Über Jahrzehnte stand die GEZ-Gebühr in der Kritik. Zum einen, weil sie vom Besitz eines Empfangsgerätes (also zum Beispiel eines Fernsehers oder Radios) abhängig gemacht wurde, egal ob man überhaupt öffentlich-rechtliche Programme in Anspruch nahm. Zum anderen wurden die oft sehr zweifelhaften Methoden der Gebühreneintreiber immer wieder kritisiert. Man warf ihnen eine ganze Palette an Straftaten vor – von Hausfriedensbuch über Vorspielen falscher Tatsachen bis hin zu Nötigung. Im Internet füllten sich unzählige Foren mit den Klagen Betroffener, ohne dass juristisch je ernstzunehmende Schritte eingeleitet wurden.
Widerstand und Klagen
Zum Jahresbeginn 2013 wurde die Rundfunkgebühr eingeführt. Kontrollen wie in der Vergangenheit wurden überflüssig. Den Rundfunkanstalten sollte zusätzliches Geld in die Kassen gespült werden – in Form einer haushaltgebundenen Abgabe. Schon im Vorfeld äußerten Kritiker, diese Abgabe sei eine zweckgebundene, indirekte Steuer und somit nicht verfassungskonform. Bis heute regt sich teils heftiger Widerstand. Immer wieder werden Petitionen ins Leben gerufen und Klagen angestrengt. Bisher ohne Erfolg. Zuletzt hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof Mitte März 2014 nach einer Klage erklärt, der Rundfunkbeitrag sei verfassungsgemäß.
Vor allem gewerbliche Zahlungspflichtige sträuben sich heftig. Ihr Beitrag wird nach einem komplizierten Schlüssel errechnet, der die Kosten gegenüber der früheren Regelung vielerorts hat explodieren lassen – teils um weit mehr als das Zehnfache.
Ausnahmen gibt es für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder einer Ausbildungsbeihilfe. Auch taube oder blinde Menschen sind von der Zahlung befreit, Schwerbehinderte müssen nur ein Drittel der Gebühr entrichten. Damit wird nun zumindest sozialen Härtefällen Rechnung getragen, was im alten Modell längst nicht garantiert war.
Eine wirkliche Möglichkeit, die Gebühr zu umgehen, gibt es zurzeit aber nicht. Zwar kann man die Zahlung einfach einstellen oder sich gar nicht erst anmelden. Das führt aber lediglich dazu, dass die laufenden Gebühren aufsummiert werden und irgendwann die dicke Rechnung kommt – schlimmstenfalls via Inkasso.
Finanzierung von Unterhaltungs-TV rechtens?
Eine Klagemöglichkeit wurde bislang allerdings gar nicht genutzt: Laut Rundfunkstaatsvertrag haben die ÖRR einen Informations- und Bildungsauftrag und dürfen sich nicht an der Quote orientieren, Werbung darf außerdem nur in sehr engem Rahmen und unter strengen Bedingungen gesendet werden. Dass all dies kaum noch ernstgenommen wird in dem Apparat, der aus den Gebühren ein durchschnittliches Jahresbudget von rund acht Milliarden Euro hat, weiß jeder Fernsehzuschauer.
Fakt ist, dass Kultur, Bildung und Formate mit Anspruch immer weiter in den Hintergrund rücken und auf unattraktive Sendeplätze teils tief in der Nacht geschoben werden, während ein immer größerer Teil des gebührenfinanzierten Programms auf reine Unterhaltung setzt und mit neuen Formaten ganz unverhohlen versucht, den Privatsendern Konkurrenz zu machen. Das geht in jeder Hinsicht an der eigentlichen Idee des ÖRR vorbei. Es wäre also zu prüfen, inwiefern Programmaufbau und Sendekonzept der ÖRR gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen und inwieweit sich die zwangsweise Gebührenfinanzierung reiner Unterhaltungsprogramme rechtlich überhaupt noch rechtfertigen lassen.