Ein negativer Eintrag im Schufa-Datenregister wirkt sich entsprechend ungünstig auf weitere Vertragsabschlüsse oder sonstige Zahlungsverpflichtungen aus. Das macht die Löschung von Schufa-Daten zu einem so brisanten Thema.
Die Schufa bearbeitet Anfragen zur Kreditwürdigkeit im Auftrag von Banken, Handelsunternehmen, Mobilfunkanbietern und sonstigen Dienstleistern. Zu diesem Zweck hat sie von mehr als 60 Millionen deutschen Bürgern Daten zu deren Bonität gespeichert, zum Teil mit Einwilligung der Betroffenen, zum Teil aus öffentlichen und anderen Quellen.
Wie wird man diese Bürde wieder los?
Daten zur Kreditwürdigkeit werden von der Schufa nicht auf unbegrenzte Zeit gespeichert.
Es gelten folgende Löschfristen:
Art des Eintrags | Löschfrist |
---|---|
unstrittige Falscheinträge | sofort |
Informationen über Girokonten und laufende Verträge | nach Meldung der Konto- oder Vertragsauflösung |
Bürgschaften | nach Tilgung der Schuld |
Unternehmensanfragen | spätestens 12 Monate nach Anfrage |
Kreditanfragen | 12 Monate nach Anfrage |
Kreditkonditionsanfragen | 12 Monate nach Anfrage |
Informationen aus Schuldnerverzeichnissen | 3 Jahre oder bei Löschnachweis durch das Amtsgericht |
Informationen über Restschuldbefreiung | 3 Jahre |
Kreditinformationen | 3 Jahre nach Rückzahlung |
Kundenkonten bei Händlern | 3 Jahre nach Begleichung |
Informationen über Vertragsbrüche wie Zahlungsverzug | 3 volle Kalenderjahre. Titulierte Forderungen können länger gespeichert werden |
Grundsätzlich werden die Daten spätestens drei Jahre nach Begleichung der Schuld (bzw. nach Ablauf des Kalenderjahres, das drei Jahre nach der Forderung liegt) von der Schufa gelöscht. Schneller geht es für Minderjährige – in ihrem Fall werden die Daten nach der Tilgung unmittelbar gelöscht.
Aufatmen können nach dieser Frist also alle, die ihren Kredit vollständig abbezahlt, titulierte Forderungen oder unkorrekt abgewickelte Vertragsgeschäfte erledigt haben sowie nach der Auflösung eines Giro-, Kreditkarten-, Handels- oder Vesandhandelskontos oder im Fall einer Insolvenz inklusive erteilter Restschuldbefreiung. Die erste Option lautet also Abwarten, bis der Eintrag nach der regulären Frist von drei Jahren gelöscht wird.
Verkürzte Speicherung bei einmaligen Zahlungsausfällen
Handelt es sich tatsächlich nur um einen einmaligen Zahlungsengpass, gibt es die Möglichkeit, dass negative Einträge vorzeitig aus dem Schufa-Bestand gelöscht werden. Dieser Prozess unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen: Der Betrag darf 2.000, – € nicht überschreiten und muss innerhalb von sechs Wochen beglichen werden. Außerdem darf es sich dabei nicht um einen Vollstreckungsbescheid oder andere titulierte Forderung handeln. Der Gläubiger muss der Schufa nach Zahlungen der Schulden melden, dass die Forderung beglichen wurde.
Falsche Daten im Schufa-Bestand?
Daneben kann man aber auch auf eigene Faust tätig werden. Nach § 34 BDSG kann sich jeder Bürger einmal pro Jahr eine Schufa-Selbstauskunft einholen. Die erforderlichen Formulare gibt es auf der Schufa-Homepage. In der Übersicht sind der eigene Basis-Score-Wert und die branchenspezifischen Score-Werte abzulesen.
Ist in der Datenübersicht eine Unstimmigkeit feststellbar, sollten man seine Daten umgehend bis zur Klärung bei der Schufa sperren lassen. Betroffene müssen einen falschen Eintrag nicht dulden und können mit der Gegenseite – zum Beispiel der Gläubigerbank – die Löschung des Eintrags aushandeln. Diese könnte im Zuge dessen die Anfrage Kreditkonditionen löschen oder korrigieren, so dass die Bonität wieder hergestellt wird.
Zudem kann man die Schufa mit der Bitte kontaktieren, den unrichtigen Eintrag der Bank zu korrigieren. Die Löschung der Daten erfolgt bei Berechtigung vollautomatisch und ist in der Regel innerhalb weniger Tage im Datenbestand wirksam, was sich direkt positiv auf Ihren Score auswirkt.