Hartz IV-Bezug kein Grund für Unterhaltsverzicht
Wenn ein Vater von Arbeitslosgengeld II leben muss, kann er sich die Zahlung von Unterhalt für ein Kind in der Regel nicht leisten. Es kann aber sein, dass er trotzdem dazu gezwungen wird. Junge und gesunde Empfänger von Hartz IV-Leistungen können Arbeitslosigkeit nicht zwingend als Grund angeben, keinen Unterhalt zahlen zu können.