Grundsätzlich spricht nichts dagegen, einen Vertrag mit einem Angehörigen abzuschließen. Dies garantiert die Vertragsfreiheit in Deutschland, ganz gleich, ob es sich um ein Darlehen oder einen Mietvertrag handelt.
Allerdings sind dabei die offiziellen Rahmenbedingungen einzuhalten. Das heißt, zwischen den Vertragspartner müssen die jeweils fälligen Leistungen und Ansprüche eindeutig vertraglich festgelegt werden. Im Falle eines Mietvertrags zwischen Familienmitgliedern müssen zum Beispiel die genaue Laufzeit und die Miethöhe (für Warm- bzw. Kaltmiete) exakt formuliert werden.
Kein Interessengegensatz
Im Unterschiedlich zu herkömmlichen Verträgen unter fremden Vertragsparteien wird bei einem Vertrag unter Angehörigen zugrunde gelegt, dass ihre Interessen nicht zuwider laufen. Dies enthebt jedoch nicht von der Pflicht, den Vertrag ordnungsgemäß aufzusetzen. Wird innerhalb der Verwandtschaft ein Darlehen gewährt, müssen beispielsweise die Laufzeit und die Höhe der Tilgungsraten und Zinsen geklärt sein.
Steuerliche Vorteile bei Darlehen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerliche Erleichterungen mit sich bringen. Zunächst muss man dabei die steuerlichen Auswirkungen auf die Vertragspartner erwägen. Im Falle eines Darlehen an Angehörige müssen die entrichteten Zinsen vom Darlehensgeber versteuert werden. Nutzt beispielsweise der Sohn ein Darlehen seiner Eltern für den Erwerb einer Eigentumswohnung darf er die angefallenen Zinsen nicht steuerlich geltend machen. Sie fallen nicht unter das erzielte Einkommen. Seine Eltern müssen ihrerseits die gezahlten Zinsen in der Steuererklärung angeben.
Wenn der Sohn dagegen die erworbenen Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet, hat dies in der Regel positive steuerliche Auswirkungen für ihn. Er kann die entrichteten Zinsen dann bei der Ermittlung von Einkünften aus Pacht und Vermietung angeben. Darauf fällt Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an, die im Durchschnitt unter dem persönliche Steuersatz liegt.
Steuerliche Vorteile bei Vermietung
Bei Mietverträgen innerhalb der Verwandtschaft stellt sich die Sache wiederum anders dar. Abhängig vom ortsüblichen Mietspiegel kann der Vermieter anteilig einen Abzug der Werbungskosten geltend machen. Verlangt er von seinem Angehörigen mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete, können die maximalen Werbungskosten berücksichtigt werden. Zahlt der verwandte Mieter weniger, fällt auch der Abzug der Werbungskosten entsprechend geringer aus.
Steuerliche Anerkennung
Noch steht eine finales Urteil aus, das genau definiert, wann sich Verwandte steuerlich nahe stehen. Solange sollten alle, die von nahestehenden Angehörigen Zinsen erhalten, diese mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Steuerlich profitieren können in diesem Fall bereits die Schuldner, die ihre entrichteten Zinsen geltend machen.