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Steuerliche Begünstigung für Eltern
Steuerliche Begünstigungen für Eltern sind als finanzielle Unterstützung gedacht, um die hohen Kosten, die mit einem oder mehreren Kindern einhergehen, zu reduzieren. Welche Entlastungen es gibt und die Unterschiede zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen.
von Laura Hoffmann
Steuerliche Begünstigung für Eltern. Eltern erhalten steuerliche Vorteile
© evgenyatamanenko / iStock

Wer sich ein Kind wünscht oder schon Eltern ist, weiß, welche Kosten im Lauf der Jahre anfallen, bis das Kind finanziell auf eigenen Füßen steht. Hochrechnungen wollen belegen, dass bis zur Volljährigkeit durchschnittlich eine niedrige sechsstellige Summe für den Lebensunterhalt und die Ausbildung eines Kindes anfällt. Der Staat gewährt deshalb einige Begünstigungen für Eltern, die Sie kennen und unterscheiden sollten.

Welche Vergünstigungen gibt es für Eltern?

Zu den steuerlichen Begünstigungen für Eltern gehören das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Die beiden Leistungen werden jedoch nicht parallel gewährt. Das Finanzamt klärt für Sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, ob das Kindergeld oder die Nutzung des Kinderfreibetrags für Sie vorteilhafter ist.

In der Regel ist es empfehlenswert, zuerst Kindergeld zu beantragen – selbst, wenn Sie später den Steuerfreibetrag nutzen. Das Finanzamt rechnet das Kindergeld bei der sogenannten Günstigerprüfung nämlich automatisch ein. Als Anhaltspunkt gilt, dass Sie bei einer geringen Steuerlast mit dem Kindergeld besser beraten sind.

Sogenannte Gutverdiener mit einer hohen Steuerlast profitieren hingegen eher von dem Kinderfreibetrag. Neben dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag gibt es noch den Ausbildungsfreibetrag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Kosten für die Kinderbetreuung können Sie außerdem von der Steuer abziehen.

Kindergeld – für wen?

Das Kindergeld steht Ihnen vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu und wird jeden Monat ausgezahlt. Beim Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung an Familien mit einem oder mit mehreren Kindern. Sie dient dazu, die Grundbedürfnisse des Kindes in finanzieller Hinsicht abzudecken, wobei die Leistung für jedes Kind gewährt wird.

Das Einkommen der Eltern spielt für das Kindergeld keine Rolle. Eltern mit einem geringen Einkommen erhalten ebenso Kindergeld wie Besserverdiener. Kindergeld wird trotz juristischem Anspruch erst ab dem Zeitpunkt der Beantragung gezahlt.

Übrigens:
Auch ander Personen, die offiziell als Erziehungsberechtigte gelten, können Kindergeld beziehen. Dazu gehören Stief- und Pflegeeltern oder Großeltern. Wichtig ist, dass das Kind seinen familiären Mittelpunkt bei der Person hat, die den Anspruch für sich geltend macht.

Der Wohnsitz der Anspruchsberechtigten muss in Deutschland liegen. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, muss mindestens eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gegeben sein. Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder im Haushalt ab. Für das erste und das zweite Kind werden im Jahr 2020 jeweils 204 Euro monatlich gezahlt, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte Kind 235 Euro.

Kindergeld – Wie läuft die Beantragung?

Obwohl der Anspruch auf Kindergeld ab dem Geburtsmonat automatisch besteht, muss die Zahlung beantragt werden. Das Formular dazu erhalten Sie bei der örtlichen Familienkasse oder online als Download. Falls Sie nicht genau wissen, wo Sie Ihre Familienkasse finden, fragen Sie bei Ihrer lokalen Agentur für Arbeit nach. Die Formulare für das Kindergeld können Sie auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunterladen. Im Antrag müssen Sie die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes und des Elternteils angeben, der das Kindergeld bekommt.

Falls Sie den Antrag nicht zeitnah nach der Geburt des Kindes stellen, bringt das finanziell keinen Nachteil. Die Kasse zahlt das Geld bis zu 48 Monate rückwirkend nach. Die Beantragung des Kindergeldes ist allerdings nicht nur für die Zahlung wichtig. Einige steuerliche Vergünstigungen hängen eng mit dem Anspruch auf Kindergeld zusammen. Das Finanzamt prüft also, ob Sie den Antrag auf Kindergeld gestellt haben, wenn Sie weitere steuerliche Vergünstigungen nutzen wollen.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Auch beim Kinderfreibetrag handelt es sich um eine steuerliche Begünstigung für Eltern. Er wird beim Finanzamt geltend gemacht. Dazu müssen Eltern bei der Finanzbehörde ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung vorlegen.

