Was versteht man unter der Reichensteuer?
Bei der Reichensteuer handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuerform, auch wenn der Name diese Vermutung nahelegt. Vielmehr verbirgt sich hinter der Reichensteuer ein Steuersatz aus der Einkommenssteuer, der ab einem bestimmten Einkommen pro Jahr fällig wird.
Denn im deutschen Steuersystem steigt der Steuersatz bei der Einkommenssteuer mit der Höhe des Einkommens. Während ein festgelegter Grundbetrag pro Jahr von der Steuer befreit ist, muss jeder Steuerpflichtige, dessen Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, Einkommenssteuer zahlen. Der höchste Steuersatz, der nach dem deutschen Steuersystem bei der Einkommenssteuer gezahlt werden kann, liegt bei 45 Prozent. Diesen Steuersatz bezeichnet man auch als Reichensteuer.
Wie hat sich die Reichensteuer entwickelt?
Die Reichensteuer gibt es erst seit dem Jahr 2007. Bis 2006 lag der höchste Steuersatz – der sogenannte Spitzensteuersatz – in Deutschland bei 42 Prozent. Der Spitzensteuersatz wurde im Jahr 2007 um drei Prozent angehoben und beträgt seit diesem Zeitpunkt 45 Prozent. Die Begründung für diese Anhebung lag darin, dass die Spitzenverdiener in einem größeren Ausmaß an der allgemeinen Konsolidierung des Staatshaushalts beteiligt werden sollten. Anders formuliert: Wer besonders viel verdient, soll besonders hohe Steuern zahlen, um die staatlichen Kassen zu füllen.
Diesem Ansatz stehen vielfältige Möglichkeiten gegenüber, auch ein hohes Einkommen so zu senken, dass günstigere Steuersätze zur Anwendung kommen. Um diese Möglichkeiten bis zu einem gewissen Grad auszugleichen, hat die damalige große Koalition die Reichensteuer ins Leben gerufen.
Wie wird die Reichensteuer angewendet?
Die Reichensteuer greift im Jahr 2020 ab einem zu versteuernden Einkommen von 270.501 Euro im Jahr. Wer so viel verdient, unterliegt mit seinem Einkommen einem Steuersatz von 45 Prozent. In der Praxis heißt das, dass der Betrag, der über 270.501 Euro beträgt, mit 45 Prozent besteuert wird. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Nicht zu verwechseln sind das zu versteuernde Einkommen und das Bruttoeinkommen.