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Schufa: Das Konzept dahinter
Eigentlich heißt die Schufa: „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Sie ist als Wirtschaftsauskunftei ein Dienstleistungsunternehmen, dessen Zielsetzung es ist, seine Vertragspartner vor Kreditausfällen zu beschützen. So weit, so gut. Aber wie genau funktioniert das Konzept „Schufa“ eigentlich?
von Charlotte Ruzanski
Schufa: Das Konzept dahinter. Die Schufa ist die bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland.
© SCHUFA Holding AG

Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben untersteht die Schufa keiner staatlichen Institution, sondern ist ein Unternehmen der freien Wirtschaft. Allerdings ist sie wohl die bekannteste der deutschen Auskunfteien. Rund 200.000 Anfragen von Banken und Unternehmen werden pro Tag bearbeitet.

Im Prinzip handelt es sich bei der Schufa um eine riesige Datenbank, in der Informationen zur finanziellen Situation und zum Zahlungsverhalten von über 60 Millionen Deutschen gespeichert sind.

Welche Funktion hat die Schufa?

Doch obwohl die Schufa bekannt ist wie ein bunter Hund, wissen nur wenige, welches Konzept sich hinter dem Unternehmen verbirgt.

Die Schufa hat die Funktion einer Auskunftei. In dieser Funktion gibt sie Kreditgebern Informationen über die Bonität der Kreditnehmer, das heißt darüber wieweit diese in Zukunft in der Lage sein werden, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Dadurch sollen Zahlungsausfälle verhindert und das wirtschaftliche Risiko für Unternehmen kalkulierbar gemacht werden.

Die Bestimmung der Bonität erfolgt durch den sogenannten Schufa-Score. Dieser Score ist ein Zahlenwert, der auf Basis einer statistischen Analyse entsteht. Die Analyse erstellt das Unternehmen anhand mehrerer Kreditnehmer-Merkmale, die unterschiedlich gewichtet werden. Der Gesamtscore, der sich aus der Analyse ergibt, dient zum einen der reinen Feststellung einer Kreditwürdigkeit und zum anderen zur Festlegung von Kreditkonditionen.

Info

Kreditnehmer-Merkmale: Kreditabwicklungen, Konten bei Versandhäusern und Mobilfunkanbietern, negativ-Merkmale wie Zahlungsausfälle oder Mahnungen …

Ob ein Vertrag letztendlich zustande kommt, kann daher durchaus von der Schufa-Auskunft abhängig sein, die Entscheidung liegt allerdings alleine bei den Unternehmen selbst.

Die Sammlung von Daten

Doch die Schufa erhebt weder selbst Daten, noch führt sie Recherchen durch. Stellt sich also die berechtigte Frage, woher kommen die Daten eigentlich ?

Tatsächlich ist die Schufa ein reiner Datensammler. Sie bezieht Informationen aus Schuldnerverzeichnissen und öffentlichen Bekanntmachungen. Darüber hinaus bekommt sie weitere Daten durch ihre Vertragspartner übermittelt, wenn diese neue Geschäfte mit ihren Kunden abwickeln.

Die sensiblen Verbraucher-Daten werden von der Schufa gespeichert und bei berechtigtem Interesse der Vertragspartner an diese weitergereicht. Der Datentransfer zwischen Schufa und den Vertragspartnern beruht somit auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.

Info

Berechtigtes Interesse: Wenn Unternehmen mit einer Dienstleistung oder einer Lieferung in Vorleistung treten und damit ein wirtschaftliches Risiko eingehen. D. h. immer dann, wenn ein Geschäft auf Kredit läuft.

Nach eigenen Angaben hat die Schufa rund 8.000 Vertragspartner. Zu ihnen gehören Banken, Stromversorger, Versandhäuser, etc. Sie bezahlen für die Informationen, die sie von der Schufa über ihre Kunden erhalten und finanzieren das Unternehmen auf diese Weise.

Daten auf Wanderschaft

Warum aber können solche persönlichen Daten zunächst an und danach durch die Schufa weitergegeben werden? Tatsächlich hat fast jeder, der im Datenpool der Auskunftei erfasst ist, sein Einverständnis dafür gegeben – auch wenn wohl die wenigsten diese Entscheidung bewusst getroffen haben. Denn mit der Unterzeichnung eines Vertrags werden immer auch die AGBs der Unternehmen akzeptiert. Und irgendwo in den endlos langen Texten, die sich in Miniaturschrift unter den Verträgen winden, heißt es meistens in der Schufa-Klausel, dass man sich einverstanden erklärt mit der Weitergabe seiner Daten an Auskunfteien wie die Schufa.

Dass die eigenen Daten auf Wanderschaft geschickt werden, geschieht also in den meisten Fällen auf rein freiwilliger Basis – eigentlich. Theoretisch kann nämlich jeder der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Ein solcher Widerspruch gleicht aber dem Schnitt ins eigene Fleisch, denn dass der gewünschte Vertrag dann zustande kommt, ist in höchstem Grade unwahrscheinlich.

Doch selbst wer penibel vermeidet, seine Unterschrift unter einen Vertrag zu setzen, der die Weitergabe der persönlichen Daten an die Schufa ermöglicht, landet in der Kartei des Unternehmens. Das liegt daran, dass die Schufa auch personenbezogene Daten aus öffentlichen Verzeichnissen speichert (wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift).

Hinzugefügt werden muss allerdings, dass ein Schufa-Eintrag mitnichten immer schlecht sein muss. Es gibt durchaus Einträge, die für den Verbraucher positiv sind, wie bspw. regelmäßig gezahlte Kreditraten oder ein ordentlich geführtes Girokonto.

