Leider ist man jedoch auch während eines Semesters im Ausland nicht vor Unfällen und Krankheit sicher. Um auch in solchen Fällen abgesichert zu sein, ist es notwendig, sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über seinen Versicherungsschutz im Gastland zu informieren und gegebenenfalls Zusatzversicherungen abzuschließen. Besonders wichtig sind in dieser Zeit Kranken- sowie Haftpflicht- und Unfallversicherung. Die Bedingungen und Leistungen der Versicherungen variieren immens von Gastland zu Gastland.
Krankenversicherung innerhalb der EU
Mitgliedsstaaten der EU und des EWR (Norwegen, Liechtenstein, Island) haben ein Sozialversicherungsabkommen getroffen, d. h. der deutsche Krankenversicherungsträger erbringt auch in diesen Ländern Leistungen. Durch eine Anspruchsbescheinigung der Krankenkasse kann der Versicherungsschutz im Gastland nachgewiesen werden. Voraussetzung dafür ist eine Immatrikulation im Heimatland während des Auslandsaufenthaltes.
Wer im Heimatland nicht mehr immatrikuliert ist, muss die landesüblichen Bestimmungen seines Gastlandes berücksichtigen. Abhängig vom Gastland variiert der Leistungskatalog erheblich und es muss mit zum Teil hohen Zuzahlungen gerechnet werden. In vielen Ländern ist die Zahlung direkt nach der Behandlung und in bar erforderlich.
Krankenversicherung außerhalb der EU
Wird das Auslandssemester in Ländern außerhalb der EU und des EWR gelten andere Bestimmungen; die gesetzliche Kasse erbringt hier keine Leistungen. Entsprechend der Ansprüche im Gastland muss sich der Student privat versichern. Die übliche Gesundheitsprüfung wird bei der Versicherung während eines Auslandssemesters in der Regel aber nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, sich noch im Heimatland ein Attest über seinen Gesundheitszustand ausstellen zu lassen, da private Versicherungen nicht bzw. nur eingeschränkt zahlen, wenn eine Behandlung aufgrund der Verschlechterung eines schon vor Antritt des Auslandsaufenthaltes bestehenden Zustandes nötig wird. Sinnvoll ist es, sich dieses Attest in der jeweiligen Landessprache, zumindest aber auf Englisch geben zu lassen.
Bestehen chronische Erkrankungen, werden die hierfür notwendigen regelmäßigen Anwendungen nicht von der privaten Versicherung übernommen. Verweigert die private Versicherung aufgrund chronischer Erkrankungen eine Aufnahme, so kann die gesetzliche Kasse verpflichtet sein, die Kosten für die Behandlungen auch in Ländern außerhalb der EU und des EWR zu übernehmen. In einem solchen Fall sollte der Bedarf frühzeitig angemeldet und ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Hierfür ist eine Bescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass eine Versicherung auf privater Ebene nicht möglich ist. Voraussetzung für diese Kostenübernahme ist eine zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthaltes; zudem werden die Behandlungskosten nur in der Höhe übernommen, in der sie auch in Deutschland anfallen würden. Diese Übernahme reicht in einigen Ländern mit bedeutend höheren Behandlungskosten – wie bspw. den USA – nicht aus. Daher muss geklärt werden, ob sich Deckungslücken mit Zusatzversicherungen schließen lassen bzw. welche weiteren Möglichkeiten hier bestehen.
Weitere Versicherungen
Für den Fall, dass es während der Zeit im Ausland zu einem Unfall kommt, ist eine private Unfallversicherung ratsam. Diese gewährleistet den Rücktransport nach Deutschland.
Die Haftpflichtversicherung greift in der Regel weltweit und so auch während eines Auslandaufenthaltes. Wichtig ist im Schadensfall aber immer die genaue Schilderung des Ablaufs und Belege durch Fotos.
Bei einem Schaden, der dem Studenten durch Diebstahl entstehen kann, zahlt eine Hausratversicherung. Im Ausland muss nicht zwingend eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Zwar greift die deutsche Hausratsversicherung nicht automatisch, im Normalfall lässt sich der Versicherungsschutz aber auf das Ausland ausweiten.
Weitere Informationen
Informationen zu erforderlichen und sinnvollen ergänzenden Versicherungen im jeweiligen Gastland bieten immer auch die Universitäten selbst an. Eine weitere wichtige Informationsquelle ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), der für Studenten, Praktikanten und Wissenschaftler einschließlich deren Familien auch Versicherungen anbietet, die speziell auf Auslandsaufenthalte abgestimmt sind.