Mit dem Kinderfreibetrag reduzieren Eltern ihr zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung bei der Einkommenssteuererklärung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen sinnvoller ist. Grundsätzlich steht der Kinderfreibetrag beiden Elternteilen zu. Sie haben nur dann einen Anspruch auf den vollen Freibetrag, wenn ein Elternteil verstorben ist oder nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.

Kinderfreibetrag – Was ist wichtig?

Durch den Kinderfreibetrag reduzieren Eltern ihr zu versteuerndes Einkommen. Der Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2020 bei 7.812 Euro pro Jahr. Er setzt sich aus zwei Freibeträgen zusammen. Der Freibetrag für das sachliche Existenzminimum eines Kindes liegt bei 5.172 Euro, er wird jeweils hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt.

Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbetrag – kurz als BEA-Freibetrag bezeichnet – ist mit 2.640 Euro festgelegt, er wurde in der Vergangenheit nicht angepasst und wird ebenfalls zwischen den Elternteilen geteilt. Der Kinderfreibetrag für das sachliche Existenzminimum ist in den letzten Jahren schrittweise gestiegen. Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass auch die Kosten für die Lebenshaltung regelmäßig steigen.

Bei der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, ob Sie finanziell eher von der Nutzung der Kinderfreibeträge oder vom Kindergeld profitieren. Wenn die Kinderfreibeträge für Sie von Vorteil sind, wird das Kindergeld im Steuerbescheid hinzugerechnet, damit es bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt wird. Die Kinderfreibeträge sind außerdem bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer von Bedeutung.

Bis wann erhalten Sie Kindergeld und Kinderfreibeträge?

Das Kindergeld wird ab dem Monat der Geburt und bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Falls Ihr Kind noch in der Ausbildung ist, verlängert sich der Anspruch unter bestimmten Umständen bis zum 25. Lebensjahr. Danach erfolgt keine weitere Zahlung mehr, selbst wenn Ihr Kind noch in der Ausbildung oder im Studium ist.

Welche Ausgaben können Sie für Kinder geltend machen?

Einige Kosten für Ihre Kinder können Sie bei der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie für Ihr Kind zahlen. Sofern Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, tragen Sie die Beiträge in der Anlage „Kind“ ein.

Die Kosten dürfen Sie auch geltend machen, wenn Ihr Kind bereits in der Ausbildung ist und ein eigenes Einkommen bezieht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Beiträge für Ihr Kind tatsächlich selbst gezahlt haben. Falls Sie kein Kindergeld bekommen, müssen die Beiträge in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ dokumentiert werden.

Wenn Sie für Ihr Kind kein Kindergeld mehr bekommen, können Sie die Kosten für den Unterhalt oder für eine Berufsausbildung auch im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzen. Der absetzbare Höchstbetrag liegt im Jahr 2020 bei 9.408 Euro, er entspricht damit dem Grundfreibetrag. Dieser Betrag wird noch um die Kosten erhöht, die Sie für die Basisabsicherung Ihres Kindes in der Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben. Falls Ihr Kind bereits ein eigenes Einkommen bezieht, wird der Teil angerechnet, der oberhalb von 624 Euro liegt. Durch diese Anrechnung erhöht sich der abzugsfähige Betrag.

Entlastungsbeträge für Alleinerziehende

Wenn Alleinstehende Anspruch auf Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag haben, können sie einen zusätzlichen Entlastungsbetrag nutzen. Er beträgt für das erste Kind 1.908 Euro im Jahr und 240 Euro für jedes weitere Kind. Voraussetzung ist, dass das Kind in dem Haushalt des Elternteils lebt. Davon geht das Finanzamt aus, wenn das Kind bei dem Elternteil gemeldet ist.

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie in die Steuerklasse II wechseln. Den Antrag dazu stellen Sie beim Finanzamt oder erst bei der Abgabe der Steuererklärung in der Anlage „Kind“. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erlischt, wenn in Ihrem Haushalt noch eine weitere volljährige, erziehungsberechtigte Person lebt.

Wie setzt man Kosten für die Kinderbetreuung ab?

Rund 66 Prozent der Betreuungskosten für Ihre Kinder können Sie pro Jahr absetzen. Der Betrag ist auf 4.000 Euro pro Kind begrenzt. Die Abzüge gelten als Sonderausgaben. Steuerliche Begünstigen für Eltern sind nur möglich, wenn sie ein leibliches oder ein Pflegekind haben, das in Ihrem Haushalt lebt und dort gemeldet ist. Typische Aufwendungen sind zum Beispiel Kosten für die Unterbringung in einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter, bei einer Erzieherin oder bei der Beaufsichtigung der Schulaufgaben.

von Laura Hoffmann
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