Die Einträge sind nicht in Stein gemeißelt

Wer einen schlechten Schufa-Score hat, muss aber nicht befürchten, dass er nie wieder einen Vertrag abschließen kann oder einen Kredit zu günstigen Konditionen bekommt. Die Einträge bei der Schufa bleiben nicht dauerhaft gespeichert.  Abhängig davon, um was für Einträge es sich handelt, bleiben sie mit unterschiedlichen Löschfristen im Verzeichnis erhalten. Handelt es sich lediglich um geringe Summen (weniger als 1.000, – €), besteht sogar die Möglichkeit einer vorzeitigen Löschung.

Die Sache mit dem Datenschutz

Als Unternehmen der freien Wirtschaft unterliegt die Schufa dem Datenschutzgesetz. Demnach dürfen die Daten nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder für Marketingzwecke eingesetzt werden. Nach eigenen Angaben geht die Schufa verantwortungsbewusst mit den Daten der Verbraucher um und berücksichtigt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

Da jeder das Recht hat, zu wissen, welche Daten die Schufa über einen gespeichert hat, kann man eine Schufa-Selbstauskunft einholen. Bei einer solchen Auskunft legt die Schufa sämtliche Daten offen, die sie über die eigene Person gespeichert hat. Kostenfrei ist das allerdings nur einmal im Jahr möglich.

Somit haben Bürger die Möglichkeit die Daten zu prüfen und mögliche Falscheinträge löschen zu lassen bzw. die Berichtigung der falschen Daten zu veranlassen.

Häufige Fragen

Es sind extrem viele Daten, die die Schufa so sammelt. Dazu zählen beispielsweise Geburtsdatum, Adresse, Bankkonten, Leasingverträge oder Kredite. Darüber hinaus wird von der Schufa gespeichert, ob man seine Schulden pünktlich begleicht oder eher ein säumiger Zahler ist. Wenn ein Schuldner zahlungsunfähig wird, speichert die Schufa auch das ab. Ob die Schufa diese Daten überhaupt speichern darf? Ja, darf sie. Denn auch wenn es normalerweise nur im Kleingedruckten steht – so ist doch irgendwo zu lesen, dass die Schufa die Daten erhält.
Angaben zu Job, Gehalt, Familienstand und Vermögen werden von der Schufa – eigenen Angaben zufolge – nicht vermerkt.

Wer glaubt, dass man durch die Schufa sozusagen zum gläsernen Kunden wird, kann sich beruhigen. Meistens wollen Unternehmen gar nichts über die Zahlungsmoral ihrer Kunden wissen. Sie wollen bei einer Schufa-Abfrage lediglich die Identität einer Person feststellen. Banken hingegen interessiert die Zahlungsmoral ihrer (potentiellen) Kunden durchaus. Da eine Bank nie sicher gehen kann, ob sie beispielsweise bei einem Kredit ihr Geld fristgerecht wiederbekommt, fordert sie bei der Schufa eine Auskunft an: Ob der Kunde etwa weitere Kredite hat, wie lange die Laufzeit ist, wie hoch dieser Kredit ist, etc. Es bleibt allerdings vertraulich, wo der Kunde einen Kredit aufgenommen hat.

Rechtlich gesehen dürfen Unternehmen nur mit Ihrer Zustimmung Daten über Ihr Zahlungsverhalten an die Schufa überführen, jedoch ist die Information darüber oft versteckt. Die sogenannte Schufa-Klausel informiert Sie über die Weitergabe Ihrer Daten und verbirgt sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen Sie bei Vertragsabschluss zustimmen. Ein Widerspruch ist durch die Streichung der Klausel zwar möglich, geht aber meist mit schlechteren Kreditkonditionen und entfallenden Dienstleistungen einher – daher sollte die Entscheidung über einen Widerspruch gut überlegt sein.

Negative Schufa-Einträge können die Beurteilung der Kreditwürdigkeit über einen längeren Zeitraum verschlechtern, aber „verjähren“ meist spätestens drei Jahre nach Tilgung der Schuld und werden nach dieser Frist nicht weiter in die Beurteilung aufgenommen. Kleinere und einmalige Zahlungsausfälle können sogar vorzeitig aus dem Schufa-Register gelöscht werden. Eine Übersicht über die Löschfristen können Sie hier abrufen.

Laut nach Artikel 15 DS-GVO haben Sie einmal jährlich die Möglichkeit, sich eine Kostenfreie Schufa-Selbstauskunft einzuholen. Damit können Sie sich darüber informieren, welche Daten die Schufa über Sie gespeichert hat und wie somit ihre Kreditwürdigkeit eingeschätzt wird. Eine Prüfung der Selbstauskunft kann Fehler frühzeitig aufdecken und bietet Ihnen somit die Gelegenheit, Ihren Schufa-Score zu korrigieren. Wie Sie die Schufa-Selbstauskunft beantragen, prüfen, und wie Sie bei der Beanstandung fehlerhafter Daten vorgehen erklären wir
hier.

Der Schufa-Score ist ein von der Schufa vergebener Punktestand, der eine Prognose darüber abbildet, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie Kredite zurückzahlen und Rechnungen begleichen. Ein hoher Score steht hierbei für eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie Verträge und Zahlungsfristen einhalten und verbessert Ihre Chancen, auf günstige Kreditkonditionen.
Der genaue Ablauf des umstrittene Bewertungsverfahren der Schufa ist nicht bekannt, dennoch können Sie die durch den Score angegebene Bonität verbessern.

von Charlotte Ruzanski

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