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Strenge Vorgaben für geförderte Altersvorsorgeprodukte
Um den Vergleich verschiedener Altersvorsorgeprodukte zu erleichtern, gibt es ein einheitliches Produktionsinformationsblatt für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge, das die Kosten und Leistungen transparent darstellt und den Vergleich erleichtert.
von Charlotte Ruzanski
Strenge Vorgaben für geförderte Altersvorsorgeprodukte. Was in den Produkinformationsblaettern fuer gefoerderte Altersvorsorgeprodukte stehen muss, wurde neu geregelt.
© jarmoluk/Pixabay

Nun hat das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Sozial- und Verbraucherschutzministerium eine Verordnung verfügt, die die Vorgaben in den Informationsblättern zu staatlich geförderten Vorsorgeprodukten ganz klar regelt.

Die Altersvorsorge-Produktinformations-Blatt-Verordnung des Bundesfinanzministeriums, die aktuell erlassen wurde, bedeutet umfassende Neuregelungen und Standardisierungen, auf die sich die Anbieter bis 2017 einstellen müssen.

Logo für die Fördervarianten

Die Neuerung zielt auf eine Stärkung des Verbraucherschutzes ab und will die Blätter verständlicher gestalten. So ist für jede Fördervariante ein eigenes Logo vorgesehen, wodurch sofort erkennbar wird, um welche Förderung es sich handelt (Riester-Rente, Wohn-Riester, Basisrente-Alter, Basisrente-Erwerbsminderung). Zusätzlich wird nach den Produkttypen unterschieden (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Bausparplan …).

Chancen und Risiken der Produkte

Durch eine Chance-Risiko-Klassifizierung (CRK) sollen Verbraucher künftig besser einschätzen können, wie riskant das von ihnen gewählte Produkt ist. Dafür ist eine Einordnung in fünf CRK vorgesehen.

CRK 1 ist dabei die Klasse mit der geringsten Renditechance dafür aber auch mit dem geringsten Risiko, während CRK 5 für gute Renditechancen und hohes Risiko steht.

Die CRK werden in Simulationsverfahren ermittelt und regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft. Berücksichtigt werden dabei Vertragslaufzeiten von 12, 20, 30 und 40 Jahren. Welche CRK für das jeweilige Produkt anfällt, muss künftig im Produktinformationsblatt festgehalten werden.

Transparente Kostenaufstellung

Damit Verbraucher wissen, welche Kosten de facto auf sie zukommen, müssen zunächst einmal Abschluss- und Vertriebskosten in einer Summe genannt werden. Das verhindert den Anschein eines günstigen Preises aufgrund der Splittung der Kosten. Die Höhe der Verwaltungskosten muss für das erste volle Beitragsjahr als Gesamtsumme erwähnt werden.

Wie gut ist das Preis-Leistungs-Verhältnis?

Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis der einzelnen Produkte soll klar verständlich dargestellt werden. Dafür muss bereits zu Vertragsbeginn das garantierte Kapital genannt werden, das in der Auszahlungsphase verfügbar sein wird. Gleiches gilt für die monatlichen Raten in der Auszahlungsphase. Zudem müssen die Anbieter auf die Kosten hinweisen, die während der Auszahlungsphase entstehen (bspw. Steuern).

Bis zur Auszahlung verringert sich die Wertentwicklung aufgrund der laufenden Kosten. Wie hoch diese Minderung ausfällt, muss in den Blättern prozentual angezeigt werden. In diesen Prozentsatz müssen sämtliche Kosten einfließen, damit auch hier ein klar verständliches Bild entsteht.

von Charlotte Ruzanski

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