durch die hohe Steuerentlastung in der Ansparphase noch immer lohnenswert.

Lohnt sich die Rürup-Rente bei den Nachteilen überhaupt?

Die Rürup-Rente besitzt nicht nur Vorteile, aber dieses Problem betrifft alle zusätzlichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Selbst die gesetzliche Rentenversicherung hat nicht unerhebliche Nachteile. Insofern lohnt sich die Rürup-Rente insbesondere bei Freiberuflern und Selbstständigen auf jeden Fall, bei besserverdienenden Angestellten ist eine steuerliche Prüfung durch einen Steuerberater schon im Vorwege sinnvoll. Ergänzt mit einigen zusätzlichen Tarifbausteinen ist die Rürup-Rente eine gute Basis für die eigene Altersvorsorge.

von Susanne Herrenbrück

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