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Unfallversicherung für Kinder
Spielen, klettern, toben: Welches Kind könnte hier schon nein sagen? Was als großer Spaß beginnt, nimmt aber leider viel zu oft ein böses Ende. Was ist dann abgesichert?
von Johanna Schödel

Allein in Deutschland verunglücken jedes Jahr rund 290.000 Mädchen und Jungen in ihrem familiären Umfeld. Rechnet man den Straßenverkehr und alle Freizeitaktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung hinzu, gibt es jährlich 1,7 Mio. Unfälle mit Kindern bis 14 Jahre.

Diese Zahlen, von Schutzorganisationen bzw. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht, müssen erschüttern. Umso mehr, als im Jahr 2010 273 Kinder bei Unfällen getötet wurden, 200.000 mussten stationär ins Krankenhaus.

Vor diesem Hintergrund muss klar sein: Kinder sind gefährdet. Überall und ständig. Nur einen Moment lang nicht aufgepasst, schon kann es zu einem schweren Unfall kommen – manchmal sogar mit lebenslangen Folgen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Angesichts dieser Situation sind Unfallversicherungen notwendige Vorsichtsmaßnahmen, um finanzielle Schäden abzufedern, die durch Unfälle entstehen. Als unverzichtbar hat sich hierbei die gesetzliche Unfallversicherung erwiesen. Diese springt ein, wenn Erwerbstätige während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verunglücken.

Ähnliches gilt auch für Kinder, Jugendliche und Studenten, die sich in Einrichtungen wie dem Kindergarten, der Schule oder der Universität befinden. Passiert dort oder auf dem Weg dorthin ein Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Behandlung, d.h. letztlich der Staat.

Zur Ergänzung: private Unfallversicherung für Kinder

So notwendig die gesetzliche Unfallversicherung auch zweifellos ist, sie reicht bei weitem nicht aus, die größten Risiken abzudecken. Weil sich mit Abstand die meisten Unfälle Zuhause bzw. in der Freizeit ereignen, führt an privaten Unfallversicherungen kein Weg vorbei. Sie sind im Schadensfall der einzige Schutz vor dem finanziellen Ruin.

Wenn etwa ein Kind durch einen Unfall lebenslang nicht arbeiten kann, sind die Eltern verpflichtet, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dass dies nicht immer möglich ist, liegt auf der Hand. Deshalb sollten Eltern die private Unfallversicherung vor allem als vorbeugende Maßnahme begreifen, sich für eventuelle Schadensfälle abzusichern.

Dies ist besonders wichtig, da die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei dauerhaften Schädigungen gerade die Grundversorgung abdecken: Nach Angaben des Bundes der Versicherten zahlt die Pflegekasse bei Invalidität 215,- € bis maximal 675,- € pro Monat. Dies ist in der Regel viel zu wenig, um davon den tatsächlichen Bedarf finanzieren zu können. Wer mehr braucht – und das sind eigentlich alle – muss sich rechtzeitig privat versichern.

von Johanna Schödel

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